Ausschreibung 1040607: 100141 Erneuerung BSA SH, Los 1: Visualisierung Verkehrslage VVL SH

Publiziert am: 4. Oktober 2018

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur

Im Rahmen der Erneuerung der Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen Schaffhausen (BSA SH) werden die Systeme zur Visualisierung der Verkehrslage in diesem Perimeter abgelöst, bzw. erweitert. Dies garantiert einen sicheren und unterhaltsfreundlichen Betrieb. Die neuen Systeme werden an die neuen Anforderungen (Normen, Richtlinien etc.) angepasst.
Die Erneuerung der Visualisierung Verkehrslage in der EZ VLS SH umfasst folgende Punkte:

-Erneuerung Monitorwand links
-Rückbau Blindschaltbild und die darunterliegenden 11 Monitore
-Installation Video-Server / Ansteuerung Anzeigewand
-Installation Anzeigewand
-Tests der Systeme
-Erstellen eines Provisoriums während der Arbeiten
-Erweiterung UeLS-Arbeitsplatz in der BLS Schweizersbild


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34996000: Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für den Straßenverkehr
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
4. Oktober 2018 Publikationsdatum
4. Oktober 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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23. November 2018 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
22. Oktober 2018 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 29.10.2018 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 22.10.2018 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

23. November 2018 Abgabetermin 00:00

Es ist 2 Exemplar des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

30. November 2018 Offertöffnung

Es ist 2 Exemplar des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

31. Januar 2019 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2019 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% ZK1: PREIS
30% ZK2: QUALITÄT AUSRÜSTUNGEN UND AUSFÜHRUNGEN
10% ZK3: ORGANISATION

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Fachliche Leistungsfähigkeit Schlüsselperson
EK4: Maximaler Anteil Leistungsanteil durch Subunternehmer

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1: 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich
Zu EK2: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages
Zu EK3: Für eine Schlüsselperson: 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Schlüsselperson : Projektleiter
Zu EK4: Nachweis, dass max. 70% der Leistungen dürfen über Subunternehmer erbracht werden.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde «Werkvertag BSA».

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Begehung: Es findet keine Begehung statt;
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
4. Die Firmen AVS Systeme AG, Hünenberg, Wey Technology AG, Unterengstringen und RGBP AG, Thalwil werden als zugelassen vorbefasst eingestuft. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch diese Firmen oder Bietergemeinschaften, an der diese Firmen beteiligt sind, endet am 13.11.2018. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahme werden die genannten Firmen im Verfahren als Anbieterinnen zugelassen (Art. 21a VöB).

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Grüzefeldstrasse 41
8404 Winterthur
Telefon: +41 58 480 47 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.winterthur@astra.admin.ch