Ausschreibung 1071119: (19121) 101 Operating Audioanlage NR- und SR-Säle

Publiziert am: 10. April 2019

Parlamentsdienste, Ressort Betrieb & Weibel

Mit der Ausschreibung der Bedienung der Beschallungsanlagen wollen die Parlamentsdienste eine zuverlässige Bedienung der Beschallungsanlagen über die nächsten vier Jahre (2020 – 2023) regeln (mit optionaler Verlängerung um einmal zwei Jahre für die Jahre 2024 und 2025).

Der Umfang der Bedienung der Beschallungsanlagen erfasst nachstehende Leistungen:
• Einarbeitungszeit
• Einsatzplanung
• Inbetriebnahme (Session)
• Ausserbetriebnahme (Session)
• Inbetriebnahme (ausserhalb Session)
• Ausserbetriebnahme (ausserhalb Session)
• Bedienung
• Aufbau mobiler Beschallungsanlagen
• First Level Support
• Reporting und Dokumentation
• Übergabe bei Anbieterwechsel


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Hauptsächlich Parlamentsgebäude, CH-3003 Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 75000000: Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
  • 48952000: Beschallungsanlagen
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
10. April 2019 Publikationsdatum
10. April 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

26. April 2019 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

21. Mai 2019 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

28. Mai 2019 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. September 2019 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
45% ZK1 Einsatzplanung
20% ZK2 Erfahrung und Kompetenz
35% ZK3 Angebotspreis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK 01: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02: Verfahrensgrundsätze
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmen) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 3).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/lohngleichheit/lohngleichheit-ueberpruefen/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html).
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 03: Erfahrung/Referenzen
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in der Bedienung von Beschallungsanalgen für grosse Veranstaltungen und weist dies anhand von zwei Referenzaufträgen aus den letzten 3 Jahren wie folgt nach:
Referenzaufträge sind mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich
- Art (Bedienung und Operating von Beschallungsanlagen),
- Umfeld (Räume mit mehr als 200 Personen),
- Umfang (mind. 6 Konferenzen/Veranstaltung beim selben Auftraggeber in den letzten 3 Jahren) und
- Komplexität (Auftraggeber: Grosskonzern, Bundesverwaltung oder andere öffentlich-rechtliche oder internationale Institution / Organisation) vergleichbar.
Der Referenzauftrag 1 beinhaltet zusätzlich die Zusammenarbeit und Koordination mit einem Drittanbieter (z.B. Lieferant / Vermieter der Audioanlagen / Lichttechnik).
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis:
Die Referenzprojekte sind im Anhang 6 «Referenzen der Unternehmung» nachzuweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK 04: Gesamtverantwortung
Der Anbieter bestätigt, dass er die Gesamtverantwortung für den Auftrag übernimmt, auch im Falle, dass er zur Leistungserfüllung Subunternehmer beizieht.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung. Sofern und soweit er Subunternehmer einsetzt, benennt der Anbieter sämtliche für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen vorgesehenen Subunternehmer namentlich. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

EK 05: Personellen Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die notwendigen technisch versierten Ressourcen (Fachpersonen für die Bedienung von Beschallungsanlagen) von ≥5 Mitarbeitenden, um kurzfristig angekündigte Veranstaltungen innerhalb einer Reaktionszeit von ≤5 Arbeitstagen zu betreuen.

EK 06: Kurzfristiger Ersatz
Der Anbieter verfügt über die notwendigen personellen Ressourcen, damit er bei unerwartetem Personalausfall im Operator-Team während eines Einsatzes innerhalb von einer Stunde eine Ersatzperson einsatzbereit am Erfüllungsort gemäss Pflichtenheft Kap. 4.2 zur Verfügung stellen kann.
Nachweis:
Nachvollziehbare Dokumentation (1 bis 2 Seiten), wie der Anbieter einen rechtzeitigen Ersatz bei Personalausfall in der vorgegebenen Zeit gewährleistet.

EK 07: Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Die telefonische Erreichbarkeit muss während den Bürozeiten, Montag bis Freitag 08:00-17:00 Uhr gewährleistet sein. Keine Warteschlaufe, kein 1st Level-Support, keine 0900 Nummer, Verrechnung höchstens zum üblichen Ortstarif.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Telefon und E-Mail, Funktionsbezeichnung des SPOC und dessen Stellvertreter.

EK 08: Sprachkenntnisse SPOC
Der Anbieter bestätigt, dass die Ansprechpartner (SPOC und Stellvertreter), in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) mindesten auf Niveau C1 (gemäss GER) kommunizieren und Dokumentationen erstellen und abliefern können.
Nachweis:
Entsprechende Diplome des Sprachniveaus ODER Bestätigung, dass es sich um die Muttersprache handelt ODER, dass die entsprechende Sprache während mindestens zwei Jahren im beruflichen Umfeld angewendet wurde.
Die Sprachniveaus sind im «Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen GER» definiert.

EK 09: Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK 10: Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter sowie alle Subunternehmer sind bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt.
Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen.
Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 10 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Der Anbieter ist bereit, die erforderliche Einarbeitungszeit der Ersatzperson nicht zu vergüten.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc.
Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Es gilt zu beachten, dass bei einer Diskrepanz umgehend auf einen Stellvertreter zurückgegriffen wird, bis die Stellungnahme erfolgt ist und die Person ersetzt wird.

EK 11: Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
Der Anbieter akzeptiert die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016

EK 12: Vertrag
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf im Anhang 12 vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK 13: Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Dritten
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft zur engen Kooperation mit vom Auftraggeber definierten Partnern (z.B. Lieferant der Audioanlage oder Mietservice von Audioanlagen).

EK 14: Bekleidungskodex
Der Anbieter bestätigt, dass stets sichergestellt ist, dass die eingesetzten Mitarbeitenden sich an den Bekleidungskodex der Parlamentsdienste halten und gepflegt auftreten. Der Kodex sieht vor, dass Herren einen Anzug mit Krawatte oder Fliege, und Frauen dem offiziellen Charakter angemessene Kleidung tragen; diese bedeckt auf jeden Fall die Schultern.

EK 15: Vertraulicher Umgang mit Informationen und Dokumenten
Der Anbieter bestätigt, dass seine Mitarbeitenden Dokumente und Informationen, mit welchen sie während der Arbeit konfrontiert werden, stets vertraulich behandeln.

EK 16: Pünktlichkeit
Der Anbieter bestätigt, dass alle Fachpersonen ausnahmslos pünktlich bei Veranstaltungsbeginn (Session oder aussersessionale Veranstaltung) gemäss den Zeiten im Anhang 10 im Parlamentsgebäude in 3003 Bern zur Verfügung stehen. Er zeigt auf, wie er die Pünktlichkeit seiner Mitarbeitenden sicherstellt.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der garantierten Pünktlichkeit seiner Mitarbeitenden.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016).
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Die Ausschreibung erfolgt nach dem 3. Kapitel der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB). Eine Rechtsmittelbelehrung wird der Ausschreibung nicht angefügt.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch


Kontakt

Parlamentsdienste, Ressort Betrieb & Weibel
Parlamentsgebäude
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1071119 (19121) 101 Operating Audioanlage NR- und SR-Säle