Ausschreibung 1064763: Datenerhebungen für die Studien «Sicherheit» 2020-2024 der Militärakad
Publiziert am: 20. März 2019
armasuisse
Die Dozentur Militärsoziologie der Militärakademie der ETH Zürich (MILAK) führt zum Nutzen des VBS jährlich eine
Trendstudie betreffend Meinungsbildung in der schweizerischen Stimmbevölkerung durch. Diese Studie dient der
Ermittlung langfristiger Trends und Tendenzen der Einstellung der Bevölkerung. Sie bezieht sich auf die Aussen-,
Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Die dazu nötigen telefonischen Befragungen sollen von einem externen Meinungsbildungsinstitut durchgeführt werden.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Telefonische Befragungen in der ganzen Schweiz. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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20. März 2019 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
11. April 2019 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden. |
29. April 2019 | Abgabetermin 00:00 | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 a) Bei Abgabe an armasuisse b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: |
2. Mai 2019 | Offertöffnung | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 a) Bei Abgabe an armasuisse b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: |
1. September 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. August 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
70 | Preis |
30 | Qualität |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen
E1 Betreibungs- und Handelsregisterauszug: Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).
E2 Lieferantenselbstdeklaration: Vollständig ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Lieferantenselbstdeklaration Beilage 1.1.
E3 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann: Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitende und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
E4 Datenschutz: Der Anbieter bestätigt, dass er die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere zu Datenschutz und Datensicherheit kennt und einhält. https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920153/quotes.html.
E5 Gesamtverantwortung für vorliegendes Projekt: Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen aufzuführen.
E6 Single point of contact (SPOC) = Studienleiter: Vollständig ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Lieferantenselbstdeklaration, Beilage 1.1
E7 Verfügbarkeit des SPOC: Der Anbieter bestätigt, dass der SPOC kurzfristig erreichbar ist und innerhalb von 48 Std telefonisch reagiert; dies gilt insbesondere während der Durchführung von Pretests und Datenerhebungen
E8 Erfahrung / Referenzen des Anbieters: Der Anbieter weist seine Erfahrung anhand von mindestens drei vergleichbaren Referenzaufträgen (repräsentative Datenerhebung mit mind. 1000 Interviews, in 2 Landessprachen) von 3 verschiedenen Auftraggebern nach. Diese Referenzen dürften nicht älter als 3 Jahre (2016-2019) sein.
E9 Ausbildung / Erfahrung Studienleiter: Der Projektleiter -verfügt über einen Hochschulabschluss in Sozialwissenschaften (mindestens Bachelor). -Mindestens bereits 1 vergleichbare Datenerhebung durchgeführt in einer der Landessprachen
E10 Sprachen: Der Anbieter bestätigt, dass sich die eingesetzten InterviewerInnen in den jeweiligen Sprachen (Schweizerdeutsch, Französisch oder Italienisch) fliessend verständigen können.
E11 Akzeptanz Vertragsentwurf: Bestätigung des Anbieters, dass der den beiliegenden Vertragsentwurf (Beilage 4.0) akzeptiert.
E12 Akzeptanz Geschäftsbedingungen: Bestätigung des Anbieters zur Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Bundes.
Zusätzliche Informationen
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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