Ausschreibung 1045507: (18012) 701 Übersetzungslösung Bund

Publiziert am: 5. November 2018

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, Generalsekretariat WBF

Mit der vorliegenden Ausschreibung soll eine bundesweite Übersetzungslösung (Standardsoftware) evaluiert werden, die durch einen leistungsfähigen Lieferanten implementiert wird und durch diesen über den gesamten Leistungszeitraum die dazu benötigten Pflege-, Support und Lifecycle Unterstützungsleistungen sichergestellt werden können.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

In den Räumlichkeiten des Anbieters sowie nach Bedarf auch vor Ort an den Standorten des BIT im Raum Bern sowie der Bedarfsstellen in der ganzen Schweiz.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
5. November 2018 Publikationsdatum
5. November 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

Die Beilagen [B3.1] – [B11] der Ausschreibungsunterlagen enthalten vertrauliche Inhalte. Für den Erhalt dieser Anhänge ist vom Anbieter eine Vertraulichkeitserklärung gemäss Anhang 6 [A6] des Pflichtenheftes an die Beschaffungsstelle per E-Mail (PDF) (Adresse aus Abschnitt 1.2) einzureichen.

Interessierte Anbieter erhalten nach Eingang der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung von der Beschaffungsstelle die entsprechenden Beilagen zugestellt.

Das Original der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung ist mit der Angebotseingabe nachzureichen. Falls der Anbieter kein Angebot erstellt, ist das Original spätestens zum Ablauftermin der Eingabefrist einzureichen.

23. November 2018 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.

Fragen bezüglich der vertraulichen Beilagen [B3.1] – [B11] sind bis zum 23.11.2018 ausschliesslich per E-Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch zu richten.

Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.

Die nicht-vertraulichen Antworten werden anonymisiert auf www.simap.ch publiziert. Alle Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

Die Antworten zu den vertraulichen Beilagen werden allen Anbietern, welche die Vertraulichkeitserklärung (Anhang 6 [A6]) unterzeichnet und eingereicht haben, anonymisiert per E-Mail zugestellt.

14. Januar 2019 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

21. Januar 2019 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
7.90% ZK1.1 Referenzen und Zertifizierung
17.55% ZK1.2 Fachteam, Vorgehen und Auftragsanalyse
5.15% ZK1.3 Support und Produktlifecycle
4.40% ZK1.4 Technische Anforderungen und Spezifische Funktionsanforderungen
35% ZK02 Preise und Kosten
30% ZK03 Lösungspräsentation

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter bestätigt, dass er über eine ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt, um den vorliegenden Auftrag auszuführen.
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Erfahrung
Der Anbieter oder einer seiner vorgesehenen Subakkordanten verfügt über 2 Referenzen aus den vergangenen 4 Jahren, die hinsichtlich Thema (Einführung Übersetzungslösung mit anschliessenden Support, Pflege- und Weiterentwicklungsleistungen), Komplexität und Grösse mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind.
(Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Kontaktpersonen der jeweiligen Referenz jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Dies schriftliche Bestätigungen sind dem Angebot beizulegen).

EK03 Ansprechpartner (SPOC)
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK04 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK05 Ort der Leistungserbringung
Der Anbieter ist bereit, Arbeiten wie:
- Durchführung von Schulungen
- Erbringung von spezifischen Beratungsdienstleistungen
- Quartal-Meetings mit dem Betreiber BIT sowie dem Auftraggeber
an den jeweiligen Standorten der entsprechenden Organisationseinheiten in der ganzen Schweiz zu erbringen
Parametrisierungs-, Wartungs- und Supportarbeiten können auch in den Räumlichkeiten des Anbieters stattfinden.

EK06 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK07 Bereitschaft zum Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
• Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt;
• Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK08 Supportorganisation / Verfügbarkeit
Der Anbieter kann eine effiziente Supportorganisation bereitstellen, welche die Vorgaben gemäss Kapitel 3.1 im Pflichtenheft erfüllt.

EK09 Sprachkenntnisse Initiale Bereitstellung
Der Anbieter bestätigt, dass er im Rahmen der Grundleistung GL02 die Ergebnisse in der Projektsprache Deutsch erstellen wird und die Anwendungsschulungen in den Sprachen Deutsch und Französisch durchführen wird.

EK10 Sprachkenntnisse Support
Der Anbieter bestätigt, dass er den Support über die gesamte Vertragslaufzeit in der Sprache Deutsch oder Französisch erbringen kann.

EK11 HERMES 5
Der Anbieter bestätigt, dass er die initiale Bereitstellung der Übersetzungslösung gemäss Grundleistung GL02 sowie die Bereitstellung der Übersetzungslösung für weiter Departemente gemäss Option OP02 nach der Projektführungsmethode HERMES 5 (HERMES (http://www.hermes.admin.ch) abwickeln wird.

EK12 Proof of Concept
Der Anbieter bestätigt, im Rahmen des Ausschreibungsverfahren nach Einladung durch die Bedarfsstelle einen Proof of Concept gemäss den Vorgaben und Bedingungen von Kapitel 9 des Pflichtenheftes durchzuführen.

EK13 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die möglicherweise von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK14 Informatiksicherheit der Bundesverwaltung
Im Rahmen der Auftragserfüllung garantiert der Anbieter die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen der Informatiksicherheit und des Datenschutzes des Bundes gemäss:
- Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG) (gemäss Referenz [4] im Kapitel 11.1 des Pflichtenheftes);
- Verordnung vom 14. Juni 1993 zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) (gemäss Referenz [5] im Kapitel 11.1 des Pflichtenheftes);
- Weisungen des Bundesrates über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung vom 14. August 2013 (WlsB) (gemäss Referenz [6] im Kapitel 11.1 des Pflichtenheftes).
- Informationsschutzverordnung (ISchV) vom 4. Juli 2007, Stand am 1. Juli 2016 (gemäss Referenz [7] im Kapitel 11.1 des Pflichtenheftes).

EK15 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
- für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
- für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
- für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010

EK16 Akzeptanz Vertragsentwurf
Der Anbieter akzeptiert den Vertragsentwurf gemäss Beilage 14 [B14] des Pflichtenhefts vorbehaltslos.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
- für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
- für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Die Auftraggeberin behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, Generalsekretariat WBF
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1045507 (18012) 701 Übersetzungslösung Bund