Ausschreibung 1036113: N08.60 080290 EP Interlaken Ost - Brienz, BSA, Los E11

Publiziert am: 31. August 2018

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Seit ihrer Eröffnung wurde die Nationalstrasse N08 zwischen Interlaken Ost und Brienz keiner umfassenden Erneuerung unterzogen. Im Rahmen des aktuellen Erhaltungsprojekts wird nun die gesamte Betriebs- und Sicherheitsausrüstung ersetzt.
Das vorliegende Los beinhaltet die Programmierung, Lieferung, Montage, Inbetriebsetzung und Prüfung der Steuerung Energieversorgung und Divers für die Tunnel Sengg, Chüebalm und Giessbach. Es umfasst die Anlagesteuerungen und die Lokalsteuerungen inkl. Software und Integration ins Leitsystem (Infra3).
Während der Umbauphasen der Anlagen darf das Sicherheitsniveau nicht unter das heutige Niveau fallen.
Alle Arbeiten im Fahrraum müssen in Nachtarbeit ausgeführt werden. Tagsüber sind die Tunnel für den Verkehr ohne Einschränkung passierbar.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 31720000: Elektromechanische Ausrüstung
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
31. August 2018 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

2. Oktober 2018 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 09.10.2018 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 02.10.2018 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

23. Oktober 2018 Abgabetermin 00:00

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (inkl. SIA-Schnittstelle) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen, N08.60 080290 EP Interlaken Ost - Brienz, BSA, Los E11".

Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle).

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

30. Oktober 2018 Offertöffnung

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (inkl. SIA-Schnittstelle) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen, N08.60 080290 EP Interlaken Ost - Brienz, BSA, Los E11".

Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle).

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

11. April 2019 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

- EK1: Technische Leistungsfähigkeit
- EK2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
- EK3: Schlüsselpersonen
- EK4: Leistungsanteil Unterakkordant / Subunternehmer

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EIGNUNGSKRITERIUM EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK1: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität (Tunnelobjekt auf Nationalstrassen unter Verkehr) und aus dem gleichen Fachbereich (Steuerungen gemäss FHB ASTRA) mit Angabe von Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

EIGNUNGSKRITERIUM EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK2: Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

EIGNUNGSKRITERIUM EK3: SCHLÜSSELPERSONEN
- EK3: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität (Tunnelobjekt auf Nationalstrassen unter Verkehr) und aus dem gleichen Fachbereich (Steuerungen gemäss FHB ASTRA) mit Angabe von Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.

(*) als Schlüsselperson gilt: Projektleiter

EIGNUNGSKRITERIUM EK4: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBUNTERNEHMER
- EK4: Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten / Subunternehmer von 70%
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subunternehmen beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien:

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK1: Preis, Gewichtung 50%

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK2: Qualität Ausrüstungen und Ausführung,
Gewichtung 40%; unterteilt in:
- ZK2.1: Auftragsanalyse, Gewichtung 10%
siehe dazu auch das Dokument 2.4 Technischer Bericht,
Kapitel 1.1, der Submissionsunterlagen
- ZK2.2: Qualität der eingesetzten Produkte und Materialien, Gewichtung 10%
siehe dazu auch das Dokument 2.4 Technischer Bericht,
Kapitel 1.2, der Submissionsunterlagen
- ZK2.3: Bauprogramm, Gewichtung 10%
siehe dazu auch das Dokument 2.8 Bauprogramm,
Kapitel 1, der Submissionsunterlagen
- ZK2.4: Vorgehensvorschlag, Gewichtung 10%
siehe dazu auch das Dokument 2.8 Bauprogramm,
Kapitel 2, der Submissionsunterlagen

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK3: Organisation, Risikoanalyse,
Gewichtung 10%; unterteilt in:
- ZK3.1: Projektorganisation, Gewichtung 5%
siehe dazu auch das Dokument 2.4 Technischer Bericht,
Kapitel 1.3, der Submissionsunterlagen
- ZK3.2: Risikoanalyse, Gewichtung 5%
siehe dazu auch das Dokument 2.5 Risikoanalyse,
Kapitel 1, der Submissionsunterlagen

PREISBEWERTUNG
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.

BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = normale, durchschnittliche Erfüllung; durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = gute Erfüllung; qualitativ gut
5 = sehr gute Erfüllung; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
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2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

4. Folgeaufträge:
Gestützt auf Art. 13 Abs. 1, lit. h VöB sowie Art. XV, lit. D GPA, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.

5. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

6. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur in Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (vgl. Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

7. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

8. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden. Schlüsselpersonen dürfen nicht von Subunternehmern gestellt werden.

9. Begehung:
Es findet keine Begehung statt.

10. Akteneinsicht:
Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt.

11. Ausschluss, Vorbefassung:
Es sind alle Einheitspreise gemäss Leistungsverzeichnis zu offerieren. Angebote mit wesentlichen Umlagerungen von mengenabhängigem Aufwand in sachfremde Global- / Pauschalpositionen oder in Festpreisoptionen sowie nicht ausgefüllte oder offensichtlich unrealistische Einheitspreise (Platzhalterangebote) werden unabhängig von der Angebotssumme als unzulässige Variante gewertet und vom Verfahren ausgeschlossen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 (0) 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1036113 N08.60 080290 EP Interlaken Ost - Brienz, BSA, Los E11