Zuschlag 1057659: Publikation über die Absicht der freihändigen Vergabe, FFS citysoftnet
Publiziert am: 29. Januar 2019
Direktion für Bildung, Soziales und Sport, Sozialamt
Sachverhalt: Entscheid: Begründung:
Die Unterstützung der Projektleitung und Übernahme der Teilprojektleitung Technik, im Projekt FFS citysoftnet, erreicht den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Art. 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV) können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahren erreicht werden.
Die Unterstützung der Projektleitung und Übernahme der Teilprojektleitung Technik, im Projekt FFs citysoftnet, wird nach Art. 7 Abs. 3 Lit. f ÖBV der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen die Firma METTEX Mettler Expertising AG, Wil freihändig zugeschlagen.
Die Firma METTEX, Mettler Expretising AG, Hofbergstrasse 33a, 9500 Wil, hat für die Stadt Bern bereits die Projektbegleitung und – Unterstützung, insbesondere bei allen technischen Fragestellungen, bei der Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung nach GATT/WTO für die FFS citysoftnet übernommen. Um die Kontinuität der Dienstleistungserbringung und den engen Terminplan bei der Umsetzung und Einführung der neuen Fallführungssoftware sicherzustellen, soll die Firma METTEX AG mit ihrem erarbeiteten Verständnis für die komplexe Fragestellung mit ihrem Vorwissen weiter zur Verfügung stehen.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
25.01.2019
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Die Verfügung über die Absicht der freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweise sind beizulegen.
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Bundesgasse 33
3011 Bern
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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