Ausschreibung 1071119: (19121) 101 Operating Audioanlage NR- und SR-Säle
Publiziert am: 10. April 2019
Parlamentsdienste, Ressort Betrieb & Weibel
Mit der Ausschreibung der Bedienung der Beschallungsanlagen wollen die Parlamentsdienste eine zuverlässige Bedienung der Beschallungsanlagen über die nächsten vier Jahre (2020 – 2023) regeln (mit optionaler Verlängerung um einmal zwei Jahre für die Jahre 2024 und 2025). Der Umfang der Bedienung der Beschallungsanlagen erfasst nachstehende Leistungen:
• Einarbeitungszeit
• Einsatzplanung
• Inbetriebnahme (Session)
• Ausserbetriebnahme (Session)
• Inbetriebnahme (ausserhalb Session)
• Ausserbetriebnahme (ausserhalb Session)
• Bedienung
• Aufbau mobiler Beschallungsanlagen
• First Level Support
• Reporting und Dokumentation
• Übergabe bei Anbieterwechsel
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Hauptsächlich Parlamentsgebäude, CH-3003 Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
10. April 2019 | Publikationsdatum | |
10. April 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
26. April 2019 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
21. Mai 2019 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
28. Mai 2019 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
1. September 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
45% | ZK1 Einsatzplanung |
20% | ZK2 Erfahrung und Kompetenz |
35% | ZK3 Angebotspreis |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK 01: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK 02: Verfahrensgrundsätze
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmen) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 3).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/lohngleichheit/lohngleichheit-ueberpruefen/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html).
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK 03: Erfahrung/Referenzen
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in der Bedienung von Beschallungsanalgen für grosse Veranstaltungen und weist dies anhand von zwei Referenzaufträgen aus den letzten 3 Jahren wie folgt nach:
Referenzaufträge sind mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich
- Art (Bedienung und Operating von Beschallungsanlagen),
- Umfeld (Räume mit mehr als 200 Personen),
- Umfang (mind. 6 Konferenzen/Veranstaltung beim selben Auftraggeber in den letzten 3 Jahren) und
- Komplexität (Auftraggeber: Grosskonzern, Bundesverwaltung oder andere öffentlich-rechtliche oder internationale Institution / Organisation) vergleichbar.
Der Referenzauftrag 1 beinhaltet zusätzlich die Zusammenarbeit und Koordination mit einem Drittanbieter (z.B. Lieferant / Vermieter der Audioanlagen / Lichttechnik).
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis:
Die Referenzprojekte sind im Anhang 6 «Referenzen der Unternehmung» nachzuweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK 04: Gesamtverantwortung
Der Anbieter bestätigt, dass er die Gesamtverantwortung für den Auftrag übernimmt, auch im Falle, dass er zur Leistungserfüllung Subunternehmer beizieht.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung. Sofern und soweit er Subunternehmer einsetzt, benennt der Anbieter sämtliche für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen vorgesehenen Subunternehmer namentlich. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
EK 05: Personellen Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die notwendigen technisch versierten Ressourcen (Fachpersonen für die Bedienung von Beschallungsanlagen) von ≥5 Mitarbeitenden, um kurzfristig angekündigte Veranstaltungen innerhalb einer Reaktionszeit von ≤5 Arbeitstagen zu betreuen.
EK 06: Kurzfristiger Ersatz
Der Anbieter verfügt über die notwendigen personellen Ressourcen, damit er bei unerwartetem Personalausfall im Operator-Team während eines Einsatzes innerhalb von einer Stunde eine Ersatzperson einsatzbereit am Erfüllungsort gemäss Pflichtenheft Kap. 4.2 zur Verfügung stellen kann.
Nachweis:
Nachvollziehbare Dokumentation (1 bis 2 Seiten), wie der Anbieter einen rechtzeitigen Ersatz bei Personalausfall in der vorgegebenen Zeit gewährleistet.
EK 07: Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Die telefonische Erreichbarkeit muss während den Bürozeiten, Montag bis Freitag 08:00-17:00 Uhr gewährleistet sein. Keine Warteschlaufe, kein 1st Level-Support, keine 0900 Nummer, Verrechnung höchstens zum üblichen Ortstarif.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Telefon und E-Mail, Funktionsbezeichnung des SPOC und dessen Stellvertreter.
EK 08: Sprachkenntnisse SPOC
Der Anbieter bestätigt, dass die Ansprechpartner (SPOC und Stellvertreter), in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) mindesten auf Niveau C1 (gemäss GER) kommunizieren und Dokumentationen erstellen und abliefern können.
Nachweis:
Entsprechende Diplome des Sprachniveaus ODER Bestätigung, dass es sich um die Muttersprache handelt ODER, dass die entsprechende Sprache während mindestens zwei Jahren im beruflichen Umfeld angewendet wurde.
Die Sprachniveaus sind im «Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen GER» definiert.
EK 09: Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK 10: Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter sowie alle Subunternehmer sind bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt.
Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen.
Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 10 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Der Anbieter ist bereit, die erforderliche Einarbeitungszeit der Ersatzperson nicht zu vergüten.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc.
Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Es gilt zu beachten, dass bei einer Diskrepanz umgehend auf einen Stellvertreter zurückgegriffen wird, bis die Stellungnahme erfolgt ist und die Person ersetzt wird.
EK 11: Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
Der Anbieter akzeptiert die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016
EK 12: Vertrag
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf im Anhang 12 vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK 13: Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Dritten
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft zur engen Kooperation mit vom Auftraggeber definierten Partnern (z.B. Lieferant der Audioanlage oder Mietservice von Audioanlagen).
EK 14: Bekleidungskodex
Der Anbieter bestätigt, dass stets sichergestellt ist, dass die eingesetzten Mitarbeitenden sich an den Bekleidungskodex der Parlamentsdienste halten und gepflegt auftreten. Der Kodex sieht vor, dass Herren einen Anzug mit Krawatte oder Fliege, und Frauen dem offiziellen Charakter angemessene Kleidung tragen; diese bedeckt auf jeden Fall die Schultern.
EK 15: Vertraulicher Umgang mit Informationen und Dokumenten
Der Anbieter bestätigt, dass seine Mitarbeitenden Dokumente und Informationen, mit welchen sie während der Arbeit konfrontiert werden, stets vertraulich behandeln.
EK 16: Pünktlichkeit
Der Anbieter bestätigt, dass alle Fachpersonen ausnahmslos pünktlich bei Veranstaltungsbeginn (Session oder aussersessionale Veranstaltung) gemäss den Zeiten im Anhang 10 im Parlamentsgebäude in 3003 Bern zur Verfügung stehen. Er zeigt auf, wie er die Pünktlichkeit seiner Mitarbeitenden sicherstellt.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der garantierten Pünktlichkeit seiner Mitarbeitenden.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016).
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Die Ausschreibung erfolgt nach dem 3. Kapitel der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB). Eine Rechtsmittelbelehrung wird der Ausschreibung nicht angefügt.
www.simap.ch
Parlamentsgebäude
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...