Ausschreibung 1080327: Projet 1419 – DB Managed Services
Publiziert am: 8. August 2019
compenswiss (Fonds de compensation AVS/AI/APG)
Die vorliegenden Rechtsbehelfe betreffen die Frage, ob ein Visum für eine externe Prüfung erforderlich ist oder nicht, und ob es sich um ein Verfahren handelt, das der Prüfung der Auf-rechterhaltung und der Aufrechterhaltung der Entschädigungsgrundlage für die Entschädigung dient. Die Basisdienstleistung besteht aus der Verwaltung von Vorfällen und Anforderungen (patch management) der Grundlagen für Ausgleichszahlungen und der Überwachung der Grundlagen für die Erstellung und Überprüfung von Entwicklungs- und Testzellen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Genf |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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8. August 2019 | Publikationsdatum | |
8. August 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen werden nach Eingang der gültig unterzeichneten Vertraulich-keitsvereinbarung (muss gescannt an projet1419@compenswiss.ch geschickt werden) in elektronischer Form übermittelt. |
18. September 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
28. August 2019 | Frist für Fragen | None |
19. September 2019 | Abgabetermin 23:59 | Das komplette Angebot muss spätenstens am 19.09.2018 (Datum des Poststempels) in 2 Exemplaren in Papierform und einem Exemplar in elektronischer Form (USB-Stick) gesendet werden. Persönliche Abgabe: Einreichung auf dem Postweg: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabeter-min per E-Mail der Beschaffungsstelle zuzusenden. Angebote, die bei compenswiss nach dem oben erwähnten Datum eintreffen, können nicht in Betracht gezogen werden und werden an den Sender zurückexpeditiert. |
23. September 2019 | Offertöffnung | Das komplette Angebot muss spätenstens am 19.09.2018 (Datum des Poststempels) in 2 Exemplaren in Papierform und einem Exemplar in elektronischer Form (USB-Stick) gesendet werden. Persönliche Abgabe: Einreichung auf dem Postweg: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabeter-min per E-Mail der Beschaffungsstelle zuzusenden. Angebote, die bei compenswiss nach dem oben erwähnten Datum eintreffen, können nicht in Betracht gezogen werden und werden an den Sender zurückexpeditiert. |
2. März 2020 | Geplanter Projektstart | |
2. März 2023 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der compenswiss für Dienstleistungsaufträge.
Bleiben vorbehalten. compenswiss führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls be-sondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und compenswiss mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
compenswiss vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedin-gungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Das Formular „Erklärung des Anbieters“ der Einkaufsabteilung des Bundes, welche die minimalen Sozialbedingungen betreffen, muss unterschrieben werden und dem Angebot beigelegt sein.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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