Ausschreibung 1095089: Rondellen- und Münzprüfanlage

Publiziert am: 5. November 2019

Swissmint / armasuisse

Für die qualitative Prüfung von Rondellen und Münzen steht bei der Swissmint aktuelle eine Visilab Anlage von Proditec aus dem Jahr 2005 im Einsatz. Die Anlage entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und muss aus diesem Grund ersetzt werden.
Mit einer zeitgerechten Ersatzbeschaffung einer Münzprüfanlage soll eine sichere und wirtschaftliche Lösung für die Zukunft erreicht werden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 30200000: Computeranlagen und Zubehör
  • 30230000: Computerbezogene Geräte
  • 30190000: Diverse Maschinen, Einrichtungen und Zubehör
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
5. November 2019 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

18. Dezember 2019 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.

13. Januar 2020 Abgabetermin 00:00

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrum Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 7.1) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.30 Uhr am unter Ziffer 7.3 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.
•Öffnungszeiten des Rampenmanagements: 08.30 - 16.00 h
(ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

17. Januar 2020 Offertöffnung

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrum Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 7.1) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.30 Uhr am unter Ziffer 7.3 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.
•Öffnungszeiten des Rampenmanagements: 08.30 - 16.00 h
(ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

1. Mai 2020 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2020 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

E1,
a) Betreibungsregister- und b) Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslandes (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums), welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind.

E2, Lieferantenselbstdeklaration

E3, Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (single point of contact) für alle Geschäftsprozesse wie Bestellungen, Zahlungsverkehr, Serviceleistungen. (Angaben zur Person und Adresse).

E4, Bestätigung des Anbieters, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen.
Wird im Rahmen einer Bietergemeinschaft angeboten, ist zwischen den Mitgliedern ein Konsortialvertrag abzuschliessen und dem Antrag beizulegen.

E5,
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Bestätigung des Anbieters, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann.
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitende und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbst-Deklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

E6, Bestätigung des Anbieters, dass er über ausreichend aktuelle Erfahrung in der Lieferung und Installation von Münzprüfanlagen gemäss den Technischen Spezifikationen respektive den Angaben im Pflichtenheft, verfügt.
Der Anbieter muss mindestens zwei Referenzen angeben, bei welchen er vergleichbare Lieferungen in den letzten fünf Jahren (ab dem Jahr 2014) erbracht hat.

E7, Bestätigung des Anbieters, dass er über eine Servicestelle mit Fachpersonal für den Verkauf und den Service sowie der Möglichkeit einer kostenlosen Beratung für Produkte- Anwenderfragen verfügt.
Die Erreichbarkeit per Telefon muss werktags von Mo-Fr, 07:30h - 12:00h / 13:30h - 17:00h zu ortsüblichen Tarifen gewährleistet sein.

E8, Bestätigung des Anbieters, dass
a)Die angebotene Produktelinie mindestens noch 5 Jahre (mind. bis 2024) verfügbar ist.
b) Er die Instandsetzung und Wartung samt allen Ersatzteilen während 15 Jahren (mind. bis 2034) gewährleisten kann.

E9, Bestätigung des Anbieters, dass das angebotene System die ‘Technischen Anforderungen‘ vorbehaltslos erfüllen.

E10, Bestätigung des Anbieters, dass er für die offerierte Münzprüfanlage inkl. aller einzelnen Prüfmodule eine Garantie von mind. 2 Jahren (24 Monate) ab Inbetriebnahme gewährt.

E11, Bestätigung des Anbieters, bei der Lieferung der Münzprüfanlage die Konformitätserklärung für die Anlage beizulegen.

E12, Bestätigung des Anbieters zur Akzeptanz des Beschaffungsvertrages (vgl. Beilage 4.0)

E13, Bestätigung des Anbieters die Akzeptanz des beiliegenden
Wartungs- und Instandhaltungsvertrages Beilage 4.1

E14, Bestätigung des Anbieters zur Akzeptanz der Geheimhaltungsverpflichtung (vgl. Beilage 4.2).

E15, Bestätigung des Anbieters zur Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Bundes:
•AGB für die Beschaffung von Güter
(Ausgabe: Sept. 2016, Stand; Sept. 2016)
•AGB für Dienstleistungsaufträge
(Ausgabe: Sept. 2016, Stand; Sept. 2016)

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

gemäss Ausschreibungsunterlagen


Kontakt

Swissmint / armasuisse
Guisanplatz 1
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1095089 Rondellen- und Münzprüfanlage