Ausschreibung 1082667: (19009) 806 IVZ Wartung 2020
Publiziert am: 20. Juni 2019
Bundesamt für Strassen ASTRA
Die Bedarfsstelle benötigt für das Informatiksystem „Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ)“ Informatikdienstleistung (Softwarepflege/Wartung, Weiterentwicklung und Support) für die Jahre 2020 bis 2027 bzw. optional bis 2033.
Mit dieser Ausschreibung wird sichergestellt, dass die Informatik-Bedürfnisse der Bedarfsstelle für das System IVZ mit einem externen Partner umgesetzt werden und vertraglich geregelt sind.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bundesamt für Strassen ASTRA, 3063 Ittigen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
20. Juni 2019 | Publikationsdatum | |
20. Juni 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. Bezugsquelle der vertraulichen Unteralgen |
5. Juli 2019 | Frist für Fragen | Es werden zwei Fragerunden durchgeführt: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu den vertraulichen Unterlagen gemäss Pflichtenheft Ziffer 3.3.2 und 3.11 werden keine Fragen beantwortet. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. |
26. August 2019 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
2. September 2019 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
1. Januar 2020 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2033 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
2000 Punkte | ZK01: Grobkonzept Einarbeitung |
1000 Punkte | ZK02: Deployment der IVZ Software |
500 Punkte | ZK03: Entwicklung von WebServices |
500 Punkte | ZK04: HERMES 5 |
1500 Punkte | ZK05: Qualitätsicherungsmassnahmen zur Softwarequalität |
1500 Punkte | ZK06: Anbieterpräsentation |
3000 Punkte | ZK07: Preis |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK03 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in der Wartung und Weiterentwicklung von grossen Applikationen, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzmandaten nach.
Als Referenzmandat gilt ein Mandat, bei welchem der Anbieter Wartung und Support einer grossen Applikation sichergestellt hat und in diesem Mandat mindestens je 2 Entwicklungen oder Weiterentwicklungen in Form von Projekten erfolgreich zum Abschluss gebracht hat.
Die Mandate können noch andauern oder abgeschlossen sein. Der Abschluss der Mandate darf nicht länger als 2014 zurückliegen.
Umfang pro Referenzmandat:
a) Mindestaufwände für Wartung und Support von jährlich mindestens 3'000 Stunden
und
b) 2 Entwicklungs- oder Weiterentwicklungsprojekte im Rahmen dieses Mandats von je mindestens CHF 500'000.-
Bei a) muss Anbieter das Volumen bei «Jährlicher Aufwand in Stunden», bei b) «kurze Begründung» im Referenzformular (Anhang 3 zu Pflichtenheft) aufführen.
Referenzen von Subunternehmern sind nicht zugelassen.
Referenzen werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK04 Kompetenz Mitarbeitereinsatz «Projektleiter Entwicklung»
Der angebotene Projektleiter verfügt über Erfahrung im Bereich Projektführung, Softwareentwicklung, Wartung und Support einer vergleichbaren Situation. 2 Referenzprojekte (seit 2010) bestätigen die Erfahrung.
Vergleichbare Situation: der Projektleiter hat
a) eine Übernahme der Wartungsverantwortung für eine Informatik-Applikation im Volumen gemäss EK03 geleitet und/oder
b) während mindestens 3 Jahren die Wartung/Weiterentwicklung einer Informatik-Applikation im Volumen gemäss EK03 geleitet.
Für die «Schlüsselperson» mit der Rolle «Projektleiter» wird mindestens die Kompetenzstufe «Expert» vorausgesetzt.
(Informationen gemäss Kapitel 4.7 des Pflichtenheftes)
Referenzen von Subunternehmern sind nicht zugelassen.
Referenzen werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK05 Kompetenz Mitarbeitereinsatz «Leiter Entwicklung»
Der angebotene Leiter Entwicklung verfügt über Erfahrung im Bereich Softwareentwicklung, Wartung und Support einer vergleichbaren Situation. 2 Referenzprojekte (seit 2010) bestätigen die Erfahrung.
Vergleichbare Situation: der Leiter Entwicklung hat
a) bei einer Übernahme der Wartungsverantwortung für eine Informatik-Applikation im Volumen gemäss EK03 mitgewirkt und/oder
b) während mindestens 3 Jahren bei Wartung/Weiterentwicklung einer Informatik-Applikation im Volumen gemäss EK03 die Rolle Leiter Entwicklung wahrgenommen.
Bei mindestens einem Referenzprojekt muss die eingesetzte Technologie Oracle-Produkte enthalten sein.
Die eingesetzte Technologie bei «kurze Begründung» im Referenzformular (Anhang 3 zu Pflichtenheft) aufführen.
Für die «Schlüsselperson» mit der Rolle «Leiter Entwicklung» wird mindestens die Kompetenzstufe «Senior» vorausgesetzt.
(Informationen gemäss Kapitel 4.7 des Pflichtenheftes)
Referenzen von Subunternehmern sind nicht zugelassen.
Referenzen werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK06 Kompetenz Mitarbeitereinsatz «Lösungsarchitekt»
Der angebotene Lösungsarchitekt verfügt über Erfahrung im Bereich Softwareentwicklung, Wartung und Support einer vergleichbaren Situation. 2 Referenzprojekte (seit 2010) bestätigen die Erfahrung.
Vergleichbare Situation: der Lösungsarchitekt hat
a) bei einer Übernahme der Wartungsverantwortung für eine Informatik-Applikation im Volumen gemäss EK03 mitgewirkt und/oder
b) während mindestens 3 Jahren bei Wartung/Weiterentwicklung einer Informatik-Applikation im Volumen gemäss EK03 die Rolle Lösungsarchitekt wahrgenommen hat.
Bei mindestens einem Referenzprojekt muss die eingesetzte Technologie Oracle-Produkte enthalten sein.
Die eingesetzte Technologie bei «kurze Begründung» im Referenzformular (Anhang 3 zu Pflichtenheft) aufführen.
Für die «Schlüsselperson» mit der Rolle «Lösungsarchitekt» wird mindestens die Kompetenzstufe «Senior» vorausgesetzt.
(Informationen gemäss Kapitel 4.7 des Pflichtenheftes)
Referenzen von Subunternehmern sind nicht zugelassen.
Referenzen werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK07 Kompetenz Mitarbeitereinsatz «Requirement Engineer»
Der angebotene Requirement Engineer verfügt über Erfahrung im Bereich Softwareentwicklung, Wartung und Support einer vergleichbaren Situation. 2 Referenzprojekte (seit 2010) bestätigen die Erfahrung.
Vergleichbare Situation: der Requrirement Engineer hat
a) bei einer Übernahme der Wartungsverantwortung für eine Informatik-Applikation im Volumen gemäss EK03 mitgewirkt und/oder
b) während mindestens 3 Jahren bei Wartung/Weiterentwicklung einer Informatik-Applikation im Volumen gemäss EK03 in die Rolle Requirement Engineer wahrgenommen hat.
Für die «Schlüsselperson» mit der Rolle «Requirement Engineer» wird mindestens die Kompetenzstufe «Senior» vorausgesetzt.
(Informationen gemäss Kapitel 4.7 des Pflichtenheftes)
Referenzen von Subunternehmern sind nicht zugelassen.
Referenzen werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK08 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK09 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
EK10 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK11 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Anbieters gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK12 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
EK13 Akzeptanz des Vertragsentwurfs inkl. Anhänge
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 6 (Vertragsurkunde inkl. aller Anhänge) des Pflichtenhefts Kapitel 11.1 vorbehaltlos zu akzeptieren. Nebst der Vertragsurkunde und allen Anhängen hat der Anbieter vom Inhalt und den Verpflichtungen im Anhang 2 zu Vertragsurkunde - Leistungsvereinbarung Kenntnis genommen und bestätigt deren Erfüllung mittels dieses Kriteriums.
EK14 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001, EFQM, CMMI oder gleichwertig.
EK15 Erfahrung in den Schlüsseltechnologien Oracle SOA Suite und Oracle Service Bus
Der Anbieter verfügt über Erfahrung in der Anwendung von
- Oracle SOA Suite
- Oracle Service Bus
Er weist diese Erfahrung anhand von einem Referenzmandat nach (entweder ein Mandat mit beiden Schlüsseltechnologien oder pro Schlüsseltechnologie ein Referenzmandat). Als Referenzmandat gilt ein Mandat, bei welchem der Anbieter Wartung und Support einer grossen Applikation (Entwicklungsvolumen mindestens CHF 2'000'000) sichergestellt hat und in diesem Mandat mindestens je 2 Entwicklungen oder Weiterentwicklungen in Form von Projekten erfolgreich zum Abschluss gebracht hat. Die Mandate können noch andauern oder abgeschlossen sein. Der Abschluss der Mandate darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Referenzen von Subunternehmern sind zugelassen, sofern der Subunternehmer offiziell als solcher in der Offerte aufgeführt wird.
Die eingesetzte Technologie bei «kurze Begründung» im Referenzformular (Anhang 3 zu Pflichtenheft) aufführen.
Referenzen werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK16 Anbieter aus einem Land mit Datenschutzgesetz
Der Anbieter hat seinen Firmenhauptsitz in der Schweiz oder in einem Land, welches ein gemäss Staatenliste des EDÖB vergleichbares Datenschutzgesetz wie die Schweiz aufweisen kann («Angemessener Schutz für natürliche Personen»). Die Angaben hierzu sind unter folgenden Link ersichtlich:
https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/datenschutz/arbeitsbereich/uebermittlung-ins-ausland.html
EK17 Datenbearbeitung nur in der Schweiz
Der Anbieter bestätigt, dass die Datenbearbeitung der nicht anonymisierten/synthetisierten IVZ Daten ausschliesslich in der Schweiz erfolgt. Siehe ergänzende Informationen dazu im Pflichtenheft Kapitel 3.3.4 Datenschutz und Datenbearbeitung im Ausland.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...