Ausschreibung 1062669: Aarberg-Bargen, Teilinstandsetzungsmassnahmen Brücke über Hagneckkanal
Publiziert am: 21. Februar 2019
Oberingenieurkreis III
Teilinstandsetzung der Bargenbrücke, welche folgende Arbeiten beinhaltet:
Betonabtrag ca. 320 m2
Reprofilierung ca. 320 m2
Hydrophobierung ca. 230 m2
Fahrbahnbelagsabbruch (+Abdichtung) ca. 1´035 m2
Polymerbitumen-Dichtungsbahnen ca. 930 m2
Gussasphalt neu MA8H und MA11H ca. 190 t
Bituminöser Fugenverguss ca. 580 m
Instandsetzung Geländer ca. 220 m
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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21. Februar 2019 | Publikationsdatum | |
21. Februar 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
22. März 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
4. März 2019 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind bis zum genannten Termin schriftlich im Forum von www.simap.ch zu stellen. Nach diesem Termin eingehende Fragen werden nicht beantwortet. |
22. März 2019 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
26. März 2019 | Offertöffnung | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60% | Angebotspreis |
15% | Referenzen der Schlüsselpersonen Polier |
15% | Referenzen der Schlüsselpersonen Bauführer |
10% | Bauprogramm mit Erläuterungen |
Zulassungsbedingungen
Eine Referenz für Instandsetzung eines Unter- oder Überführungsbauwerks aus Spannbeton, mit einer Bausumme von mindestens CHF 0.5 Mio., in den letzten 10 Jahren ausgeführt.
Eine zweite Referenz für Bauen unter Verkehr (1-spurig im Baustellenbereich) mittels Bauetappierung (Kunstbauten oder Strassenbau).
Vollständigkeit der Angebotsunterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau- Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde ist in zwei Exemplaren einzureichen und muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Kontrollstrasse 20, Postfach 701
2501 Biel-Bienne
E-Mail-Adresse:
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✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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