Ausschreibung 1085391: Ausschreibungs-Support

Publiziert am: 3. Juli 2019

Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, Nagra

Die Nagra sucht einen Dienstleister, welcher im Themengebiet Öffentliche Beschaffungen umfassenden Support leistet.


Auftraggeber: Träger kommunaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Beim Standort des Beauftragten sowie bei der Nagra in Wettingen (Schweiz).

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 79100000: Dienstleistungen im juristischen Bereich
  • 79900000: Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
3. Juli 2019 Publikationsdatum
3. Juli 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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20. August 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
17. Juli 2019 Frist für Fragen

Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Schriftliche Fragen zur vorliegenden Ausschreibung können in deutscher Sprache bis zum genannten Termin im Frageforum auf www.simap.ch gestellt werden.

Die Antworten werden bis zum 22.07.2019 im Frageforum publiziert.

20. August 2019 Abgabetermin 16:00

Das vollständige und rechtsgültig unterzeichnete Angebot ist als Papierausdruck in zwei Exemplaren (1 Original und 1 gekennzeichnete Kopie) mit allen geforderten Dokumenten einzureichen. Zusätzlich ist ein USB-Stick mit dem vollständigen Angebot abzugeben. Sollten die Angaben der elektronischen Datenträger mit dem in Papierform abgegebenen Angebot nicht übereinstimmen, so ist das in Papierform abgegebene Angebot massgebend.

Die Angebote müssen spätestens am letzten Tag der Frist bei der Nagra eingetroffen sein (späteste Abgabe bei Nagra: 16 Uhr, es gilt nicht der Poststempel). Verspätete Angebote werden nicht bewertet und vom Verfahren ausgeschlossen. Die Anbieterin
ermächtigt die Auftraggeberin, die in dieser Bewerbung gemachten Angaben zu überprüfen.

21. August 2019 Offertöffnung

Das vollständige und rechtsgültig unterzeichnete Angebot ist als Papierausdruck in zwei Exemplaren (1 Original und 1 gekennzeichnete Kopie) mit allen geforderten Dokumenten einzureichen. Zusätzlich ist ein USB-Stick mit dem vollständigen Angebot abzugeben. Sollten die Angaben der elektronischen Datenträger mit dem in Papierform abgegebenen Angebot nicht übereinstimmen, so ist das in Papierform abgegebene Angebot massgebend.

Die Angebote müssen spätestens am letzten Tag der Frist bei der Nagra eingetroffen sein (späteste Abgabe bei Nagra: 16 Uhr, es gilt nicht der Poststempel). Verspätete Angebote werden nicht bewertet und vom Verfahren ausgeschlossen. Die Anbieterin
ermächtigt die Auftraggeberin, die in dieser Bewerbung gemachten Angaben zu überprüfen.

14. Oktober 2019 Geplanter Projektstart
13. Oktober 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% Angebotspreis in CHF (exkl. MwSt.)
20% Qualität von 2 Referenzauskünften
20% Auftragsanalyse
20% Qualität des angebotenen Teams

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

E1 Referenzen
Mit der Einreichung des Angebots bestätigt die Anbieterin, dass das angebotene Personal in den letzten 2 Jahren mindestens 4 öffentliche Submissionen in der Schweiz erfolgreich begleitet hat, wobei es sich hierbei zwingend um die Beschaffung intellektueller Dienstleistungen handeln muss.

E2 Kompetenzen im Beschaffungsrecht
Die Anbieterin muss im Beschaffungsrecht jederzeit einen eigenen 1st. Level support bieten können. Hierzu muss die betreffende Person über mindestens 5 Jahre Erfahrung im Beschaffungsrecht verfügen und eine geeignete diesbezügliche Stellvertreter-Regelung muss gewährleistet werden.

E3 Selbstdeklaration bez. sprachlicher Kompetenzen
Mit der Einreichung des Angebots bestätigt die Anbieterin, dass das angebotene Personal verhandlungssicher in Wort und Schrift in den Sprachen Deutsch und Englisch ist.

E4 Selbstdeklaration bez. Interessenkonflikten
Mit der Einreichung des Angebots bestätigt die Anbieterin, dass zur Zeit der Angebotsabgabe keine Interessenkonflikte vorliegen und im Falle eines Zuschlags keine Mandate angenommen werden, welche zu Interessenkonflikten führen können.

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt.

Geschäftsbedingungen:

Die Nagra akzeptiert keine AGB von Anbieterinnen. Es gelten die AGB der Nagra (https://www.nagra.ch/de/agb.htm)

Nachverhandlungen:

-

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1) Die Nagra behält sich das Recht vor, weitere, gleichartige Aufgaben, welche mit diesem Grundauftrag zusammenhängen,
freihändig zu vergeben (Submissionsdekret des Kantons Aargau § 8, Abs. 3, lit. i).

2. Vorbefassung
Firmen welche die Nagra im Rahmen in früheren oder aktuellen Beschaffungsgeschäften unterstützen sind zum Ausschreibungsverfahren zugelassen, da sie an der Ausgestaltung, Erstellung und Abwicklung der Ausschreibung nicht beteiligt sind und zu keinem Zeitpunkt Einblick in das Verfahren haben.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch, Amtsblatt des Kantons Aargau

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, Nagra
Hardstrasse 73
5430 Wettingen
Telefon: +41 56 437 12 25
E-Mail-Adresse:  
george.wewerka@nagra.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1085391 Ausschreibungs-Support