Ausschreibung 1035727: (18087) 609 Contact Center UCC

Publiziert am: 30. August 2018

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Im Rahmen des Projektes Contact Center und Vermittlerarbeitsplatz soll eine Lösung beschafft werden, um die heutigen Contact Center und die professionellen Vermittlerarbeitsplätze auf eine mit Skype for Business integrierte Lösung zu migrieren. Dabei wird eine optimale on site Integration in UCC angestrebt. Die Beschaffung umfasst neben der Lösung auch Dienstleistungen für die Projektdokumentation, die Integration und die Migration der Lösung. Die Lösung kann aus mehreren Komponenten von verschiedenen Herstellern bestehen.
Die Leistungen umfassen sowohl die Lösung, als auch Dienstleistungen für deren Installation, für die Migration der bestehenden Systeme sowie für Wartung und Support. Der Betrieb wird durch das BIT sichergestellt.
Um den geeignetsten Partner zu finden werden einerseits Produktepräsentationen (vgl. Ziff. 4.5 nachfolgend) vorgesehen und zudem wird mit dem potentiellen Zuschlagsempfänger ein PoC durchgeführt.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 48510000: Kommunikationssoftwarepaket
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
30. August 2018 Publikationsdatum
30. August 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden.

Aus Vertraulichkeitsgründen werden nicht alle Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen öffentlich auf simap zugänglich gemacht. Es handelt sich dabei um die Anhänge 05 bis 09 zum Pflichtenheft. Anbieter, die zwecks Erstellung eines Angebotes alle Unterlagen erhalten wollen, müssen vorgängig eine Geheimhaltungsverpflichtung (siehe Anhang 10) unterzeichnen. Die unterzeichnete Geheimhaltungsverpflichtung ist hierfür (als PDF per E-Mail) an die Kontaktadresse in Ziffer 1.2 (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) zu senden. Daraufhin erfolgt die Herausgabe der internen Unterlagen elektronisch. Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, die relevanten Unterlagen rechtzeitig anzufordern (vgl. auch Fristen für die Eingabe des Angebotes).

19. September 2018 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Fragen bezüglich der vertraulichen Beilagen sind bis zum oben genannten Termin ausschliesslich per E-Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch zu richten.

Die nicht-vertraulichen Antworten werden auf www.simap.ch publiziert. Alle Anbieterinnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
Die Antworten zu den vertraulichen Beilagen werden allen Anbieterinnen, welche die Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang 10) unterzeichnet und eingereicht haben, anonymisiert per E-Mail zugestellt.

Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.

19. Oktober 2018 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

26. Oktober 2018 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Januar 2019 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2026 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK1: Preis
30% ZK2: Anforderungen an die Lösung
20% ZK3: Lösungspräsentation
20% ZK4: Betriebskosten

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK03
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von je zwei (2) Referenzen in den letzten 5 Jahren für die Lieferung und Wartung von Software nach. Wird die Software durch Dritte betrieben, nennt er zwei (2) zusätzliche Referenzen beim Betreiber der gelieferten Lösung, die vom Aufrtraggeber kontaktiert werden können. Bei Subunternehmern sind Referenzen derjenigen Firmen zu nennen, welche die entsprechende (Teil-)Leistung erbringen.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK04
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK05
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK06
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher oder englischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder englischer Sprache erstellen und abliefern können.

EK07
Personensicherheitsüberprüfung
Die Lieferantin ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung, gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4), zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/themen/integrale-sicherheit.html zu finden.
Sollte der Anbieter im Rahmen des Auftrages die Möglichkeit erhalten, vertrauliche oder geheime Unterlagen zu sehen, ist die Lieferantin bereit, dass auch seine Firma auf Verlangen sicherheitsüberprüft wird. Die Lieferantin akzeptiert, dass eine negative Sicherheitsüberprüfung der Firma zur Annullation des Zuschlages führen kann.

EK08
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK09
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• für Kauf und Wartung von Hardware, Ausgabe Oktober 2010
• für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
Je nach Angebot des Lieferanten werden nicht zutreffende AGBs während den Vertragsverhandlungen gestrichen.

EK10
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 11 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK11
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass die Anbieterin und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen.

EK12
Wartungsfenster
Der Anbieter ist bereit, die Wartungsfenster des BIT zu akzeptieren und bei Bedarf für die Wartungsarbeiten notwendiges Personal zur Verfügung zu stellen. Wird kein Personal des Herstellers/Anbieters benötigt, stellt der Anbieter sicher, dass während der Wartungsarbeiten der technische Support sichergestellt ist. Diese Wartungsfenster werden in der Regel an Randzeiten ab 18 Uhr oder an Sonntagen geplant. Die Wartungsfenster werden jeweils für ein Jahr im Voraus geplant.

EK13
Support
Für alle Komponenten der angebotenen Lösung ist ein technischer Support von Montag bis Freitag, 0700 Uhr bis 1800 Uhr erreichbar (Lokalzeit Bern). Ausnahme: gesetzliche Feiertage des Bundes und des Kantons Bern (https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/publiservice/service/zivilprozessrecht/kant-feiertage.pdf).
Der Support ist in deutscher oder englischer Sprache verfügbar.

EK14
Lösungspräsentation
Der Anbieter bestätigt, die Arbeitsschritte wie im Drehbuch zur Lösungspräsentation beschrieben, verstanden zu haben und ist damit einverstanden, die Lösungspräsentation wie gefordert während maximal 2 Arbeitstagen im voraussichtlichen Zeitraum von KW02 bis KW05 2019 (s. Kap. 5.4 Pflichtenheft) durchzuführen.

EK15
Proof of Concept
Der Anbieter erklärt sich bereit, die offerierte Lösung zur Durchführung eines Proof of Concept (PoC) im BIT während ca. 60 Kalendertagen aufzubauen (s. Kap. 5.6 Pflichtenheft) und durchzuführen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• für Kauf und Wartung von Hardware, Ausgabe Oktober 2010
• für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Je nach Angebot des Lieferanten werden nicht zutreffende AGBs während den Vertragsverhandlungen gestrichen.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Die Produktepräsentationen werden nur mit denjenigen Anbietern durchgeführt, welche für den Zuschlag in Frage kommen, d.h. die Eignungskriterien sowie die technischen Spezifikationen erfüllen und nach der Bewertung der Zuschlagskriterien ZK 1, ZK 2 und ZK 4 noch für den Zuschlag in Frage kommen. Die Einladung entsprechender Anbieter zur Präsentation erfolgt schriftlich. Die Vergabestelle behält sich vor, die Präsentation nicht durchzuführen, sollte nur noch ein Anbieter für den Zuschlag in Frage kommen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1035727 (18087) 609 Contact Center UCC