Ausschreibung 1037107: (18150) 485 IKT-Architektur-Auftragsleistungen im ISC-EJPD
Publiziert am: 7. September 2018
Informatik Service Center ISC-EJPD
Mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben sollen Anbieter im Aufgabengebiet von Software- resp. Solution-Architektur gefunden werden, welche das ISC-EJPD bei der Erfüllung seiner vielfältigen Aufgaben entsprechende Unterstützung bieten können.
Dabei soll diese Unterstützung in der Form von Aufträgen und sofern sinnvoll in Werken erfolgen. Die gesuchte Leistung wird optional ausgeschrieben und an 5 Zuschlagsempfänger vergeben.
Die Aufgaben des Auftragnehmers umfassen das Planen und Gestalten von Architekturen (Software, Informationssysteme, Daten, Schnittstellen, Kommunikationsnetze) unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Qualität und Umsetzbarkeit. Dazu gehören sowohl bestehende Applikationen wie auch neu umzusetzende Kundesysteme welche als Aufträge an die Zuschlagsempfänger vergeben werden.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Informatik Service Center ISC-EJPD |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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7. September 2018 | Publikationsdatum | |
7. September 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
21. September 2018 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
17. Oktober 2018 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
24. Oktober 2018 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
300 Punkte | ZK01 Systemarchitektur |
300 Punkte | ZK02 Service orientierte Architektur |
200 Punkte | ZK03 Multitier-Architekturen Java |
200 Punkte | ZK04 Sicherheit |
200 Punkte | ZK05 Relationale Datenbanken |
200 Punkte | ZK06 Integration |
100 Punkte | ZK07 Middleware-Technologien |
100 Punkte | ZK08 Netzwerk |
100 Punkte | ZK09 Virtualisierung / Cloud |
100 Punkte | ZK10 Methodik |
1000 Punkte | ZK Preis |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK01: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigk.
Der Anbieter und gegebenenfalls die beigezogenen Subunternehmen verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug des Anbieters und der Subunternehmen, nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02: Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK03: Verfahrensgrundsätze
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK04: Personensicherheitsprüfung
Sind Sie bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss eines Abrufvertrags einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen.
Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK05: Auszug aus Strafregister
Bestätigen Sie, dass die Anbieterin im Falle eines Zuschlags auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und bei Abschluss des Einzelvertrages einen Strafregisterauszug der betreffenden Person/en einzureichen.
EK06: AGB des Bundes
Akzeptanz der Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
- für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010).
- für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
EK07: Subunternehmung
Der Anbieter tritt als Generalunternehmer auf. Im Falle eines Beizugs von Subunternehmungen führt der Anbieter sie und die ihnen zugewiesene Rolle auf.
Die Haftung bleibt in jedem Fall beim Anbieter.
EK08: Spesen
Akzeptieren, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden.
EK09: Ersatz von Mitarbeitern
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK10: Anzahl Mitarbeiter
Verfügt Ihre Unternehmung über mindestens 2 eigene Software-Architekten in der Seniorität "Senior" und 1 Software-Architekten in der Seniorität "Expert".
EK11: Erfahrung Funktion
Bestätigung, dass die Anbieterin seit 2010 über mindestens 4 Jahre im Bereich Software-Architektur im Rahmen von Kundenaufträgen tätig war.
EK12: Erfahrung Projekte
Geben Sie mindestens 3 Referenzprojekte an, aus denen ersichtlich ist, dass ihre Firma Mitarbeiter mit Erfahrungen im Bereich der Software-Architektur / Solution-Architektur in Grossprojekten hat. Die Aufzählung darf nicht vor 2010 beginnen. Projektdauer > 5 Mannmonate, mindestens 2 Projekte mit Projektdauer > 1 Jahr.
EK13: Akzeptanz des Vertragsentwurf
Der Anbieter ist bereitl den Vertragsentwurf des Rahmenvertrags (Kap. 10.4 des Pflichtenhefts) vorbehaltlos zu akzeptieren.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Das ISC-EJPD wird gestützt auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand jeweils nach ihrem Bedarf Leistungen bei der Firma beziehen bzw. abrufen. Der Bezug bzw. Abruf erfolgt jeweils gestützt auf einen Wettbewerb unter den Zuschlagsempfängern. Es besteht keine Bezugspflicht seitens des ISC-EJPD.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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