Ausschreibung 1073819: Multimedia Ausrüstungen Verteidigung MMA V
Publiziert am: 30. April 2019
armasuisse
Die Beschaffung von Multimediaausrüstungen für die Gruppe Verteidigung verursacht viel Koordinationsaufwand. Da sich zukünftig das jährliche Auftragsvolumen im Vergleich zu jetzt erhöhen wird, hat das VBS entschieden, dass für die zukünftige Beschaffung von Multimediaausrüstungen ein einziger Rahmenvertrag mit einem Anbieter abgeschlossen wird.
Die vorliegende Submission umfasst als Ausschreibungsgegenstand die Realisierung von Multimedia-Systemen und die dazu erforderlichen Dienstleistungen. Die armasuisse setzt in der Beschaffung von Multimedia-Systemen weiterhin auf eine Modularisierung und weiterführende Standardisierung der Multimedia Systeme für die Schweizer Armee. Als Raumausstattung stehen vier verschiedene Module zur Verfügung, welche jeweils angepasst auf die Raumgrösse bestimmte Grundkonfigurationen beinhalten. Zusätzlich können mit jeder Bestellung eines Moduls optionale Komponenten mitbestellt werden.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
ganze Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
30. April 2019 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung. |
21. Juni 2019 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden. |
1. Juli 2019 | Abgabetermin 00:00 | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 |
3. Juli 2019 | Offertöffnung | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 |
1. November 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. Oktober 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
70% | Leistung |
30% | Preis |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten..
Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
E1 Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Aus-lands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).
E2 Lieferantenselbstdeklaration
E3 a)Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b)Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitende und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
E4 Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen in Beilage 1.1 aufzuführen.
E5a Der Anbieter ist einverstanden, sich dem Geheimschutzverfahren zu unterziehen, welches verschiedene Sicherheitsmassnahmen umfasst (vgl. VO über das Geheimschutzverfahren, SR 510.413).
Die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind anzuwenden.
(Gilt für die Anbieterfirma/Vertragspartner sowie das eingesetzte Personal).
Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
E5b Der Anbieter erklärt sich zudem einverstanden, im Falle eines Zuschlages und zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegenden PSPV-Ergebnisses ohne Vorbehalte, auf erstes Verlangen des Auftraggebers umgehend einen Strafregisterauszug der betreffenden Person einzureichen.
Sollten die Ergebnisse der Betriebssicherheitserklärung oder der Personensicherheitsprüfung negativ ausfallen kann das Vertragsverhältnis ganz oder teilweise aufgelöst werden.
Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
E6 Nachweis einer einzigen Kontaktperson (single point of contact SPOC) während des Ausschreibungsverfahrens.
E7 Nachweis eines einzigen Ansprechpartners (single point of contact) für alle Geschäftsprozesse wie Bestellungen, Zahlungsverkehr, usw. für den Fall der Auftragserteilung. Dieser Ansprechpartner ist bei der Eskalation von Problemen im Zusammenhang mit dem Auftrag zuständig und kann den Entscheid auf der Seite des Anbieters herbeiführen.
E8 Nachweis eines einzigen Ansprechpartners (single point of contact) inkl. Stellvertretung für das Qualitätsmanagement.
E9 Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs.
E10 Der Bewerber bestätigt die Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes. Für die vorliegende Vergabe gelten insbesondere folgende AGB:
•AGB für die Dienstleistungsaufträge
•AGB für die Beschaffung von Gütern
E11 Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
E12 Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
E13 Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Kalendertagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
E14 Der Anbieter bestätigt schriftlich, dass alle angebotenen und zum Einsatz gelangenden Personen für die Dauer des geplanten Einsatzes einen aufenthaltsrechtlichen Status haben oder haben werden, welcher sie berechtigt in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit im angebotenen Umfang nachzugehen.
E15 Der Anbieter erklärt sich bereit, die Standorte des Auftraggebers (Raum ganze Schweiz) als Einsatzort zu akzeptieren.
E16 Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes keine Spesen ausbezahlt werden.
Ausnahmen: Vom Auftraggeber veranlasste Auslandreisen werden gemäss Spesenreglement der Bundesverwaltung vergütet.
E17 Der Anbieter erklärt, gegen Personen- und Sachschäden Dritter versichert zu sein.
E18 Der Anbieter bestätigt, dass die eingesetzten Fachpersonen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes vertraglich mittelbar (Subunternehmer) oder unmittelbar (Arbeitsverhältnis) gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit gewährleistet ist. Die Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzliche Auflagen erfüllen.
E19 Der Anbieter hat sämtliche bewilligungs- und arbeitsrechtlichen Vorkehrungen getroffen, damit seine Mitarbeiter im Falle eines Zuschlags in Ausnahmefällen auch ausserhalb der regulären Arbeitszeit (06:00 – 20:00), insbesondere an Sonn- und Feiertagen, Einsätze im Rahmen des Arbeitsrechts leisten.
E20 Der Anbieter bestätigt, dass sie die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere zu Datenschutz und Datensicherheit kennt und einhält.
E21 Der Anbieter bestätigt, dass er über Erfahrung in der Führung von Projektportfolios und in der Koordination der Projekte und Teilprojekte (Programmmanagement, Multiprojektmanagement) verfügt, welche dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Komplexität und Umfang vergleichbar ist. Er weist diese Erfahrung anhand von einer Referenz in den letzten 5 Jahren nach.
E22 Der Anbieter bestätigt, dass er über Erfahrung in der Abwicklung von AV Fachplanungsaufträgen verfügt, in denen er Konzepte für die AV Installationen erstellt und Pläne für die Vernetzung der Systeme erstellt hat. Er weist diese Erfahrung anhand von einer Referenz in den letzten 5 Jahren nach.
E23 Der Anbieter bestätigt, dass er über Erfahrung in der Integration von Multimedia-Ausrüstungen/Systemen verfügt, welche dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Komplexität und Mengengerüst vergleichbar ist. Er weist diese Erfahrung anhand von einer Referenz in den letzten 5 Jahren nach.
E24 Der Anbieter verfügt über ein Qualitätsmanagementsystem (ISO-Zertifizierung 9001 oder gleichwertiges Qualitätsmanagementsystem).
E25 Der Anbieter bestätigt, dass er die Qualitätsinspektions- und Abnahmevorschrift QIAV akzeptiert.
E26 Der Anbieter sicher zu und wird vertraglich verpflichtet werden, dass er die er IKT Sicherheitsvorgaben des Bundes und insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes (Informationsschutzverordnung, ISchV) einhalten muss.
E27 Der Anbieter sichert zu, dass er die geforderten Leitungen im SLA erfüllen wird.
E28 Der Anbieter sichert zu, dass er die technischen Vorgaben Immobilien und Checklisten berücksichtigen wird.
Zusätzliche Informationen
keine
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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