Ausschreibung 1046337: PULS2021 Ablösung SAP Stäfa

Publiziert am: 16. November 2018

Kanton Aargau, DFR, Abteilung Personal und Organisation

Die bestehende SAP HCM Stäfa Lösung für die zentrale Führung der Organisations-, Personen- und Anstellungsdaten sowie für die Payroll soll per 1. Januar 2021 mittels "greenfield approach" auf den SAP HCM CE Standard überführt werden.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Aarau

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 48100000: Branchenspezifisches Softwarepaket
  • 72200000: Softwareprogrammierung und -beratung
  • 48900000: Diverse Softwarepakete und Computersysteme
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
16. November 2018 Publikationsdatum
16. November 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

11. Januar 2019 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
10. Dezember 2018 Frist für Fragen

Fragen werden laufend beantwortet bis spätestens 13. Dezember 2018

14. Januar 2019 Abgabetermin 11:00

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

14. Januar 2019 Offertöffnung

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Offizielles Publikationsorgan:

simap / Amtsblatt des Kantons Aargau

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Kanton Aargau, DFR, Abteilung Personal und Organisation
Tellistrasse 67
5001 Aarau
E-Mail-Adresse:  
sergio.carlesso@ag.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1046337 PULS2021 Ablösung SAP Stäfa