Ausschreibung 1083245: WIN IT
Publiziert am: 24. Juni 2019
SBB Informatik
Mit Wayside Intelligence (WIN) wird der Zustand von Eisenbahnfahrzeugen im laufenden Betrieb streckenseitig mit verschiedenen Technologien automatisch erfasst. Auf der WIN IT-Plattform werden Bilder von Fahrzeugen verarbeitet, Komponenten erkannt und ausgewertet. Bild- und Zustandsdaten werden den Bezügern zur Verfügung gestellt. Beschaffungsgegenstand ist die auf mehrere Standorte verteilte WIN IT-Plattform. Sie besteht aus zwei Komponenten: WIN Kabine und WIN Zentrale. Die WIN Kabine im gleisnahen Bereich ist direkt mit dem Kamerasystem verbunden und stellt die Infrastruktur für die Auswertung und die Kommunikation zur Verfügung. Die WIN Zentrale wird geografisch redundant aufgebaut und ist für die Aggregation der Daten und die Kommunikation mit den Datenabnehmern zuständig. Die WIN IT-Plattform muss gemäss normativer Sicherheitsanforderungen von EN 50128 sowie EN 50126 Safety Integrity Level 0 entwickelt werden und den EPCIS Standard für den Datenaustausch implementieren.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Der Ort der Lieferung und Erbringung der Leistungsbestandteile ist die Schweiz bzw. an den jeweiligen Standorten der SBB. Der Antragsteller und sein allfälliger Subunternehmer müssen in der Lage sein, je nach Phase der Leistungserbringung vor Ort in der Schweiz die Dienstleistungen zu erbringen. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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24. Juni 2019 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
5. Juli 2019 | Frist für Fragen | Fragen im Zusammenhang mit den Präqualifikationsunterlagen können bis am 05. Juli 2019 um 17.00 |
22. Juli 2019 | Abgabetermin 00:00 | Die Eingabe des Antrages auf Teilnahme muss |
Offertöffnung | Die Eingabe des Antrages auf Teilnahme muss |
|
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Die Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Die SBB vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Die SBB behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, die sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben (Art. 36 Abs. 2 lit. d VöB).
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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