Zuschlag 1037887: Publikationen nach Artikel 6 Absatz 2 ÖBG hier eingeben (s. Ziff. 1.1)
Publiziert am: 12. September 2018
Jugendheim Lory
socialweb ist eine für den Heimbereich spezialisierte Branchenlösung. das Jugendheim Lory wird im Rahmen des kantonalen Projektes "Direktionsreform" die Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern verlassen und mit den übrigen Heimen in der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion angesiedelt. Die übrigen kantonalen Heime benutzen heute bereits die Branchensoftware socialweb. socialweb ist eine erprobte Standardlösung, die in vielen Jugendheimen im Kanton Bern eingesetzt wird. Hieraus folgt eine freihändige Vergabe der Übernahme der Branchensoftware socialweb für das Jugendheim Lory gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. c und f der Verordnung vom 16.10.2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV; BSG 731.21) i.V.m. Art. 6 des Gesetzes vom 11.06.2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG; BSG 731.2).
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
10.09.2018
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion, Kramgasse 20, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Gerechtigkeitsgasse 36, Postfach,
3001 Bern
Telefon: +41 31 635 60 30
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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