Ausschreibung 1070923: (19105) SIFEM External Accountant

Publiziert am: 10. April 2019

SIFEM AG (Swiss Investment Fund for Emerging Markets)

Als Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht, zu 100 % im Besitz der Eidgenossenschaft, ist SIFEM verpflichtet, nach den Rechnungslegungsgrundsätzen von IFRS und dem Schweizerischen Obligationenrecht eine geprüfte Jahresrechnung zu erstellen.
Die Hauptaufgaben, die jedes Jahr zu erfüllen sind, lauten wie folgt:
- Aufrechterhaltung und Pflege der für SIFEM relevanten Rechnungslegungsstandards
- Führung der Finanzbuchhaltung von SIFEM
- Gewährleistung der Kontoführung
- Erstellung der Jahresabschlüsse von SIFEM und der entsprechenden Berichte
- Quartalsweise Erstellung von Zwischenabschlüssen


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 79200000: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
10. April 2019 Publikationsdatum
10. April 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

Aus Vertraulichkeitsgründen werden nicht alle Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen öffentlich zugänglich gemacht. Es handelt sich dabei um die Beilagen A des vorliegenden Pflichtenhefts (siehe Ziffer 9.2 Pflichtenheft).
Unternehmen, die ein Angebot einreichen möchten, müssen folgende Dokumente einreichen:
• Eine rechtsgültig unterzeichnete Abgabe- und Vertraulichkeitsvereinbarung / NDA (Anhang 3)
• Eine Kopie eines aktuellen und beglaubigten Handelsregisterauszuges (nicht älter als 3 Monate) oder eine vergleichbare amtliche Bestätigung. Das Original ist als Eignungsnachweis mit der Angebotseingabe einzureichen.
Diese Nachweise sind mit dem Vermerk „WTO Projekt (19105) SIFEM Accountant – Bezug vertrauliche Unterlagen“ an die in Ziffer 1.2 dieser Ausschreibung genannte Kontaktadresse zu senden.
Daraufhin erfolgt die Herausgabe der vertrauliche Unterlagen per E-Mail.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, die relevanten Unterlagen rechtzeitig anzufordern.

26. April 2019 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in Englisch in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

22. Mai 2019 Abgabetermin 00:00

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

29. Mai 2019 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
5000 Punkte ZK1 Preis der Dienstleistungen
4500 Punkte ZK2 Team und Organisation
500 Punkte ZK3 Qualität der Lösungspräsentation

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK1 Der Anbieter ist Mitglied einer von der IFAC (International Federation of Accountants) anerkannten Berufsvereinigung für Buchhaltung.

EK2 Der Anbieter hat die Fähigkeit, die doppelte Finanzbuchhaltung nach IFRS und SCO (SR 220) zu führen.

EK3 Erfahrung: Der Anbieter hat bereits als Buchhalter für Private Equity/Debt Dachfonds nach IFRS-Standards ausgeübt. Der Anbieter liefert den Nachweis für die notwendige Erfahrung mit mindestens einem Referenzmandat, welches nicht früher als vor fünf Jahren beendet worden ist.

EK4 Personalressourcen:
- Der Anbieter hat die notwendigen Personalressourcen um die erforderten Aufgaben (Abschnitt 3.3.1 Pflichtenheft) innerhalb der vorgegebenen Fristen (Artikel 3.6 Pflichtenheft) zu erledigen.
- Der Anbieter kann erfahrene Fachleute für die Ausführung des Mandates ernennen und, falls erforderlich, im Falle von
Personalfluktuation, geeigneten Ersatz zur Verfügung stellen.
- Der Anbieter ist bereit, mit SIFEMs externen Dienstleistern (Obviam, Depotbank und Administrator, Revision Stelle und externe Treasurer) zusammenzuarbeiten.

EK5 Fähigkeit und Bereitschaft des Anbieters, sich zur Erbringung von Dienstleistungen über einen Zeitraum von 5 Jahren und eine mögliche Verlängerung um weitere 4 Jahre zu verpflichten. Insbesondere ist die Anbieterin bereit, mit dem Kunden einen vertraglich geregelten Vertrag abzuschließen, in dem der für die Grundversorgung angebotene Preis als Kostenobergrenze gilt und der vom Kunden einseitig durch Ausübung der Option (ganz oder teilweise) zu den gleichen Bedingungen bis einschließlich des Abrechnungszeitraums 2028 verlängert werden kann.

EK6 Der Anbieter akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungserträge des Bundes (siehe Anhang 1).

EK7 Der Anbieter hat die wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten um das Mandat sicher ausüben zu können.

EK8 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen:
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten (siehe Anhang 5).
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann: Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK9 Der Anbieter ist bereit, den Inhalt des Term Sheets (Anhang 10) vorbehaltlos zu akzeptieren.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Anhang 1)
Ausgabe: September 2016
Stand: September 2016.
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen (Anhang 5).

Sonstige Angaben:

Der Auftraggeber behält sich vor, keine Vergabe aufgrund eines Entschlusses des Verwaltungsrates vorzunehmen.

Der Auftraggeber behält sich vor, definierte Optionen, gemäss Ausschreibungsunterlagen, vollständig oder teilweise auszuüben (Vertragserneuerungsoption).

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

SIFEM AG (Swiss Investment Fund for Emerging Markets)
Helvetiastrasse 17
3000 Bern 6
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1070923 (19105) SIFEM External Accountant