Ausschreibung 1037023: Integrale Planerleistungen 2 (IgP2): Übertragungsleitungen
Publiziert am: 14. September 2018
Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur Energie
Die SBB-Organisationseinheit Energie benötigt für die Projektierung von 132kV/66 kV (16.7Hz) Übertragungsleitungen wiederkehrend planerische Unterstützung von externen Fachkräften. Die objektbezogenen Leistungen werden immer vorgängig und spezifisch mit dem Leistungserbringer definiert und festgehalten. Gestützt darauf wird vom Leistungserbringer eine konkrete Offerte basierend auf den Rahmenbedingungen des Rahmenvertrages erstellt. Diese Offerte wird vom Auftraggeber geprüft, gegebenenfalls bereinigt und anschliessend freigegeben. Die Firma hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Bestellvolumen.
Das Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, mit geeigneten Ingenieurbüros Rahmenverträge über 4 Jahre abzuschliessen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Tessin |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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14. September 2018 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Bei Wiedersprüchen in den Ausschreibungsunterlagen gilt die deutsche Version |
30. September 2018 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
2. November 2018 | Abgabetermin 00:00 | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (claudio.piffaretti@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
7. November 2018 | Offertöffnung | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (claudio.piffaretti@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
1. Januar 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2022 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | ZK1: Preis |
20% | ZK2: Ausreichende sprachliche Kompetenzen und Kenntnisse des angebotenen Teams |
20% | ZK3: Ausreichende fachliche Kompetenzen und Kenntnisse des angebotenen Teams |
15% | ZK4: Ausreichende örtliche Kompetenzen und Kenntnisse des angebotenen Teams |
15% | ZK5: Adäquate Organisation der lokalen Präsenz |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen
Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Planergemeinschafts-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Planergemeinschaft mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als Planergemeinschafts-Mitglied in mehr als einer Planergemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann einerseits als Mitglied in einer Planergemeinschaft und andererseits als Subplanerin bei anderen Planergemeinschaften teilnehmen.
EK1: Hinreichende Befähigung in der Fachplanung
EK2: Hinreichende Befähigung in der Bauleitung
EK3: Hinreichende Befähigung in der Montageleitung
EK4: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr (max. 30%)
EK5: Hinreichendes Qualitätsmanagement
EK1: Hinreichende Befähigung in der Fachplanung
NEK1.1: 1 Referenz der letzten 10 Jahre in der Fachplanung von Projekten im Bereich Hochspannungsfreileitungen (min 50kV) in den SIA-Teilphasen 31-33. Die aufgeführten Phasen müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
Dasselbe Projekt für NEK1.1 und NEK1.2 ist nicht zulässig.
NEK1.2: 1 Referenz der letzten 10 Jahre in der Fachplanung von Projekten im Bereich Hochspannungsfreileitungen (min 50kV) in den SIA-Teilphasen 41-51. Die aufgeführten Phasen müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein. Dasselbe Projekt für NEK1.1 und NEK1.2 ist nicht zulässig.
EK2: Hinreichende Befähigung in der Bauleitung
NEK2: 2 Referenzen der letzten 5 Jahre in der Bauleitung im Bereich Tiefbau.
Die angegebenen Referenzen müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
EK3: Hinreichende Befähigung in der Montageleitung
NEK3: 2 Referenzen der letzten 5 Jahre in der Montageleitung im Bereich Hochspannungsfreileitungen (min. 50kV).
Die angegebenen Referenzen müssen abgeschlossen sein bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
EK4: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr (max. 30%)
NEK4: Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) massgebenden Unternehmenseinheit(en)
EK5: Hinreichendes Qualitätsmanagement
NEK5: Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Planergemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen).
Zusätzliche Informationen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Die SBB AG behält sich Verhandlungen ausdrücklich vor.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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