Ausschreibung 1078935: Emmen Flpl/Wpl, Anschluss Fernwärmenetz, BKP 237 Gebäudeautomation
Publiziert am: 29. Mai 2019
armasuisse Immobilien
Mit dem Stationierungskonzept der Armee sind der Waffenplatz und der Militärflugplatz Emmen für die langfristige Weiternutzung vorgesehen. Die Heizungen sind am Ende ihrer Betriebsdauer angelangt. Ein Ersatz der Wärmeerzeugung ist deshalb an allen Standorten erforderlich. BKP 237: Gebäudeautomation: Zur Ausschreibung stehen die erforderlichen MSR- Anpassungen und Aufschaltung auf das GLS armasuisse der angeschlossenen Gebäude für den optimalen Betrieb des Wärmeverbunds. Die Ausschreibung erfolgt im simap mit zwei unterschiedlichen Publikationen:
- "Neubau Heizzentrale"
- "Anschluss Fernwärmenetz"
Beauftragt wird nur eine Publikation. Die Bauherrschaft wird anhand der eingegangenen Offerten entscheiden, welche Ausschreibung effektiv ausgeführt werden soll.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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29. Mai 2019 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
13. Juni 2019 | Frist für Fragen | Es werden keine Auskünfte erteilt. Allfällige Fragen können bis am 13.06.2019 anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch gestellt werden. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Antworten werden auf SIMAP bis zum 20.06.2019 publiziert. Die Anbieter sind selber verantwortlich, die Antworten von SIMAP zu beziehen und diese entsprechend für die Angebotserstellung zu berücksichtigen. |
11. Juli 2019 | Abgabetermin 00:00 | Massgebend ist das Datum Poststempel einer schweizerischen Poststelle (A-Post). Stichwort "armasuisse Immobilien, Emmen, Anschluss Fernwärmenetz, Vermerk BKP-Nr...; Offertunterlagen - Umschlag darf nicht geöffnet werden". |
22. Juli 2019 | Offertöffnung | Massgebend ist das Datum Poststempel einer schweizerischen Poststelle (A-Post). Stichwort "armasuisse Immobilien, Emmen, Anschluss Fernwärmenetz, Vermerk BKP-Nr...; Offertunterlagen - Umschlag darf nicht geöffnet werden". |
1. Oktober 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2021 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60% | Z1: Angebotspreis: |
20% | Z2: Qualifikation Schlüsselpersonen: |
10% | Z3: Organisation und Leistungsfähigkeit der Firma: |
10% | Z4: Service/Wartung: |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen unter folgenden Bedingungen:
Bietergemeinschaften (einfache Gesellschaft) sind zugelassen (jedoch aus maximal 2 Firmen bestehend).
Ein Anbieter hat die technische und administrative Federführung im Sinne der Geschäftsführung unter Angabe der Geschäftspartner zu übernehmen.
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft können nur in einer einzigen Bietergemeinschaft teilnehmen.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
E1: Referenzen über die Ausführung von 2 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren realisierten Projekten in den letzten 10 Jahren.
Für die Angaben ist das Formular 3 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 13) zu verwenden.
E2: Unternehmensbezogenes Qualitätsmanagementsystem.
Der Nachweis ist auf dem Formular 1 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 13) zu erbringen.
E3: Ausreichende personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens.
Der Nachweis ist auf dem Formular 1 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 13) zu erbringen.
E4: Erklärung über den Gesamtumsatz der Unternehmung in den der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren. Der gemittelte Jahresumsatz muss mindestens doppelt so gross sein wie die Angebotssumme für die vorgesehene Aufgabe.
Die Angaben sind auf dem Formular 1 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 13) zu machen.
E5: Weitere Nachweise:
Projektbearbeitung ausschliesslich in deutscher Sprache mit einwandfreier Beherrschung der deutschen Sprache in mündlicher und schriftlicher Form (Bestätigung in Teil B).
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zum Vergabeverfahren für Werkleistungen gemäss der vorgesehener Vertragsurkunde.
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Der entsprechende Nachweis erfolgt mittels Selbstdeklaration in den Angebotsunterlagen auf dem Formular 2 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 13)
1. Der Zuschlag erfolgt nach der Genehmigung des Vergabeantrages durch das Vergabegremium der armasuisse Immobilien und unter dem Vorbehalt der Kreditgenehmigung durch das finanzkompetente Organ des Bundes.
2. Der spätere Vertragsabschluss erfolgt phasenweise und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung und Bewilligung durch die zuständige Behörde und der Genehmigung der erforderlichen Kredite. Ein Anspruch auf eine Leistungserbringung in allen Teilphasen besteht somit nicht.
3. Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen bleiben im Besitz von armasuisse Immobilien.
4. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
5. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit h VöB behält die Auftraggeberin sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
6. Es findet keine Besichtigung statt.
7. Rechtsgültigkeit des Ausschreibungstextes: Falls infolge der Übersetzung sprachliche Abweichungen vorhanden sind, ist der deutsche Ausschreibungstext rechtsgültig. Sofern zwischen dem publizierten Ausschreibungstext und den Ausschreibungsunterlagen samt allen Anhängen inhaltliche sowie terminliche Abweichungen vorhanden sind, ist das Leistungsverzeichnis mit den abgegebenen Unterlagen rechtsgültig.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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