Ausschreibung 1084459: Entsandung Spiezmoosweiher Diesel-Antrieb
Publiziert am: 28. Juni 2019
BKW Energie AG
Der Spiezmoosweiher in Spiez dient dem Kraftwerk Spiez als Ausgleichs- und Entsanderbecken. Mit der Funktion als Entsanderbecken ist gewährleistet, dass kein Sand (Sedimente) turbiniert wird, welcher Schäden an den Turbinen verursacht. Der angehäufte Sand im Spiezmoosweiher wird mit einem Schwimmsaugbagger entfernt und mittels einer Abschwemmleitung in den Thunersee abgeschwemmt.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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28. Juni 2019 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
9. Juli 2019 | Frist für Fragen | Fragen per Email an omar.bongiovanni@bkw.ch werden bis am Donnerstag 11.07.2019 allen Teilnehmern per E-Mail anonymisiert beantwortet. |
9. August 2019 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot mit allen Beilagen ist in Papierform und in elektronischer Ausführung (pdf) mit dem Vermerk "WKW |
14. August 2019 | Offertöffnung | Das Angebot mit allen Beilagen ist in Papierform und in elektronischer Ausführung (pdf) mit dem Vermerk "WKW |
31. Oktober 2019 | Geplanter Projektstart | |
30. April 2020 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Mit der Übergabe des Angebotes anerkennt der Offertsteller die Bestimmungen der Offertbedingungen und verpflichtet sich, im Bestellungsfall sämtliche Bestimmungen der Ausschreibungsdokumente einzuhalten. Mit der Übergabe des Angebotes anerkennt der Offertsteller, dass ihm alle für die Berechnung, Konstruktion und Ausführung samt Zubehör massgebenden Tatsachen und Verhältnisse bekannt sind. Insbesondere akzeptiert er, dass eine allfällige Präzisierung oder Anpassung der technischen Angaben im Zuge der Detailprojektierung und die allenfalls damit verbundenen Änderungen von Abmessungen und dergleichen weder in finanzieller noch in technischer Hinsicht Folgen auf sein Angebot haben.
Die Offertausarbeitung erfolgt auf Kosten und Risiko des Anbieters. Bei Nichtberücksichtigung können keine Ansprüche auf Entschädi-gung geltend gemacht werden.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden ausgeschieden. Es sind Nettoofferten einzureichen, allfällige Rabatte, Skonti und Abzüge sind im Angebot aufzuführen.
Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt.
Die Angebote werden, sofern erforderlich, technisch und kommerziell bereinigt.
Es werden nur die 3 besten Angebote technisch bereinigt.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt der Erteilung der formellen und rechtkräftigen Bewilligung durch die Behörden sowie der definitiven Krediterteilung durch die Bauherrschaft.
www.simap.ch
Vorliegende Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit deren Veröffentlichung mittels Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Bewegründe mit Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder ihrer Vertretung zu enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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