Ausschreibung 1090305: (19136) 609 Kulturelle Transformation und agile Arbeitsweisen

Publiziert am: 9. August 2019

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Transformation, Changemanagement und Organisationsentwicklung haben die Aufgabe, eine Organisation von einer bestehenden Ausgangssituation in einen neuen Zielzustand zu überführen. In der vorliegenden Ausschreibung geht es darum, eine auf die gegebenen, inneren und äusseren Rahmenbedingungen und zur Organisationskultur passende Vorgehensweise zu finden. Die eingesetzten Mittel und Methoden sind dynamisch anzupassen. Die beschriebenen Veränderungen in den Bundesämtern EZV und BIT wirken sich sowohl auf den Menschen als auch auf die Systeme aus. Führungskräfte und Mitarbeitende sollen in ihrer Arbeitsweise, in ihrer Einstellung und in ihrem Verhalten dahingehend entwickelt werden, dass sie sich auf künftige Veränderungen einlassen und diese mehrwertbringend mittragen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Ganze Schweiz.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 79633000: Dienstleistungen in Verbindung mit der Personalentwicklung
  • 80521000: Mit Ausbildungsprogrammen verbundene Dienstleistungen
  • 79400000: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
  • 79420000: Dienstleistungen im Bereich Unternehmensleitung
  • 79632000: Personalschulung
  • 79410000: Unternehmens- und Managementberatung
  • 80511000: Ausbildung des Personals
  • 79411000: Allgemeine Managementberatung
  • 79998000: Coaching
  • 80570000: Ausbildung in der Persönlichkeitsentwicklung
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Gesamtkonzeption Transformation (detaillierter Leistungsbeschrieb: siehe Pflichtenheft Kapitel 3ff).
    Für Los 1 wird gestützt auf Art. 26a VöB, ein Dialog für den ersten Abruf durchgeführt.

  • Lot 2:

    Umsetzung kulturelle Transformation (detaillierter Leistungsbeschrieb: siehe Pflichtenheft Kapitel 3ff).

  • Lot 3:

    Begleitung in agilen Arbeitsweisen und Methoden (detaillierter Leistungsbeschrieb: siehe Pflichtenheft Kapitel 3ff).

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
9. August 2019 Publikationsdatum
9. August 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden.

Die Anhänge 8 - 10 der Ausschreibungsunterlagen enthalten vertrauliche Unterlagen. Um Zugang zu diesen Unterlagen zu erhalten, muss der Anbieter die eingescannte Kopie der eigenhändig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang 6) an folgende Adresse zustellen: beschaffung.wto@bbl.admin.ch. Der Anbieter erhält Zugang zu den vertraulichen Unterlagen nach Eingang und Kontrolle der rechtsgültig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung. Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, diese Unterlagen rechtzeitig anzufordern (vgl. auch Fristen für die Eingabe des Angebotes).

23. August 2019 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Achtung: Fragen bezüglich der vertraulichen Anhänge 8 - 10 sind bis zum 23.08.2019 ausschliesslich per E-Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch zu richten.

Zu spät eingereichte Fragen werden nicht beantwortet.

Die nicht-vertraulichen Antworten werden anonymisiert auf www.simap.ch publiziert. Alle Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
Die Antworten zu den vertraulichen Anhängen 8 - 10 werden allen Anbietern, welche die Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang 6) rechtsgültig unterzeichnet und eingereicht haben, anonymisiert per E-Mail zugestellt.

Für Los 1 (Dialog 1) werden die vorgängig (bis zum 23.08.2019) schriftlich eingereichten Fragen am Montag 02. September 2019 zusätzlich mündlich beantwortet (siehe Pflichtenheft Kapitel 4.3). Standort: BIT, Monbijoustrasse 74, 3003 Bern, Uhrzeit 10-11:30 Uhr.

18. September 2019 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

24. September 2019 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Januar 2020 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2026 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Gesamtkonzeption Transformation (detaillierter Leistungsbeschrieb: siehe Pflichtenheft Kapitel 3ff). Für Los 1 wird gestützt auf Art. 26a VöB, ein Dialog für den ersten Abruf durchgeführt.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Anbieter, die für Los 1 ein Angebot einreichen, müssen auch für Los 2 anbieten.
  • Projektdauer von 01.01.2020 bis 31.12.2026

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
3000 Punkte ZK01 Vorgehenskonzept EZV
2000 Punkte ZK02 Anbieterpräsentation (Dialog 2)
2000 Punkte ZK03 Referenzprojekt Schlüsselpersonen
3000 Punkte ZK Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Umsetzung kulturelle Transformation (detaillierter Leistungsbeschrieb: siehe Pflichtenheft Kapitel 3ff).
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Anbieter, die für Los 1 ein Angebot einreichen, müssen auch für Los 2 anbieten.
  • Projektdauer von 01.01.2020 bis 31.12.2026

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
4000 Punkte ZK01 Veränderungsverständnis
2000 Punkte ZK02 Anbieterpräsentation
1000 Punkte ZK03 Erfahrungen digitale Transformation (Referenznachweis)
3000 Punkte ZK Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



3: Begleitung in agilen Arbeitsweisen und Methoden (detaillierter Leistungsbeschrieb: siehe Pflichtenheft Kapitel 3ff).
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2020 bis 31.12.2026

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
2000 Punkte ZK01 Erfahrung mit DevOps
1000 Punkte ZK02 Scrum Zertifizierungsnachweis
1000 Punkte ZK03 SAFe Transformation Partner Level
3000 Punkte ZK04 Community Tätigkeiten agile Arbeitsweisen und Methoden
3000 Punkte ZK Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 - EK08: ALLE LOSE

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK03
Ansprechpartner (SPOC)
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK04
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK05
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK06
Akzeptanz der Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019).

EK07
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 3 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK08
Spesen
Akzeptieren, dass grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden.
In den Preisen müssen sämtliche Nebenkosten (im Besonderen Spesen, Versicherungen, Sozialversicherungskosten /-beiträge etc.) inbegriffen sein. Es können grundsätzlich keine Spesen geltend gemacht werden, da die Arbeiten am im Abrufverfahren bekanntgegebenen Einsatzort auszuführen sind. Eine Vergütung für allfällige Reisezeit kann nicht geltend gemacht werden (siehe AGB Bund, Ziffer 15.2). Ausnahme: für die Erbringung von Leistungen im Ausland, die im ausdrücklichen Auftrag des Auftraggebers erfolgen, können die Reisezeit und Spesen geltend gemacht werden; beides gemäss den einschlägigen Regelungen der Bundesverwaltung. Die Vergütung erfolgt nach Genehmigung des zuständigen Verantwortlichen des Auftraggebers.
Regelungen der Bundesverwaltung:
- Bei Übernachtungskosten werden maximal CHF 150.00 vergütet, dafür muss die Quittung des Hotels der Rechnung beigelegt werden.

LOS 1

EK09
Sprachkenntnisse
Der Anbieter bestätigt, dass er inkl. seiner genannten Subunternehmer die drei Amtssprachen (DE, FR, IT) abdecken kann.

EK10
Erfahrung Konzepterarbeitung (Referenzen Unternehmung)
Der Anbieter weist anhand zwei Referenzen nach, dass er Erfahrung in der Erarbeitung und Umsetzung von Transformations-/Change Konzepten in der Verwaltung oder in vergleichbaren Grossunternehmungen hat.
Die nachgewiesenen Vorhaben dürfen nicht älter sein als 5 Jahre. Die nachgewiesenen Vorhaben beinhalten die Umsetzung von Unternehmens- und Kulturentwicklungsvorhaben in Organisationen von mind. 500 Mitarbeitenden.
Bemerkung:
Referenzen über reine IT Programme / IT-Projekte sind nicht Bestandteil der Muss Anforderungen dieser Ausschreibung und werden für die Beurteilung nicht berücksichtigt.
Referenzauskünfte des Anbieters über Programme / Projekte, die für den Bund realisiert wurden, werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK11
Eingesetzte Personen
Der Anbieter nennt 2 Schlüsselpersonen und bestätigt, dass diese die geforderten Kriterien erfüllen und über die im Abruf genannte Auftragsdauer zur Verfügung stehen. Eine Person übernimmt die Mandatsverantwortung und stellt eine aktive Stellvertretung sicher. Die Schlüsselpersonen nehmen an der Angebotspräsentation teil.

EK12
Befähigung eingesetzte Personen
Die angebotenen Schlüsselpersonen EK11 erfüllen mind. folgende Kriterien:
a) 8 Jahre Erfahrung in der Erstellung und Umsetzung von Konzepten im Bereich Organisationsentwicklung / Change Management.
b) Nachweis von drei Referenzprojekten, in welchen die Schlüsselperson vergleichbare Transformations-/Change Konzepte in Verwaltungen oder in vergleichbaren Grossunternehmungen entwickelt und umgesetzt hat. In mind. einem der Referenzprojekte weist die Schlüsselperson die Mandatsverantwortung nach.
c) Sprachkenntnis Deutsch Niveau C1.
Der Anbieter legt pro Mitarbeiter die entsprechenden Nachweise in Form eines CV's bei und weist die geforderten Referenzen mit 3 ausgefüllten Referenzblättern nach.

LOS 2

EK09
Sprachkenntnisse
Der Anbieter bestätigt, dass er inkl. seiner genannten Subunternehmer die drei Amtssprachen (DE, FR, IT) abdecken kann.

EK10
Erfahrung im Bereich Organisationsentwicklung
Der Anbieter weist nach, dass er mind. fünf Jahre Erfahrung im Bereich Organisationsentwicklung hat.
Aus dem Nachweis muss ersichtlich sein, welche Veränderungen die Organisation zu vollziehen hatte. Es muss ersichtlich sein, welche wissenschaftlich fundierten Modelle (Changemanagement, Kulturentwicklung) angewendet wurden.
Das Vorhaben erfüllt folgende Kriterien:
a) Organisationsentwicklung in der Verwaltung oder in vergleichbaren Grossunternehmungen
b) Nicht älter als acht Jahre
c) Mindestanzahl betroffene Mitarbeitende >200
d) Die Leistungen sind durch Mitarbeitende erbracht worden, die noch für den Anbieter tätig sind.
Referenzauskünfte des Anbieters über Programme / Projekte, die für den Bund realisiert wurden, werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK11
Erfahrung in der erfolgreichen Begleitung von Veränderungen
Der Anbieter weist nach, dass er Erfahrung hat in der Begleitung von grösseren Organisationen (> 200 Mitarbeitende) in denen bestehenden Subkulturen (z.B. Dienstleistungsverständnis, Führungsverständnis, Sprachen, Vorgehensweisen) erfolgreich auf die Veränderung ausgerichtet und beeinflusst wurden. Die Referenz kann bereits eine unter EK10 verwendete Referenzen sein.

LOS 3

EK09
Sprachkenntnisse
Bestätigung, dass Anbieter inkl. seiner genannten Subunternehmer zwei Amtssprachen DE und FR abdecken kann.
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, Schlüsselpersonen einzusetzen, die über die geforderten Sprachkenntnisse verfügen und die Projektergebnisse in den geforderten Sprachen erstellen abliefern können.

EK10
Erfahrung agiler Arbeitsweisen und Methoden
Der Anbieter weist nach, dass er über mind. fünf Jahre Erfahrung mit der Einführung und Anwendung agiler Arbeitsweisen und Methoden in der Verwaltung oder vergleichbaren Grossunternehmungen verfügt und auf allen Unternehmensstufen (Teams und Personen) begleitet hat.
Die Referenzen dürfen nicht älter als acht Jahre sein.
Aus dem Nachweis muss ersichtlich sein, welche Veränderungen die Organisation zu vollziehen hatte. Es muss ersichtlich sein, welche wissenschaftlich fundierten Modelle (Changemanagement, Kulturentwicklung) angewendet wurden.
Das Vorhaben erfüllt folgende Kriterien:
a) Organisationsentwicklung in der Verwaltung oder in vergleichbaren Grossunternehmungen
b) Nicht älter als acht Jahre
c) Mindestanzahl betroffene Mitarbeitende >200
d) Die Leistungen sind durch Mitarbeitende erbracht worden, die noch für den Anbieter tätig sind.
Referenzauskünfte des Anbieters über Programme / Projekte, die für den Bund realisiert wurden, werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK11
Erfahrung mit SAFe
Der Anbieter weist nach, dass er über mind. drei Jahre Erfahrung mit der Einführung und Anwendung von SAFe verfügt und in der Verwaltung oder vergleichbaren Grossunternehmungen auf allen Unternehmensstufen begleitet hat.
Die Referenzen dürfen nicht älter als acht Jahre sein.
Referenzauskünfte des Anbieters über Programme / Projekte, die für den Bund realisiert wurden, werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK12
Durchführung von Workshops und Schulungen
Der Anbieter weist nach, dass er bereits Schulungen und Workshops im Bereich von agilen Methoden anbietet:
Schulungen und Workshops der folgenden agilen Methoden wie Bspw.:
- Scrum und/oder Kanban

EK13
Bereitschaft Schulungsangebot anzupassen
Der Anbieter bestätigt, dass er zusätzlich zu seinem bestehenden Schulungsangebot, zusätzliche Termine bzw. Schulungen für den Bedarfsträger anbieten wird.

EK14
Kurslokalitäten
Der Anbieter ist in der Lage, Schulungen und Workshop sowohl in den Räumlichkeiten der Bedarfsstelle als auch in eigenen Räumlichkeiten anzubieten.
Der Anbieter legt einen Nachweis bei, aus dem nachvollziehbar hervorgeht, dass er über eigene oder gemietete Räumlichkeiten verfügt in welchen Kurse oder Workshops durchgeführt werden können.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019).
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Monbijoustrasse 74
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch