Ausschreibung 1052575: Alpen- und grenzquerender Personenverkehr 2020 (A+GQPV 2020) BKS-799
Publiziert am: 8. Januar 2019
Bundesamt für Statistik
Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Erhebung Alpen- und grenzquerender Personenverkehr (A+GQPV 2020) gemäss Details im Pflichtenheft.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Neuenburg und ganze Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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8. Januar 2019 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
21. Januar 2019 | Frist für Fragen | Fragen sind über das Forum einzureichen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht beantwortet werden. |
27. Februar 2019 | Abgabetermin 00:00 | None |
28. Februar 2019 | Offertöffnung | None |
1. April 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2021 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Bedarfsstelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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