Ausschreibung 1054187: N01/42,46 PUN V.ZHNord - V.ZHOst -V.Brütti.(PZO), PV/Ing. BSA (DP-IBN)

Publiziert am: 10. Januar 2019

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur

Das ausgeschriebene Fachmandat BSA umfasst die noch zu erbringenden Leistungen der ASTRA-Phasen: Detailprojekt, Ausschreibung/Offertvergleich/Vergabeantrag, Unterlagen für die Ausführung, Bau sowie Inbetriebnahme/ Abschluss.
Mit der Umsetzung des vorliegenden Projekts wird der Ausrüstungsgrad für die offene Strecke mit „hoch" gemäss der ASTRA-Richtlinie „Verkehrsmanagement in der Schweiz VM-CH" (inkl. Vorgaben zur Installation eines Verkehrsleitsystems) erreicht. Die Baujahre werden voraussichtlich 2023 und 2024 sein.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Schweiz, Kanton Zürich, Gemeinden Stadt Zürich, Wallisellen, Dietlikon, Wangen-Brüttisellen und Dübendorf

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
10. Januar 2019 Publikationsdatum
10. Januar 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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29. Januar 2019 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 07.02.2019 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 29.01.2019 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1. März 2019 Abgabetermin 00:00

Für involvierte Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.1).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

8. März 2019 Offertöffnung

Für involvierte Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.1).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Juni 2019 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK1: Preis
35% ZK2: Schlüsselpersonen: Qualifikation bezgl. der Anforderungen im Projekt
15% - Projektleiter(in) BSA
10% - Stv. Projektleiter(in) Stv. BSA
10% - Bauleiter(in) BSA
25% ZK3: Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag, QM-Konzept / Risikoanalyse
20% - Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag
5% - QM-Konzept / Risikoanalyse

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Ein Anbieter hat die technische und administrative Federführung im Sinne der Geschäftsführung unter Angabe der Geschäftspartner zu übernehmen. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Nachweis technische Leistungsfähigkeit
EK2: Nachweis wirtschaftliche /finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Referenz der Schlüsselperson Projektleiter PV BSA
EK4: Nachweis der Verfügbarkeit Schlüsselpersonen
EK5: Nachweis bezüglich Subunternehmer

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1: Für den Anbieter:1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Zu EK2: Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags. (geschätzter Jahresumsatz des Auftrags CHF 350‘000).
Zu EK3: Für die Schlüsselperson Projektleiter(in) BSA: 1 Referenzobjekt über abgeschlossenen Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Zu EK4: Nachweis / Bestätigung: die Verfügbarkeit PL und /PL-Stv. ist grösser oder gleich als die erforderliche Verfügbarkeit während den ersten beiden Jahren (PL: > 20%; PL-Stv: > 20%).
Zu EK5: Nachweis, dass max. 50% der Leistung durch Subplaner erbracht werden / detaillierte Auflistung allfälliger Subplaner inkl. deren Leistungsanteil.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
4. Ausschluss, Vorbefassung: Vom Verfahren ausgeschlossen wird die mit der Erstellung der vorliegenden Ausschreibung beauftragte Unternehmung (F. Preisig AG).
5. Mit der Personalliste abgegebene Einstufungen in Funktion/Kategorie sind nicht automatisch durch den Auftraggeber akzeptiert bzw. gelten ausdrücklich nicht als Angebotsbestandteil. Der Auftraggeber behält sich vor, die Einstufung nicht zu akzeptieren (ohne Auswirkungen auf den Angebotspreis) und nachfolgenden Grundsätzen neu zu verhandeln:
- Die Einstufung in eine Kategorie erfolgt nach Funktion/Leistung im Projekt (nicht nach Funktion in der Stammunternehmung).
- Die Einstufung erfolgt nach dem bei Angebotsabgabe aktuellem Dokument KBOB, Verträge mit Architekten und Ingenieuren, Empfehlungen zur Honorierung.
6. Die Firma LBP el. tech. Beratung und Projektierung erarbeitete das AP mit. Die Firma Sauber + Gisin Engineering AG erarbeitete das AP und wird anteilig das DP weiterbearbeiten bis das vorliegend ausgeschriebene Mandat übernimmt. Die Firma Erb + Partner Ingenieurbüro AG hat zur Ergänzung ein Spezialmandat «Betriebszustände Perimetergrenzen und Klärung Anlagenbedarf FLS (Phase AP) inne. Die Firma Basler & Hofmann AG hat die Umweltnotiz und Teile des Ausführungsprojektes (AP) Trassee/KuBa erarbeitet. Die durch die Firmen erarbeiteten Projektunterlagen sind vollständig den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die involvierten Firmen oder Bietergemeinschaften, an der diese Firma beteiligt ist, endet am 19.02.2019 Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die obig genannten Firmen im Verfahren als Anbieterinnen zugelassen (Art. 21a VöB).

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Grüzefeldstrasse 41
8404 Winterthur
Telefon: +41 58 480 47 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.winterthur@astra.admin.ch