Ausschreibung 1042907: 18133 eRegress
Publiziert am: 19. Oktober 2018
Bundesamt für Sozialversicherungen
Der Bereich Regress des BSV wickelt mit seinen Zuständigkeitsbereichen den Regress gegenüber haftpflichtigen Dritten ab und verwendet eine Anwendung, welche ersetzt werden muss. Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein geeigneter Anbieter für Entwicklung, Support, Wartung und Weiterentwicklung der zukünftigen Lösung eRegress gesucht, mit den Funktionsblöcken: Elektronische Eingangspostverarbeitung via sedex oder E-Mail, Scanning von Papierdokumenten, Dossierverwaltung, Dokumenten-Management mit Dokumentenviewer, Workflow, Geschäftspartner-Management, Dokumenterstellung und Output-Management mit Vorlagenbewirtschaftung, Reporting, 2-Faktoren Authentisierung integriert in eIAM des Bundes. Das System ist mandantenfähig und Datenbankgestützt.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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19. Oktober 2018 | Publikationsdatum | |
19. Oktober 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
2. November 2018 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
28. November 2018 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
4. Dezember 2018 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
1. Mai 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. Oktober 2030 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
35% | ZK01: Preis |
10% | ZK02: Referenzen der Schlüsselpersonen (Erfahrung in der Rolle) |
40% | ZK03: Qualität des Lösungskonzeptes im Einzelnen (Themen) |
10% | ZK04: Realisierbarkeit, Aufbau und Struktur des Lösungskonzeptes als Gesamtsystem |
5% | ZK05: Anbieterpräsentation zwecks Plausibilisierung der angebotenen Lösung |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis: Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (siehe Pflichtenheft Anhang 10 Selbstdeklaration BKB)
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link:
https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).
EK03 Erfahrung des Anbieters (als Unternehmung)
Der Anbieter verfügt über genügend Fachkenntnisse und Erfahrung mit Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Art (Fallverwaltung), Umfang (Entwicklungs- resp. Paramettrisierungs- und Einführungsdauer 1 bis 1.5 Jahre; Volumen mind. 100 Personentage) und Komplexität (hoch, inkl. Abbildung einer Businesslogik) vergleichbar sind.
Er weist seine Unternehmererfahrung anhand von 3 Referenzen nach. Die Referenzen dürfen nicht länger als 3 Jahre (Abschluss des Projekts im Verlauf des Jahres 2015 oder später) zurückliegen.
Referenzauskünfte über - vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte - werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis: Schriftlicher Nachweis der Referenzen im Formblatt Referenzen (siehe Anhang 16) mit den darin geforderten Angaben.
Für jede Referenz ist das Formblatt Referenzen (siehe Pflichtenheft Anhang 16 Formblatt Referenzen) auszufüllen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren.
EK04 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Die untenstehend angegebenen Schlüsselpersonen verfügen über die nötigen Qualifikationen, sind für die ausgeschriebene Leistung einsetzbar und können ihre Erfahrung einbringen.
- 5 für die Auftragserfüllung qualifizierte Mitarbeiter (Schlüsselpersonen)
Nachweis: Der Anbieter bestätigt in diesem Formular, dass er über qualifizierte Mitarbeiter verfügt, die für die hier ausgeschriebenen Leistungen einsetzbar sind und benennt diese.
Für die personellen Ressourcen ist der Anhang 15 auszufüllen.
EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, 5 Schlüsselpersonen einzusetzen, die in Deutsch (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis: Falls Schlüsselpersonen eingesetzt werden, die nicht Deutsch als Muttersprache haben, muss eine schriftliche Bestätigung der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen gemäss EU-Sprachenpass beigefügt werden. Es wird mindestens Niveau "C1" verlangt.
https://europass.cedefop.europa.eu/de/documents/european-skills-passport/language-passport.
Die Sprachkompetenz ist in der Liste der Schlüsselpersonen (siehe Pflichtenheft Anhang 15 Formblatt Liste der Schlüsselpersonen) anzugeben und ggfs. mit einem aktuellen EU-Sprachenpass nachzuweisen. Der EU-Sprachenpass ist in Kopie der Liste der Schlüsselpersonen hinzuzufügen.
EK06 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Durch den Personalwechsel entstehende Aufwände sind durch den Auftragnehmer zu tragen.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
EK07 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• AGB für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
• AGB für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
• AGB für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
EK08 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf im Anhang 14 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
EK09 Support- und Wartungsdienst
Der Anbieter bestätigt, dass er über einen, gemäss Arbeitspaket O-4 Lizenzen, Support & Wartung für Betrieb (siehe Pflichtenheft Kapitel 6.3.9) definierten, Support- und Wartungsdienst auf Abruf verfügt.
Der Anbieter kann für den Betriebssupport im Falle kritischer Fehler eine Reaktionszeit von 2 Stunden garantieren (vor Ort oder per Fernwartung).
Nachweis: Schriftliche Bestätigung in diesem Formular, dass der Anbieter in der Lage ist, den geforderten Support- und Wartungsdienst zur Verfügung zu stellen.
Der Anbieter beschreibt in der Offerte (Vorgabe Gliederung gem. Pflichtenheft Kapitel 9 Gliederung des Angebotes) klar und nachvollziehbar, wie die Umsetzung dieser Vorgabe erfolgen soll, insbesondere auch durch die Beschreibung der vorhandenen Support-Organisation inkl. der Angabe der für den Support vor Ort vorgesehenen Mitarbeiter.
EK10 HERMES Zertifizierung
Der für den Auftrag vorgesehene Projektleiter und der Stv. Projektleiter verfügen über eine gültige HERMES Zertifizierung Stufe Foundation oder Advanced, oder erbringen den Nachweis über Referententätigkeit, Schulung und Ausbildung, Beratung oder ähnlich vertiefte Erfahrung mit der Methode HERMES.
Nachweis: Nachweis durch schriftliche Bestätigung im Formular Schlüsselpersonen (Pflichtenheft Anhang 15 Formblatt Liste der Schlüsselpersonen) und Beilage der Zertifikate zum Lösungskonzept.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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