Ausschreibung 1037401: 120049 N01/36 WEST BSA, S11 Elektroinstallationen offene Strecke

Publiziert am: 10. September 2018

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur

Die Arbeiten finden auf der in Betrieb stehenden Nationalstrasse, in eigens gesperrten Inselbaustellen statt. Die Bauarbeiten finden in 11 Etappen statt, diese wiederum enthalten nicht zusammenhängende Bereiche. Je nach Standort ist der Zugang zeitlich eingeschränkt (von 09.00 - 15.00 oder 21.00 - 04.30 Uhr). Für die Arbeiten sind die nötigen Spursperrungen zu organisieren. Jene Kabel, welche mehrere Achsen queren, müssen in Etappen verlegt werden, weil die Sperrungen nur pro Achse möglich sind.
Rückbau von Strassenleuchten (an Kandelabern bis 20m über der Fahrbahn), Signaltafeln und Signaltafelleuchten (bis 8m über der Fahrbahn), Kabel und Riefenrohre in Werkleitungen, Abzweigdosen und Muffen in Elektroschächten, Deckenleuchten inkl. Trasse in Unterführungsbauwerken.
Weitere Informationen unter Ziff. 4.5


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45310000: Installation von elektrischen Leitungen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
10. September 2018 Publikationsdatum
10. September 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

2. November 2018 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
25. September 2018 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 05.10.2018 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 25.09.2018 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

2. November 2018 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

8. November 2018 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Februar 2019 Geplanter Projektstart
30. Juni 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% ZK1: PREIS
40% ZK2: QUALITÄT AUSRÜSTUNGEN UND AUSFÜHRUNGEN, unterteilt in:
20% - ZK2.1: Qualität Ausrüstungen
20% - ZK2.2: Qualität Ausführungen
10% ZK3: ORGANISATION, QM-KONZEPT, SCHLÜSSELPERSONEN, unterteilt in:
5% - ZK3.1: Organisation
5% - ZK3.2: Qualifikation und Erfahrung Projektleiter

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: technische Leistungsfähigkeit
EK2: wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Erfahrung Schlüsselperson
EK4: Nachweis der Verfügbarkeit
EK5: Subunternehmer max. 70%

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Eignungskriterien (EK) gemäss "UNTERNEHMERANGABEN" (Register 4), Auszug:

EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
-Für den Anbieter: 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.

EK2: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
-Für den Anbieter: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.

EK3: ERFAHRUNG SCHLÜSSELPERSON
-Für eine Schlüsselperson: 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
EK4: NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT
-Der Anbieter hat die Kapazität von 4 parallelen Arbeitsgruppen à mind. 4 Personen für die Montagen und Installationen (Einzug Riefenrohre und Kabel, Kabelanschlüsse usw.) über die gesamte Bauzeit. Die Kapazität muss pro Woche alternierend für die Tagesschicht (Montag bis Freitag jeweils von 09.00 – 15.00 Uhr) bzw. Nachtschicht (jeweils von 21.00 – 04.30 Uhr, von Montagabend bis Freitagfrüh, d.h. 4 Nächte pro Woche) abgedeckt werden können. Zur Verfügbarkeit gehören auch Werkzeuge, Fahrzeuge und Hilfsmaterialien.

EK5: SUBUNTERNEHMER MAX. 70%
-Unterakkordanten: Maximal 70% der Leistung darf über Subunternehmen erbracht werden (exkl. Materiallieferungen).

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Begehung: Begehung findet keine statt;
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
4. Ausschluss, Vorbefassung: es sind keine Firmen an der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
5. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich;
6. Die „Ausschreibungsunterlagen“ sind ausschliesslich in deutscher Sprache erhältlich;
7. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB (für Bauleistungen) sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
--------------------------------------------------------
--> Ziff. 2.6 (Fortsetzung)
Spülen und kalibrieren von bestehenden Werkleitungen, Reinigung von Kabelschächten.
Erstellung von provisorischen Kabelrohrverbindungen (Werkleitungen entlang von Wildschutzzäunen).
Erstellung und spätere Demontage von provisorischen Kabelinstallationen (Energieversorgung und LWL, inkl. zur Verfügungstellung der benötigten Kabel) in bestehenden Werkleitungen oder provisorischen Rohren.
Lieferung und Montage von Elektroverteilkabinen
Lieferung und Einzug von Riefenrohren in bestehende und neue Kabelrohranlagen.
Lieferung, Einzug, Installation, Prüfung und Inbetriebnahme von Kabelanlagen in bestehende und neue Werkleitungen für Energieversorgung, LWL, Erdung und Schutzpotentialausgleich.
Lieferung und Montage von Kabeltrasse an Decke in Unterführungsbauwerken. Montage und Verkabelung von Deckenleuchten in Unterführungsbauwerken.
Installation von Zutrittskontrollsystem und Schlüsselboxen. Sicherstellung von Pikettdienst

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Grüzefeldstrasse 41
8404 Winterthur
Telefon: +41 58 480 47 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.winterthur@astra.admin.ch