Zuschlag 1052439: TUSA CBT Bahntechnik
Publiziert am: 18. Dezember 2018
SBB AG Einkauf Infrastruktur
Die Beschaffung der Schulungsanlage Teil Bahntechnik wird freihändig (gemäss Art. 13 Abs. 1 lit. f VöB und Art. 13 Abs. 1 lit. c VöB) an den bisherigen Lieferanten ARGE CPC vergeben. Die Leistungen müssen dem bisherigen Lieferanten vergeben werden, da einzig dadurch die Austauschbarkeit mit bereits vorhandenem Material gewährleistet ist und ein Wechsel auf einen anderen Lieferanten insbesondere aufgrund des bestehenden Know Hows keine angemessene Alternative und unverhältnismässig wäre. Die SBB AG wird nach Inbetriebnahme des Ceneribasistunnels (CBT), welcher durch die SBB Tochtergesellschaft Alptransit (ATG) ausgeschrieben und beschafft wurde, die Instandhaltung übernehmen. Um die Instandhaltung ausführen zu können, müssen die Mitarbeiter auf den im CBT verbauten Anlagen geschult und ausgebildet werden. Aus diesem Grund soll eine TUSA (Test- und Schulungsanlage) beschafft werden.
Die Schulung sowie die Tests können nur auf identischen Anlagen (Hardware, Software und Konfiguration) geschehen. Aus diesem Grund ist nur der Lieferant der bereits verbauten Anlage befähigt, die dazugehörige Schulungseinheit zu liefern.
Aus diesem Grund ist nur der Lieferant der bereits verbauten Anlage befähigt, die dazugehörenden Test-und Schulungseinheit zu liefern. Die Vergabe erfolgt vorbehältlich der Kredit- und Projektgenehmigung der zuständigen Instanzen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
14.12.2018
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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