Ausschreibung 1087413: GEVER-BL
Publiziert am: 18. Juli 2019
Zentrale Informatik
Aufbau einer GEVER - Plattform für die kantonale Verwaltung Basel-Landschaft (GEVER-BL).
Softwarelizenzen für ein Standardprodukt Geschäftsverwaltung GEVER. Dienstleistungen für die Inbetriebnahme und Parametrierung der GEVER-Plattform sowie der Umsetzung von nachgelagerten Anschlussprojekten. Software-Wartung, laufender Support und Unterstützung sowie Applikationsmanagement für 5 Jahre mit Option auf eine einmalige fünfjährige Verlängerung.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Kanton Basel-Landschaft |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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18. Juli 2019 | Publikationsdatum | |
18. Juli 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen stehen ausschliesslich als Download zur Verfügung. |
9. August 2019 | Frist für Fragen | Fragen sind ausschliesslich und schriftlich und innert der vorgenannten Frist bei der Zentralen Beschaffungsstelle einzureichen. |
30. August 2019 | Abgabetermin 10:00 | Die Angebotsunterlagen sind verschlossen, versehen mit der offiziellen grünen Adressetikette und der Aufschrift "GEVER - BL" |
30. August 2019 | Offertöffnung | Die Angebotsunterlagen sind verschlossen, versehen mit der offiziellen grünen Adressetikette und der Aufschrift "GEVER - BL" |
1. Januar 2020 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
sind nicht zugelassen
Die Kombination Hersteller/Lieferant wird nicht als Arbeits-/Bietergemeinschaft betrachtet.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
Rheinstrasse 33b
4410 Liestal
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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