Ausschreibung 1070923: (19105) SIFEM External Accountant
Publiziert am: 10. April 2019
SIFEM AG (Swiss Investment Fund for Emerging Markets)
Als Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht, zu 100 % im Besitz der Eidgenossenschaft, ist SIFEM verpflichtet, nach den Rechnungslegungsgrundsätzen von IFRS und dem Schweizerischen Obligationenrecht eine geprüfte Jahresrechnung zu erstellen.
Die Hauptaufgaben, die jedes Jahr zu erfüllen sind, lauten wie folgt:
- Aufrechterhaltung und Pflege der für SIFEM relevanten Rechnungslegungsstandards
- Führung der Finanzbuchhaltung von SIFEM
- Gewährleistung der Kontoführung
- Erstellung der Jahresabschlüsse von SIFEM und der entsprechenden Berichte
- Quartalsweise Erstellung von Zwischenabschlüssen
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
10. April 2019 | Publikationsdatum | |
10. April 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. Aus Vertraulichkeitsgründen werden nicht alle Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen öffentlich zugänglich gemacht. Es handelt sich dabei um die Beilagen A des vorliegenden Pflichtenhefts (siehe Ziffer 9.2 Pflichtenheft). |
26. April 2019 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in Englisch in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
22. Mai 2019 | Abgabetermin 00:00 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
29. Mai 2019 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
5000 Punkte | ZK1 Preis der Dienstleistungen |
4500 Punkte | ZK2 Team und Organisation |
500 Punkte | ZK3 Qualität der Lösungspräsentation |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK1 Der Anbieter ist Mitglied einer von der IFAC (International Federation of Accountants) anerkannten Berufsvereinigung für Buchhaltung.
EK2 Der Anbieter hat die Fähigkeit, die doppelte Finanzbuchhaltung nach IFRS und SCO (SR 220) zu führen.
EK3 Erfahrung: Der Anbieter hat bereits als Buchhalter für Private Equity/Debt Dachfonds nach IFRS-Standards ausgeübt. Der Anbieter liefert den Nachweis für die notwendige Erfahrung mit mindestens einem Referenzmandat, welches nicht früher als vor fünf Jahren beendet worden ist.
EK4 Personalressourcen:
- Der Anbieter hat die notwendigen Personalressourcen um die erforderten Aufgaben (Abschnitt 3.3.1 Pflichtenheft) innerhalb der vorgegebenen Fristen (Artikel 3.6 Pflichtenheft) zu erledigen.
- Der Anbieter kann erfahrene Fachleute für die Ausführung des Mandates ernennen und, falls erforderlich, im Falle von
Personalfluktuation, geeigneten Ersatz zur Verfügung stellen.
- Der Anbieter ist bereit, mit SIFEMs externen Dienstleistern (Obviam, Depotbank und Administrator, Revision Stelle und externe Treasurer) zusammenzuarbeiten.
EK5 Fähigkeit und Bereitschaft des Anbieters, sich zur Erbringung von Dienstleistungen über einen Zeitraum von 5 Jahren und eine mögliche Verlängerung um weitere 4 Jahre zu verpflichten. Insbesondere ist die Anbieterin bereit, mit dem Kunden einen vertraglich geregelten Vertrag abzuschließen, in dem der für die Grundversorgung angebotene Preis als Kostenobergrenze gilt und der vom Kunden einseitig durch Ausübung der Option (ganz oder teilweise) zu den gleichen Bedingungen bis einschließlich des Abrechnungszeitraums 2028 verlängert werden kann.
EK6 Der Anbieter akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungserträge des Bundes (siehe Anhang 1).
EK7 Der Anbieter hat die wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten um das Mandat sicher ausüben zu können.
EK8 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen:
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten (siehe Anhang 5).
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann: Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK9 Der Anbieter ist bereit, den Inhalt des Term Sheets (Anhang 10) vorbehaltlos zu akzeptieren.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Anhang 1)
Ausgabe: September 2016
Stand: September 2016.
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen (Anhang 5).
Der Auftraggeber behält sich vor, keine Vergabe aufgrund eines Entschlusses des Verwaltungsrates vorzunehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, definierte Optionen, gemäss Ausschreibungsunterlagen, vollständig oder teilweise auszuüben (Vertragserneuerungsoption).
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Helvetiastrasse 17
3000 Bern 6
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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