Ausschreibung 1080583: Fachanwendung Verkehrsunfälle - Analysen mit GIS (VUGIS): Grundwartung
Publiziert am: 19. Juni 2019
Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strassenverkehr (Bereich ISA)
Mit der WTO-Ausschreibung soll die Grundwartung und erweiterte Wartung für den Zeitraum 2020 bis 2026 sichergestellt werden: Vorausschauende Anpassung in Hinblick auf sich ändernde rechtliche, normative und fachliche Anforderungen. Vorausschauende Anpassung in Hinblick auf sich ändernde Prozesse, Anforderungen, Umsysteme und Plattformen (Hardware und Basissoftware). Umsetzung von Änderungswünschen (RFC) und Behebung von Fehlern. Optimierungen am Code zur langfristigen Sicherstellung der Wartbarkeit des Systems. Laufende Nachführung der zugewiesenen Dokumentation. Sicherstellung eines Supports, der Anfragen (Tickets) zeitnah betreut und löst.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bei der Auftraggeberin: Bundesamt für Strassen ASTRA, Mühlestrasse 2, Ittigen und in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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19. Juni 2019 | Publikationsdatum | |
19. Juni 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
19. August 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
15. Juli 2019 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher und französischer Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 19.07.2019 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 15.07.2019 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
19. August 2019 | Abgabetermin 00:00 | Für vorbefasste Firmen gilt die Eingabefrist gemäss Ziffer 4.5. Spezifische Fristen und Formvorschriften: Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
22. August 2019 | Offertöffnung | Für vorbefasste Firmen gilt die Eingabefrist gemäss Ziffer 4.5. Spezifische Fristen und Formvorschriften: Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
1. Januar 2020 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2023 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Methodische und technische Leistungsfähigkeit
EK2: Kapazität
EK3: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK4: Lohngleichheit von Mann und Frau
EK5: Sprache
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
Zu EK1:
EK1.1: Nachweis des leitenden Anwendungsdienstleisters bezüglich Erfahrungen in Grundwartung und erweiterten Wartung durch Angabe von einem in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder seit mindestens 1 Jahr laufenden Softwareprojekt/-Anwendung mit vergleichbarer Technologie, Architektur und Grösse.
EK1.2: Nachweis bezüglich Erfahrungen in Grundwartung und erweiterten Wartung durch Angabe von einem in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder seit mindestens 1 Jahr laufenden Softwareprojekt/-Anwendung mit vergleichbarem Vorgehensmodell (Scrum).
EK1.3.: Bestätigung, dass der Anwendungsdienstleister die benötigte Basissoftware, Drittkomponenten und Werkzeuge (gem. Pflichtenheft) beschaffen kann und beschaffen wird.
EK1.4: Nachweis, dass der leitende Anwendungsdienstleister über das Zertifikat «Scrum Master der Scrum Alliance» oder über gleichwertige Kenntnisse verfügt oder bestätigt, dass innerhalb des ersten halben Jahres der Zertifikatsnachweis erbracht wird.
EK1.5: Bestätigung, dass eine der Schlüsselpersonen über die benötigten ESRI GIS Kenntnisse verfügt.
EK1.6: Bestätigung, dass eine der Schlüsselpersonen über die benötigten FME Kenntnisse verfügt.
EK1.7: Bestätigung, dass eine der Schlüsselpersonen über die benötigten SAP BusinessObjects Kenntnisse verfügt.
EK1.8: Bestätigung, dass eine der Schlüsselpersonen über die benötigten HTML und JavaScript Kenntnisse verfügt.
Zu EK2:
EK 2.1: Der Auftragnehmer bestätigt, dass er alle Rollen gemäss Pflichtenheft und die verlangten Ressouren für sämtliche Phasen erbringen kann.
EK 2.2: Nachweis, dass der mittlere Jahresumsatz der letzten drei Jahre (2016 bis 2018) der Firma/Bietergemeinschaft grösser ist als der doppelte Jahresumsatz des Auftrages.
Zu EK3:
Handels- und Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate; Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland reichen eine vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes ein.
Zu EK4:
Nachweis des Anbieters, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. Der Nachweis erfolgt mit rechtsgültiger Unterzeichnung des Selbstdeklarationsblattes der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB. Link: https://www.beschaffung.admin.ch/dam/bpl/de/dokumente/Anbieter/Selbstdeklaration/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.download.pdf/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Der Nachweis erfolgt per Selbsttest (Logib, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Zu EK5:
Die Schlüsselpersonen müssen mindestens 2-sprachig sein: Deutsch/Französisch, Deutsch/Englisch oder Französisch/Englisch. Für eine der Sprachen wird mindestens Muttersprache oder Stufe C1 vorausgesetzt, für die andere Sprache wird mindestens Stufe B2 (gemäss europäischen Referenzrahmen für Sprachen) erwartet.
Zusätzliche Informationen
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeits-bedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschluss, Vorbefassung: Techdata AG (Schweiz) ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
4. Die Firma ELCA AG (Schweiz) als bisherige Leistungserbringerin ist zur Teilnahme am vorliegenden Verfahren zugelassen, da sie an der Vorbereitung der vorliegenden Ausschreibung nicht beteiligt war und alle durch sie erarbeiteten Ergebnisse zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden (siehe Punkt 5). Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch ELCA endet am 31.07.2019. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4.
5. Ein Computer mit Zugriff auf den Web-Client und ein lokales Verzeichnis mit dem Source Code steht den Anbietern im ASTRA, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen gegen Voranmeldung vom 08.07.2019 bis 12.07.2019 zur Einsichtnahme zur Verfügung. Jeder Anbieter darf das System einmal während maximal 4 Std. einsehen. Termine müssen 1 Woche im Voraus beim ASTRA (ausschreibung-vugis@astra.admin.ch) beantragt werden.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Mühlestrasse 2
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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