Zuschlag 1043697: Sprechfunk Nachrüstung 2018

Publiziert am: 26. Oktober 2018

Verkehrsbetriebe Schaffhausen

Das bestehende Leitstellensystem wird um einen integrierten Sprechfunk, welcher auf dem öffentlichen Mobilfunknetz basiert, erweitert. Bereits heute verwenden die Verkehrsbetriebe Schaffhausen dieses Mobilfunksystem zur Datenkommunikation mit den Fahrzeugen. Das Sprachmodul ergänzt den vorhandenen Analogfunk und stellt unter anderem künftig die direkte Verbindung zwischen Buschauffeur und der Schaffhauser Polizei sicher, welche ab Ende 2018 aufgrund der Abschaltung der ISDN Technologie unterbrochen wird. Die geforderte vollständige Integration der Sprachsoftware in das Leitstellensystem ITCS kann nur vom Leitstellensystemhersteller Trapeze GmbH erfüllt werden.
Aufgrund der technischen Besonderheit und da es sich um Ergänzung bereits erbrachter Leistungen handelt, erfolgt die Beschaffung der Sprachfunktionalität des bestehenden Trapeze Leitstellensystems ITCS gestützt auf Art. 9 Abs. 1 lit. c VRöB (Vergaberichtlinien zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen SHR 172.512) im freihändigen Verfahren.


Auftraggeber: Träger kommunaler Aufgaben
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 48100000: Branchenspezifisches Softwarepaket
  • 32236000: Funktelefone
  • 32344210: Funkausrüstung
  • 32250000: Mobilfunkgeräte
  • 32344270: Funk- und Fernsprechüberwachungssystem
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Trapeze GmbH, Neuhausen
CHF 152,000 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

22.10.2018


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen nach erfolgter Publikation im Amtsblatt des Kantons Schaffhausen beim Obergericht des Kantons Schaffhausen, Frauengasse 17, Postfach 568, 8201 Schaffhausen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Es gelten keine Gerichtsferien (§ 5 Abs. 1 Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [ViVöB, SHR 172.511]). Die Beschwerdeschrift ist in doppelter Ausfertigung einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Verkehrsbetriebe Schaffhausen
Ebnatstrasse 145
8207 Schaffhausen
E-Mail-Adresse:  
betrieb@vbsh.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1043697 Sprechfunk Nachrüstung 2018