Ausschreibung 1052715: (18232) 532 Standardanwendung Enterprise Device Control Management
Publiziert am: 8. Januar 2019
Führungsunterstützungsbasis FUB
Die FUB möchte die bestehende Anwendung für das Device Control Management durch eine zeitgemässe Software ersetzen. Die gesuchte Standardanwendung EDCM Der Grundauftrag beinhaltet:
• steuert zentral Sicherheitsrichtlinien bezüglich Wechselmedien und der Schnittstellen von Endgeräten
• bietet Mechanismen zur Verhinderung von Datenverlust / Daten-Diebstahl sowie Lösungen zum Schutz vor Malware Intrusion und Datenverschlüsselung
• kontrolliert und verhindert, dass vertrauliche Daten auf Wechseldatenträger kopiert werden
• ermöglicht die Echtzeitüberwachung von Ereignissen, bildet die zentrale Verwaltung von Richtlinien für Schnittstellen zum Client und alarmiert bei Zwischenfällen (z.B. versuchter Verstoss gegen Richtlinien)
• Lieferung der Standardanwendung für 16‘000 Clients inkl. Lizenzen und zentrale Managementlösung
• Leistung für Wartung / Pflege und Support
• Leistung für die Einführung der Software, Unterstützung und Schulung
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Abnahme der vertraglichen Leistungen erfolgt am Stand- und Lieferort der FUB in Bern. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
8. Januar 2019 | Publikationsdatum | |
8. Januar 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
22. Januar 2019 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
18. Februar 2019 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
22. Februar 2019 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
1. Juni 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. Mai 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
500 Punkte | ZK1 Angebotsgestaltung, Qualität des Angebots, Einhaltung der Angebotsstruktur |
3'000 Punkte | ZK2 Erfüllung der Qualitätsanforderungen |
5'000 Punkte | ZK3 Preise und Kosten |
1'500 Punkte | ZK4 Erfahrungen / Referenzprojekte der Anbieterin |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Anbieterin verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Die Anbieterin bestätigt, dass sie selber sowie die von ihr beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieterinnen mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 1).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbieterinnen als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/lohngleichheit/lohngleichheit-ueberpruefen/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html).
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK03
Erfahrung / Referenzen
Die Anbieterin verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind. Sie weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen mit mindestens 2'500 Lizenzen nach, welche in den letzten 5 Jahren vor Publikation dieser Ausschreibung abgeschlossen wurden.
Eine Referenz ist mit dem vorliegenden Projekt insbesondere vergleichbar, wenn die Anbieterin mit den benannten Referenzobjekten im Anhang 6 hinsichtlich Komplexität (Durchführung, Realisierung und Leistung) die verlangte Erfahrung entsprechend nachweist.
Referenzauskünfte über von der Anbieterin für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK04
Personelle Ressourcen
Die Anbieterin verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie in der gegenständlichen Ausschreibung und den dazugehörigen Unterlagen (insbesondere Pflichtenheft) wie verlangt umschrieben erfüllen zu können.
EK05
Ansprechperson
Die Anbieterin stellt der FUB für die gesamte Vertragsdauer eine Ansprechperson (in deutscher Sprache) zur Verfügung. Diese Personen übernimmt die Betreuung der FUB (Customer Service Manager) im Sinne eines Single Point of Contact (SPOC).
Diese Person ist für sämtliche Anliegen der FUB zuständig und für deren Erledigung verantwortlich.
Dazu gehören unter anderem:
• Bearbeitung von Eskalation und deren Lösung herbeiführen
• Produkteankündigungen (Neuheiten)
• Proaktive Informationen (Treiber, Sicherheit, Softwareupdates)
• Periodische technische Meetings (Erfahrungsaustausch)
EK06
Anlaufstelle
Die Anbieterin verfügt über eine zentrale Anlaufstelle, die für die Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen (Incident- und Problem-Management) verantwortlich ist.
EK07
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Die Anbieterin ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich nach Sprachstufe C2) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
EK08
Personensicherheitsüberprüfung
Die Anbieterin ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch und im PH Kap. 9.4.7 zu finden.
EK09
Ersatz von Mitarbeitenden
Die Anbieterin ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch die Auftraggeberin beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Auftraggeberin, ob die Anbieterin verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten der Auftragnehmerin gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK10
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
EK11
Akzeptanz wesentlicher Vertragselemente
Die Anbieterin ist bereit, den Entwurf für den Beschaffungsvertrag (vgl. Beilage B1) und die in Kapitel 9.2.8 „Besondere Bestimmungen“ des Pflichtenhefts aufgeführten wesentlichen Vertragselemente vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK12
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass die Anbieterin über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.
EK13
Informationssicherheitsmanagementsystem
Nachweis, dass die Anbieterin über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Informationssicherheitsmanagementsystem verfügt oder über ein Informationssicherheitsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 27001 oder gleichwertig.
EK14
Fernzugriff
Die Anbieterin akzeptiert, dass zu keinem Zeitpunkt ein Fernzugriff (Remotezugriff) möglich sein wird.
EK15
Reaktions- / Störungsbehebungszeit
Die Anbieterin akzeptiert, dass die im Pflichtenheft Kapitel 4.3 beschriebenen Reaktions- und Störungsbehebungszeiten erfüllt werden können.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
• die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
• Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...