Ausschreibung 1089539: Emissionshandel für Betreiber von Anlagen, 3. Handlungsperiode 2021-30

Publiziert am: 15. August 2019

Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Klima, Papiermühlestrasse 172, Ittigen, CH-3003 Bern

Los 1: sämtliche Aufgaben im Rahmen der Berechnung der kostenlosen Zuteilung und deren Validierung sowie der Prüfung der Monitoringkonzepte für Betreiber von Anlagen, die ab 2021 oder zu einem späteren Zeitpunkt am EHS teilnehmen. Auch Teil ist die Prüfung und Neuberechnung der kostenlosen Zuteilung von Emissionsrechten bei Änderungen und damit verbundene Anpassungen des Monitoringkonzepts.

Los 2: Beratungsmandat für die technische Beratung und Begleitung des BAFU bei der Erarbeitung der Vollzugsweisungen, die Unterstützung bei der Prüfung der validierten Zutei-lungsberechnungen und der Monitoringkonzepte, sowie für die Klärung von technischen Fragen bezüglich Anlagen im EHS.

Los 3:Verifizierung der (jährlichen) Monitoringberichte der EHS-Anlagebetreiber


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Allfällige Sitzungen finden beim BAFU statt. Sonstige Arbeiten am Standort des Anbieters und bei Bedarf am Anlagenstandort (ganze Schweiz).

Ausführungstermin für alle Lose identisch:
Grundauftrag 01.01.2020 - 31.12.2024
Verlängerung 01.01.2025 - 31.12.2027

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 90700000: Dienstleistungen im Umweltschutz
Gruppen:
  • W: Abfall & Entsorgung
Untergruppen:
  • W: Abfall & Entsorgung
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Expertenpool Berechnung und Validierung kostenlose Zuteilung / Prüfung Monitoringkonzepte / Prüfung, Neuberechnung und Validierung bei Änderungen in bestehenden Anlagen und für neue Anlagen im EHS

  • Lot 2:

    Beratungsmandat für das EHS von Anlagen

  • Lot 3:

    Expertenpool Verifizierung jährliches Monitoring


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
15. August 2019 Publikationsdatum
15. August 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind nur in deutscher Sprache, elektronisch erhältlich und unter www.simap.ch downloadbar. Es werden keine Dokumente per Post an die Anbieter versandt.

4. Oktober 2019 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
16. September 2019 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch gestellt werden. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

Es werden keine Fragen anderweitig bzw. ausserhalb des Frageforums entgegengenommen bzw. beantwortet.

4. Oktober 2019 Abgabetermin 00:00

Das vollständige Angebot ist in 3-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf CD/DVD oder USB-Stick) dem BAFU an die aufgeführte Adresse zuzustellen.
a)Bei Abgabe an der Loge des BAFU (durch Anbieter oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge 07:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen.
b)Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax zu senden.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

10. Oktober 2019 Offertöffnung

Das vollständige Angebot ist in 3-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf CD/DVD oder USB-Stick) dem BAFU an die aufgeführte Adresse zuzustellen.
a)Bei Abgabe an der Loge des BAFU (durch Anbieter oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge 07:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen.
b)Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax zu senden.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

1. Januar 2020 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2024 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Expertenpool Berechnung und Validierung kostenlose Zuteilung / Prüfung Monitoringkonzepte / Prüfung, Neuberechnung und Validierung bei Änderungen in bestehenden Anlagen und für neue Anlagen im EHS
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Grundauftrag: 01.01.2020 - 31.12.2024 Verlängerung: 01.01.2025 - 31.12.2027
  • Projektdauer von 01.01.2020 bis 31.12.2024
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Verlängerung des Grundvertrages um 3 Jahre (01.01.2025 - 31.12.2027; gilt für sämtliche Lose)

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
20% ZK01 Erfahrung Zuteilungsberechnung
10% ZK02 Sektorspezifische Kenntnisse
15% ZK03 Technische Kenntnisse
05% ZK04 Vorhandene Kapazität
--- ZK05 Erfahrung Beratung Verwaltung
--- ZK06 Netzwerk EU-EHS
10% ZK07 Sprachkompetenz
10% ZK08 Auftragsverständnis und Qualität der Offerte
30% ZK09 Preis (Stundenansatz)



2: Beratungsmandat für das EHS von Anlagen
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Grundauftrag: 01.01.2020 - 31.12.2024 Verlängerung: 01.01.2025 - 31.12.2027
  • Projektdauer von 01.01.2020 bis 31.12.2024
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Verlängerung des Grundvertrages um 3 Jahre (01.01.2025 - 31.12.2027; gilt für sämtliche Lose)

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
10% ZK01 Erfahrung Zuteilungsberechnung
10% ZK02 Sektorspezifische Kenntnisse
10% ZK03 Technische Kenntnisse
--- ZK04 Vorhandene Kapazität
20% ZK05 Erfahrung Beratung Verwaltung
05% ZK06 Netzwerk EU-EHS
05% ZK07 Sprachkompetenz
10% ZK08 Auftragsverständnis und Qualität der Offerte
30% ZK09 Preis (Stundenansatz)



3: Expertenpool Verifizierung jährliches Monitoring
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Grundauftrag: 01.01.2020 - 31.12.2024 Verlängerung: 01.01.2025 - 31.12.2027
  • Projektdauer von 01.01.2020 bis 31.12.2024
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Verlängerung des Grundvertrages um 3 Jahre (01.01.2025 - 31.12.2027; gilt für sämtliche Lose)

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
15% ZK01 Erfahrung Zuteilungsberechnung
15% ZK02 Sektorspezifische Kenntnisse
40% ZK03 Technische Kenntnisse
--- ZK04 Vorhandene Kapazität
--- ZK05 Erfahrung Beratung Verwaltung
--- ZK06 Netzwerk EU-EHS
10% ZK07 Sprachkompetenz
20% ZK08 Auftragsverständnis und Qualität der Offerte
--- ZK09 Preis (Stundenansatz)



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

Mitglieder einer Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden. Ein Einzelanbieter resp. ein Partner einer Bietergemeinschaft ist weder als Partner noch als Subunternehmer von anderen Bietergemeinschaften / Einzelanbietern zugelassen.

Eignungskriterien:

EK 01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Beilage 4)
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html?lang=de). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen. Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

EK 03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK 04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK 05 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK 06 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016);

Internet-Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

EK 07 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK 08 Schlüsselperson(en): Kenntnisse der Schweizer Industrie und der klimapolitischen Rahmenbedingungen
Die Aufgabe verlangt sehr gute Kenntnisse der für das EHS relevanten Sektoren und Anlagen, sowie ihrer energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen und Verpflichtungen (insbesondere Rückerstattung der CO2-Abgabe im heutigen CO2-Gesetz und Rückerstattung Netzzuschlag im Energiegesetz) und setzt das zeitnahe Aneignen von Kenntnissen über die zukünftige Regelung in der revidierten CO2-Gesetzesgebung voraus.

EK 09
Schlüsselperson(en): Fundierte Kenntnisse der Monitoringbestimmungen des EU-EHS Die Aufgabe verlangt sehr gute technische Kenntnisse der Monitoringbestimmungen im EU-EHS der Handelsperioden 2013-2020 und 2021-2030. Die Schlüsselperson verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Jede Schlüsselperson weist diese Erfahrung anhand von zwei Referenzen für die die Prüfung von Monitoringkonzepten oder für die Verifizierung von Monitoringberichten für die Handelsperioden 2013-2020 im CH-EHS oder EU-EHS nach.

EK 10 Aneignung der Kenntnisse
Verfügt eine Schlüsselperson nicht über die in den EK 08, EK 09 und EK 16 (nicht für Los 3) geforderten Kenntnisse, so ist sie bereit, sich diese Kenntnisse umgehend anzueignen. Die Aneignung dieser Kenntnisse ist die Grundlage der nachgefragten Leistungen und kann dem Auftraggeber im Rahmen der zu erbringenden Leistungen nicht verrechnet werden.

EK 11 Schlüsselperson(en): Ausbildung und Erfahrung
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die über eine geeignete Ausbildung (Hoch-/ Fachhochschulabschluss oder vergleichbar) und die notwendige Erfahrung verfügen, um die Produktionsabläufe und technische Anlagen in der energieintensiven Industrie zu verstehen.

EK 12 Schlüsselperson(en): Sprachkompetenz
Die Schlüsselperson(en) verfügt über die notwendigen mündlichen und schriftlichen Sprachkompetenzen in Deutsch (mindestens Niveau C1 gemäss Europäischen Referenz-rahmen) und Französisch (mindestens Niveau B2 gemäss Europäischen Referenzrahmen). Es wird gefordert, dass die Projektergebnisse und Dokumentationen je nach Bedarf in deutscher oder französischer Sprache erstellt und abgeliefert werden.

EK 13 Qualitätsmanagement
Der Anbieter und allfällige Subplaner verfügen über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem, bspw. ISO-Standard oder gleichwertig. Der Anbieter setzt eine für die Qualitätssicherung verantwortliche Person ein, um die Qualitätssicherung zu gewährleisten. Der Anbieter gewährt dem BAFU auf Anfrage Einsicht in die für das Projekt relevanten Prozesse.

EK 14 Datenaustausch und Vertraulichkeit
Alle projektspezifische erarbeiteten Dokumente sind in der vom BAFU vorgegebenen Form abzugeben bzw. zu übertragen (bspw. Datenbank CORE). Sämtliche anlagenspezifischen Daten und Informationen sind streng vertraulich zu behandeln und unter keinen Umständen an Dritte irgendwelcher Art (auch firmenintern) weiterzugeben. Die anlagenspezifischen Daten müssen nach Auftragsende vernichtet werden.

EK 15 Unabhängigkeit
Der Anbieter ist bereit, alle Arbeiten neutral, unabhängig, unvoreingenommen und unparteiisch durchzuführen und mögliche Interessenskonflikte (vgl. Pflichtenheft) umgehend dem BAFU zu melden. Er ist bereit selbständig dafür zu sorgen, dass er die Unterlagen und Informationen zur Verfügung hat, um seine Unabhängigkeit zu beurteilen, bevor er den Auftrag annimmt.

EK 16 (nur Lose 1 und 2) Schlüsselperson(en): fundierte Kenntnisse und Erfahrung der Teilnahme- und Zuteilungsbestimmungen des EU-EHS und CH-EHS
Die Aufgabe verlangt sehr gute technische Kenntnisse der relevanten Bestimmungen und Guidance-Dokumente im EU-EHS der Handelsperioden 2013-2020 und 2021-2030. Die Schlüsselperson(en) verfügen über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Jede Schlüsselperson weist diese Erfahrung anhand von zwei Referenzen für die Berechnung oder Validierung der kostenlosen Zuteilung von Emissions-rechten im CH-EHS oder EU-EHS für die Handelsperioden 2013-2020 oder 2021-2030 nach.

EK 17 (nur Los 3) Feedback-Prozess
Der Anbieter ist bereit, den im Pflichtenheft beschriebene Feedback-Prozess zur Qualitätssicherung vorbehaltlos zu akzeptieren.

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)

Internet-Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen.

Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Ausschreibungstext ist die deutsche Version die massgebliche.

Die das Beschaffungsverfahren unterstützende Firma (Amberg Engineering AG, 8105 Regensdorf-Watt) ist aufgrund ihrer Vorbefassung von der Teilnahme an der Submission ausgeschlossen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Klima, Papiermühlestrasse 172, Ittigen, CH-3003 Bern
Papiermühlestrasse 172, Ittigen
3003 Bern
Telefon: ----
E-Mail-Adresse:  
climate@bafu.admin.ch