Ausschreibung 1080327: Projet 1419 – DB Managed Services

Publiziert am: 8. August 2019

compenswiss (Fonds de compensation AVS/AI/APG)

Die vorliegenden Rechtsbehelfe betreffen die Frage, ob ein Visum für eine externe Prüfung erforderlich ist oder nicht, und ob es sich um ein Verfahren handelt, das der Prüfung der Auf-rechterhaltung und der Aufrechterhaltung der Entschädigungsgrundlage für die Entschädigung dient. Die Basisdienstleistung besteht aus der Verwaltung von Vorfällen und Anforderungen (patch management) der Grundlagen für Ausgleichszahlungen und der Überwachung der Grundlagen für die Erstellung und Überprüfung von Entwicklungs- und Testzellen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Genf

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72500000: Datenverarbeitungsdienste
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
8. August 2019 Publikationsdatum
8. August 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen werden nach Eingang der gültig unterzeichneten Vertraulich-keitsvereinbarung (muss gescannt an projet1419@compenswiss.ch geschickt werden) in elektronischer Form übermittelt.
Die Vertraulichkeitsvereinbarung kann von der Plattform SIMAP heruntergeladen werden (www.simap.ch).

18. September 2019 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
28. August 2019 Frist für Fragen

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19. September 2019 Abgabetermin 23:59

Das komplette Angebot muss spätenstens am 19.09.2018 (Datum des Poststempels) in 2 Exemplaren in Papierform und einem Exemplar in elektronischer Form (USB-Stick) gesendet werden.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszei-ten des Empfangsbüros (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Pro-jektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Ausschreibungsunterlagen" anzubringen.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.

Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabeter-min per E-Mail der Beschaffungsstelle zuzusenden.

Angebote, die bei compenswiss nach dem oben erwähnten Datum eintreffen, können nicht in Betracht gezogen werden und werden an den Sender zurückexpeditiert.

23. September 2019 Offertöffnung

Das komplette Angebot muss spätenstens am 19.09.2018 (Datum des Poststempels) in 2 Exemplaren in Papierform und einem Exemplar in elektronischer Form (USB-Stick) gesendet werden.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszei-ten des Empfangsbüros (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Pro-jektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Ausschreibungsunterlagen" anzubringen.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.

Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabeter-min per E-Mail der Beschaffungsstelle zuzusenden.

Angebote, die bei compenswiss nach dem oben erwähnten Datum eintreffen, können nicht in Betracht gezogen werden und werden an den Sender zurückexpeditiert.

2. März 2020 Geplanter Projektstart
2. März 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der compenswiss für Dienstleistungsaufträge.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. compenswiss führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls be-sondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und compenswiss mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

compenswiss vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedin-gungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Das Formular „Erklärung des Anbieters“ der Einkaufsabteilung des Bundes, welche die minimalen Sozialbedingungen betreffen, muss unterschrieben werden und dem Angebot beigelegt sein.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

compenswiss (Fonds de compensation AVS/AI/APG)
Boulevard Georges-Favon 6
1204 Genf
E-Mail-Adresse:  
projet1419@compenswiss.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1080327 Projet 1419 – DB Managed Services