Ausschreibung 1082667: (19009) 806 IVZ Wartung 2020

Publiziert am: 20. Juni 2019

Bundesamt für Strassen ASTRA

Die Bedarfsstelle benötigt für das Informatiksystem „Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ)“ Informatikdienstleistung (Softwarepflege/Wartung, Weiterentwicklung und Support) für die Jahre 2020 bis 2027 bzw. optional bis 2033.
Mit dieser Ausschreibung wird sichergestellt, dass die Informatik-Bedürfnisse der Bedarfsstelle für das System IVZ mit einem externen Partner umgesetzt werden und vertraglich geregelt sind.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bundesamt für Strassen ASTRA, 3063 Ittigen

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
20. Juni 2019 Publikationsdatum
20. Juni 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

Bezugsquelle der vertraulichen Unteralgen
Die Ausschreibungsunterlagen enthalten vertrauliche Unterlagen (siehe Pflichtenheft Ziffer 3.3.2 und Ziffer 3.11). Um Zugang zu diesen Unterlagen zu erhalten, muss der Anbieter die eingescannte Kopie der eigenhändig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang 7) an folgende Adresse zustellen: beschaffung.wto@bbl.admin.ch.
Der Anbieter erhält Zugang zu den vertraulichen Unterlagen nach Eingang und Kontrolle der rechtsgültig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, diese Unterlagen rechtzeitig anzufordern (vgl. auch Fristen für die Eingabe des Angebotes).

5. Juli 2019 Frist für Fragen

Es werden zwei Fragerunden durchgeführt:
05.07.2019
05.08.2019

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu den vertraulichen Unterlagen gemäss Pflichtenheft Ziffer 3.3.2 und 3.11 werden keine Fragen beantwortet.

Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

26. August 2019 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

2. September 2019 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Januar 2020 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2033 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
2000 Punkte ZK01: Grobkonzept Einarbeitung
1000 Punkte ZK02: Deployment der IVZ Software
500 Punkte ZK03: Entwicklung von WebServices
500 Punkte ZK04: HERMES 5
1500 Punkte ZK05: Qualitätsicherungsmassnahmen zur Softwarequalität
1500 Punkte ZK06: Anbieterpräsentation
3000 Punkte ZK07: Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK03 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in der Wartung und Weiterentwicklung von grossen Applikationen, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzmandaten nach.
Als Referenzmandat gilt ein Mandat, bei welchem der Anbieter Wartung und Support einer grossen Applikation sichergestellt hat und in diesem Mandat mindestens je 2 Entwicklungen oder Weiterentwicklungen in Form von Projekten erfolgreich zum Abschluss gebracht hat.
Die Mandate können noch andauern oder abgeschlossen sein. Der Abschluss der Mandate darf nicht länger als 2014 zurückliegen.
Umfang pro Referenzmandat:
a) Mindestaufwände für Wartung und Support von jährlich mindestens 3'000 Stunden
und
b) 2 Entwicklungs- oder Weiterentwicklungsprojekte im Rahmen dieses Mandats von je mindestens CHF 500'000.-
Bei a) muss Anbieter das Volumen bei «Jährlicher Aufwand in Stunden», bei b) «kurze Begründung» im Referenzformular (Anhang 3 zu Pflichtenheft) aufführen.
Referenzen von Subunternehmern sind nicht zugelassen.
Referenzen werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK04 Kompetenz Mitarbeitereinsatz «Projektleiter Entwicklung»
Der angebotene Projektleiter verfügt über Erfahrung im Bereich Projektführung, Softwareentwicklung, Wartung und Support einer vergleichbaren Situation. 2 Referenzprojekte (seit 2010) bestätigen die Erfahrung.
Vergleichbare Situation: der Projektleiter hat
a) eine Übernahme der Wartungsverantwortung für eine Informatik-Applikation im Volumen gemäss EK03 geleitet und/oder
b) während mindestens 3 Jahren die Wartung/Weiterentwicklung einer Informatik-Applikation im Volumen gemäss EK03 geleitet.
Für die «Schlüsselperson» mit der Rolle «Projektleiter» wird mindestens die Kompetenzstufe «Expert» vorausgesetzt.
(Informationen gemäss Kapitel 4.7 des Pflichtenheftes)
Referenzen von Subunternehmern sind nicht zugelassen.
Referenzen werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK05 Kompetenz Mitarbeitereinsatz «Leiter Entwicklung»
Der angebotene Leiter Entwicklung verfügt über Erfahrung im Bereich Softwareentwicklung, Wartung und Support einer vergleichbaren Situation. 2 Referenzprojekte (seit 2010) bestätigen die Erfahrung.
Vergleichbare Situation: der Leiter Entwicklung hat
a) bei einer Übernahme der Wartungsverantwortung für eine Informatik-Applikation im Volumen gemäss EK03 mitgewirkt und/oder
b) während mindestens 3 Jahren bei Wartung/Weiterentwicklung einer Informatik-Applikation im Volumen gemäss EK03 die Rolle Leiter Entwicklung wahrgenommen.
Bei mindestens einem Referenzprojekt muss die eingesetzte Technologie Oracle-Produkte enthalten sein.
Die eingesetzte Technologie bei «kurze Begründung» im Referenzformular (Anhang 3 zu Pflichtenheft) aufführen.
Für die «Schlüsselperson» mit der Rolle «Leiter Entwicklung» wird mindestens die Kompetenzstufe «Senior» vorausgesetzt.
(Informationen gemäss Kapitel 4.7 des Pflichtenheftes)
Referenzen von Subunternehmern sind nicht zugelassen.
Referenzen werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK06 Kompetenz Mitarbeitereinsatz «Lösungsarchitekt»
Der angebotene Lösungsarchitekt verfügt über Erfahrung im Bereich Softwareentwicklung, Wartung und Support einer vergleichbaren Situation. 2 Referenzprojekte (seit 2010) bestätigen die Erfahrung.
Vergleichbare Situation: der Lösungsarchitekt hat
a) bei einer Übernahme der Wartungsverantwortung für eine Informatik-Applikation im Volumen gemäss EK03 mitgewirkt und/oder
b) während mindestens 3 Jahren bei Wartung/Weiterentwicklung einer Informatik-Applikation im Volumen gemäss EK03 die Rolle Lösungsarchitekt wahrgenommen hat.
Bei mindestens einem Referenzprojekt muss die eingesetzte Technologie Oracle-Produkte enthalten sein.
Die eingesetzte Technologie bei «kurze Begründung» im Referenzformular (Anhang 3 zu Pflichtenheft) aufführen.
Für die «Schlüsselperson» mit der Rolle «Lösungsarchitekt» wird mindestens die Kompetenzstufe «Senior» vorausgesetzt.
(Informationen gemäss Kapitel 4.7 des Pflichtenheftes)
Referenzen von Subunternehmern sind nicht zugelassen.
Referenzen werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK07 Kompetenz Mitarbeitereinsatz «Requirement Engineer»
Der angebotene Requirement Engineer verfügt über Erfahrung im Bereich Softwareentwicklung, Wartung und Support einer vergleichbaren Situation. 2 Referenzprojekte (seit 2010) bestätigen die Erfahrung.
Vergleichbare Situation: der Requrirement Engineer hat
a) bei einer Übernahme der Wartungsverantwortung für eine Informatik-Applikation im Volumen gemäss EK03 mitgewirkt und/oder
b) während mindestens 3 Jahren bei Wartung/Weiterentwicklung einer Informatik-Applikation im Volumen gemäss EK03 in die Rolle Requirement Engineer wahrgenommen hat.
Für die «Schlüsselperson» mit der Rolle «Requirement Engineer» wird mindestens die Kompetenzstufe «Senior» vorausgesetzt.
(Informationen gemäss Kapitel 4.7 des Pflichtenheftes)
Referenzen von Subunternehmern sind nicht zugelassen.
Referenzen werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK08 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK09 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.

EK10 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK11 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Anbieters gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK12 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)

EK13 Akzeptanz des Vertragsentwurfs inkl. Anhänge
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 6 (Vertragsurkunde inkl. aller Anhänge) des Pflichtenhefts Kapitel 11.1 vorbehaltlos zu akzeptieren. Nebst der Vertragsurkunde und allen Anhängen hat der Anbieter vom Inhalt und den Verpflichtungen im Anhang 2 zu Vertragsurkunde - Leistungsvereinbarung Kenntnis genommen und bestätigt deren Erfüllung mittels dieses Kriteriums.

EK14 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001, EFQM, CMMI oder gleichwertig.

EK15 Erfahrung in den Schlüsseltechnologien Oracle SOA Suite und Oracle Service Bus
Der Anbieter verfügt über Erfahrung in der Anwendung von
- Oracle SOA Suite
- Oracle Service Bus
Er weist diese Erfahrung anhand von einem Referenzmandat nach (entweder ein Mandat mit beiden Schlüsseltechnologien oder pro Schlüsseltechnologie ein Referenzmandat). Als Referenzmandat gilt ein Mandat, bei welchem der Anbieter Wartung und Support einer grossen Applikation (Entwicklungsvolumen mindestens CHF 2'000'000) sichergestellt hat und in diesem Mandat mindestens je 2 Entwicklungen oder Weiterentwicklungen in Form von Projekten erfolgreich zum Abschluss gebracht hat. Die Mandate können noch andauern oder abgeschlossen sein. Der Abschluss der Mandate darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Referenzen von Subunternehmern sind zugelassen, sofern der Subunternehmer offiziell als solcher in der Offerte aufgeführt wird.
Die eingesetzte Technologie bei «kurze Begründung» im Referenzformular (Anhang 3 zu Pflichtenheft) aufführen.
Referenzen werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK16 Anbieter aus einem Land mit Datenschutzgesetz
Der Anbieter hat seinen Firmenhauptsitz in der Schweiz oder in einem Land, welches ein gemäss Staatenliste des EDÖB vergleichbares Datenschutzgesetz wie die Schweiz aufweisen kann («Angemessener Schutz für natürliche Personen»). Die Angaben hierzu sind unter folgenden Link ersichtlich:
https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/datenschutz/arbeitsbereich/uebermittlung-ins-ausland.html

EK17 Datenbearbeitung nur in der Schweiz
Der Anbieter bestätigt, dass die Datenbearbeitung der nicht anonymisierten/synthetisierten IVZ Daten ausschliesslich in der Schweiz erfolgt. Siehe ergänzende Informationen dazu im Pflichtenheft Kapitel 3.3.4 Datenschutz und Datenbearbeitung im Ausland.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1082667 (19009) 806 IVZ Wartung 2020