Ausschreibung 1033775: Personalverleih AGIS
Publiziert am: 24. August 2018
Informatik Aargau
Mit der vorliegenden Ausschreibung sucht die Beschaffungsstelle einen externen Dienstleister der ihr ausgewiesene Fachpersonen verleiht, die Aufgaben zur fachlichen Unterstützung in den Bereichen Geoinformatiklösungen und Geodatenmanagement einerseits sowie zur Unterstützung von Integrationsentwicklung und Betrieb von Softwarelösungen der AGIS-Infrastruktur andererseits, übernehmen.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Aarau |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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24. August 2018 | Publikationsdatum | |
24. August 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
8. Oktober 2018 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
14. September 2018 | Frist für Fragen | Die Beantwortung erfolgt laufend auf www.simap.ch bis am 21. September 2018, 17:00 Uhr. |
8. Oktober 2018 | Abgabetermin 11:00 | None |
8. Oktober 2018 | Offertöffnung | None |
1. Januar 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2021 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Bahnhofstrasse 96
5001 Aarau
Telefon: 062 835 11 47
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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