Ausschreibung 1044785: Performance Management; Raoul Morf; u210571
Publiziert am: 17. November 2018
SBB Infrastruktur
Das Statistiksystem System befähigt die Betriebsteams eine Health-Aussage Ihrer Systeme zu tätigen, eine Kapazitäts-planung durchzuführen und die Auskunftsfähigkeit sicherzustellen. Zudem helfen Trendlining, Baselining und weitere Features proaktiv Probleme in Netzwerk respektive den Netzwerkelementen zu erkennen, um so Störungen und Ausfälle effektiv zu reduzieren. Zusätzlich unterstützen die Statistikdaten den Betrieb für eine erste Grobanalyse bei Incidents – oder Problemmanagement Tickets. Die automatisierten Reports informieren die internen Kunden der SBB über den Zustand der für sie wichtigen Komponenten. Das Statistiksystem sammelt hierbei Daten und Informationen über das gesamte SBB Netzwerk.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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17. November 2018 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
7. Dezember 2018 | Frist für Fragen | Fragen können fortlaufend bis zu diesem Termin eingereicht werden. Die Fragenbeantwortung ist rollend, bis spätestens am 10.12.2018. |
7. Januar 2019 | Abgabetermin 00:00 | None |
14. Januar 2019 | Offertöffnung | None |
1. Mai 2019 | Geplanter Projektstart | |
30. April 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
zugelassen
EK01: Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung zur Auftragserfüllung
- Die Anbieterin muss 2 aktuelle Referenzen des angebotenen Produktes vorlegen, welche über eine ähnliche Systemgrösse und Komplexität aufweisen. Die Referenzen gelten als aktuell, wenn die Inbetriebnahme nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Ähnliche Systemgrösse und Komplexität wird definiert gemäss:
- vergleichbarem Mengengerüst
- vergleichbarer Komplexität
- vergleichbare Architektur in Bezug auf die Lösung bei der SBB AG
Mit dem Nachweis der Referenz muss eine Ansprechperson des damaligen Kunden genannt sein, der für eine telefonische Kontaktaufnahme durch die SBB AG zur Verfügung steht. Die SBB AG behält sich das Recht vor, die Referenzsysteme bei den Kunden zu besuchen.
EK02: Hersteller Status
- Falls die Anbieterin nicht der Hersteller ist, muss mit dem Hersteller eine Status-Beziehung (mindestens tiefste Stufe) vorgewiesen werden und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
EK03: Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- Bestätigung der Garantin, dass im Fall der Beauftragung die geforderte Sicherheitsleistung vor Vertragsschluss beigebracht werden kann
EK04: Hinreichendes Qualitätsmanagement
- Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (ISO 9000ff oder vergleichbar)
EK05: Projektsprache
- Die Anbieterin muss sicherstellen, dass die Schlüsselperson (PL) in deutscher Sprache (schriftlich und mündlich) kommunizieren können.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
AGB für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Angebote und weitere Vertragsbestandteile müssen in der in Ziffer 2.7 der Ausschreibungsbedingungen genannten Vertragssprache eingereicht werden.
Die massgebenden AGB und diverse Musterformulare stehen in d/f/i und teilweise auch in Englisch zur Verfügung und können bei der in Ziffer 1.2 dieser Publikation genannten Stelle angefordert werden.
Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen.
Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbedingungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in deutscher Sprache verfügbar.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit der Angabe der Beweismittel sowie der Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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