Ausschreibung 1082285: KIS-Ablösung für das Stadtspital Waid und Triemli
Publiziert am: 20. Juni 2019
Stadtspital Waid und Triemli, Spitalleitung
Mit vorliegender Ausschreibung soll ein Partner für Beratungs- und Informatikdienstleistungen inklusive der Unterstützung zur Planung, Konzeption, Konfiguration, Migration, Einführung und Inbetriebnahme sowie Wartung und Support im Zusammenhang mit der Einführung einer KIS- und einer PDMS-Lösung evaluiert werden. Die Ausschreibung gliedert sich in einen Grundauftrag (KIS) und Optionen (darunter PDMS), wobei ein Anbieter die Gesamtlösung bestehend aus Grundauftrag (KIS) und den Optionen (darunter PDMS) als Generalunternehmer offerieren muss.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Zürich |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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20. Juni 2019 | Publikationsdatum | |
20. Juni 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Auf www.simap.ch ist nur ein Teil der Ausschreibungsunterlagen verfügbar (nur Pflichtenheft sowie Anhang A01), um sich ein umfassendes Bild zum Aufbau, zur Komplexität und zum Leistungsumfang der vorliegenden Ausschreibung machen zu können sowie um die Erfüllung der Eignungskriterien im Anhang A01 beurteilen zu können. Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen (inkl. den restlichen Anhängen und allen Beilagen) können gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung bezogen werden. |
16. Juli 2019 | Frist für Fragen | Fragen können ausschliesslich im Frageforum auf simap.ch gestellt werden. Anderweitig eingereichte Fragen werden nicht beantwortet. |
20. August 2019 | Abgabetermin 12:00 | Massgebend für die rechtzeitige Abgabe der Offerte ist der Eingang beim oben unter Ziffer 1.2 angegebenen Eingabeort. Bei persönlicher Übergabe ist eine Bestätigung mit Angabe des Inhalts, Absender, Datum und Uhrzeit zu verlangen. Bei Zusendung mittels Post oder Kurier ist der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich. Das Datum des Poststempels ist dabei nicht massgebend. |
20. August 2019 | Offertöffnung | Massgebend für die rechtzeitige Abgabe der Offerte ist der Eingang beim oben unter Ziffer 1.2 angegebenen Eingabeort. Bei persönlicher Übergabe ist eine Bestätigung mit Angabe des Inhalts, Absender, Datum und Uhrzeit zu verlangen. Bei Zusendung mittels Post oder Kurier ist der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich. Das Datum des Poststempels ist dabei nicht massgebend. |
1. Januar 2020 | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften (ARGE) sind nicht zulässig.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schweizerischen Informatikkonferenz (SIK), Ausgabe 2015, (www.sik.ch).
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Anbieter werden vollumfänglich wegbedungen.
Es werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Bereinigungen und Anpassungen am Mengengerüst bleiben vorbehalten.
Bei vorliegender Ausschreibung handelt es sich um ein offenes Verfahren gemäss GATT/WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 0.632.231.422). Die gesetzlichen Grundlagen bilden die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. März 2001 (IVöB: SR 172.056.5) und die Submissionsverordnung des Kantons Zürich (SVO) vom 23. Juli 2003 (GS 720.11). Grundsätzlich sind alle qualifizierten Anbieter zur Offertstellung zugelassen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere gleichartige Aufträge zu diesem Projekt gemäss § 10 Abs. 1 lit. g SVO freihändig zu vergeben.
www.simap.ch
Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Birmensdorferstrasse 497
8063 Zürich
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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