Ausschreibung 1076733: N01, 080229, Luterbach-Härkingen 6 Streifen Ausbau / PV Verkehr

Publiziert am: 14. Juni 2019

Bundesamt für Strassen ASTRA

Die Nationalstrasse N01 insbesondere der 22 km lange Abschnitt zwischen den Verzweigungen Luterbach und Härkingen gehört zu den Strecken mit Kapazitätsüberlastungen. Zudem entspricht dieser Abschnitt nicht mehr den heutigen gesetzlichen Vorgaben und ist nach 50-jähriger Betriebsdauer instandsetzungsbedürftig. Es soll ein Ausbau von vier auf sechs Spuren erfolgen mit einer gleichzeitigen Gesamtinstandsetzung.

Das ausgeschriebene Mandat beinhaltet die Leistungen eines Verkehrsingenieurs für den Bereich Verkehrstechnik.

Gegenstand des ausgeschriebenen Mandats sind Verkehrsingenieurleistungen für die Phase DP/MP sowie die Phasen Ausschreibung, Unterlagen für die Ausführung, Ausführung und Inbetriebnahme / Abschluss.

Für den detaillierten Leistungsbeschrieb siehe Ausschreibungsunterlagen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Die Erbringung der objektgebundenen Dienstleistungen (z.B. Öffentlichkeitsveranstaltungen, Abklärungen mit Anstössern und Gemeinden, Baukontrollen etc.) erfolgt vor Ort in der Region Gäu/Wasseramt/Bipperamt; Besprechungen mit dem Auftragnehmer finden in der ASTRA-Filiale in Zofingen, in der ASTRA-Zentrale Ittigen oder in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers statt; während der Phase Ausführung finden die Bausitzungen auf der Baustelle statt; nicht standortgebundene Dienstleistungen sind am Standort des Auftragnehmers zu erbringen.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
14. Juni 2019 Publikationsdatum
14. Juni 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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20. August 2019 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
4. Juli 2019 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 19.07.2019 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 04.07.2019 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

20. August 2019 Abgabetermin 00:00

Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichefrist nach Ziff. 4.5.

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

23. August 2019 Offertöffnung

Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichefrist nach Ziff. 4.5.

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
35 % ZK1: SCHLÜSSELPERSONEN;
25 % ZK2: AUFGABENANALYSE UND VORGEHENSVORSCHLAG, QM-KONZEPT / RISIKOANALYSE;
40 % ZK3: PREIS;

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Qualifikation Projektleiter
EK4: Verfügbarkeit Projektleiter und Projektleiter Stv
EK5: Leistungsanteil Unterakkordanten

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, welches folgende Anforderungen erfüllt:
- Erbringung von Verkehrsingenieurleistungen für den Neu- oder Ausbau/Unterhalt einer Hochleistungsstrasse (richtungsgetrennt und mindestens 2 Fahrspuren pro Richtung)
- Investitionsvolumen mindestens 50 Mio. CHF (exkl. MwSt.)
- ASTRA-Phase DP/MP oder SIA 103 Phase 41 - 53 oder vergleichbar

EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages

EK3: QUALIFIKATION PROJEKTLEITER
1 Referenzprojekt über Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, welches folgende Anforderungen erfüllt:
- Erbringung von Verkehrsingenieurleistungen für den Neu- oder Ausbau/Unterhalt einer Hochleistungsstrasse (richtungsgetrennt und mindestens 2 Fahrspuren pro Richtung)
- Investitionsvolumen mindestens 30 Mio. CHF (exkl. MwSt.)
- ASTRA-Phase DP/MP oder SIA 103 Phase 41 - 53 oder vergleichbar

EK4: VERFÜGBARKEIT PROJEKTLEITER UND PROJEKTLEITER STV.
Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten

EK5: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANTEN
Maximal 50 % der Leistung darf durch Subunternehmen erbracht werden.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Begehung findet keine statt.
2. Der Zeitpunkt des Beginns der Vor- und Hauptarbeiten wurde nach dem heutigen Kenntnisstand festgelegt. Die Finanzierung dieser Arbeiten zum geplanten Zeitpunkt ist gegenwärtig allerdings noch nicht gesichert. Der definitive Entscheid, wann diese Arbeiten beginnen können, wird nach Genehmigung des Voranschlags durch das Parlament im Dezember 2021 und nach einem Abgleich in den Jahren 2022 bis 2028 verfügbaren Mittel mit dem schweizweiten Bedarf für den Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen gefällt.
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich.
5. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt.
6. Ausschluss: Bachofner & Partner AG (Zürich), C+E Planing AG (Wohlen) und Jauslin Stebler AG (Muttenz) sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
7. Die folgenden Firmen waren mit der Ausarbeitung des Auflageprojektes beauftragt:
Bänziger Partner AG (Baden), B + S AG (Bern), CSD Ingenieure AG (Zürich), dsp Ingenieure + Planer AG (Zürich), EBP Schweiz AG (Zürich), Emch + Berger AG (Bern), ewp AG (Effretikon), F. Preisig AG (Zürich), Geotechnisches Institut AG (Bern), Grolimund + Partner AG (Bern), GVH Tramelan SA (Tramelan), IC Infraconsult AG (Bern), Scherler AG (Luzern), Roduner BSB + Partner AG (Bern), SKK Landschaftsarchitekten AG (Wettingen), Yaver Infrastructure & Services GmbH (Zürich) Sie gelten als Vorbefasst. Die durch diese Firmen erarbeiteten Projektunterlagen können beim ASTRA nach Voranmeldung bis zum Ablauf der Fragerunde eingesehen werden. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch eine vorbefasste Firma oder Bietergemeinschaft, an der diese Firma beteiligt ist, endet am 09.08.2019. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die obgenannten Firmen im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 21a VöB).
8. Gestützt auf Art. 36 Abs. 2 lit. d VöB sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
9. Die Beschaffungen der verschiedenen Mandate erfolgen teilweise parallel und zeitgleich und teilweise seriell. Eine einzelne Firma, Teile von ihr, ihre Schwestergesellschaften, ihre Dachgesellschaft, Beteiligungen von ihr oder Eigentümer von ihr können Zuschlagsempfängerin von mehreren Mandaten sein, wobei eine Vielzahl von Kombinationen ausgeschlossen ist. Liegt eine Firma als Einzelanbieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft nach der Auswertung bei mehreren nicht miteinander kombinierbaren Mandaten (siehe Ziffer 5.3 der Beilage 02 „Pflichtenheft") an erster Stelle, fällt der Auftraggeber in Rücksprache mit den betroffenen Anbietern respektive Mitgliedern von Bietergemeinschaften den Entscheid, für welches Mandat die betroffenen Anbieter respektive Bietergemeinschaften den Zuschlag erhalten.
10. Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Dokument „Angebotsunterlagen für Planerleistungen Projektverfasser Verkehr“ (gemäss Ausschreibungsunterlagen) festgelegt.

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41584827511
E-Mail-Adresse:  
zofingen@astra.admin.ch