Ausschreibung 1032835: Ausschreibung PostAuto Schweiz AG – Niederflurbusse 2020/2021
Publiziert am: 27. August 2018
PostAuto Fahrzeuge AG
Die PostAuto Schweiz AG, schreibt hiermit die zentrale Beschaffung ihres voraussichtlichen Fahrzeugbedarfes an Niederflurbussen für die Jahre 2020 und 2021 aus. Es werden 6 Fahrzeugtypen beschafft. Diese bilden jeweils ein separates Los. In Klammer ist der für die Beschaffungsperiode erwartete Bedarf aufgeführt. Bei diesen Zahlen handelt es sich jedoch um reine Richtwerte aufgrund des aktuellen Planungsstandes, welche PostAuto in diesem Sinne unverbindlich sind. Anpassungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
• Los 1: Niederflurbus bis 9.8 m (ca. 5 Fahrzeuge).
• Los 2: Niederflurbus von 9.8 bis 11 m (ca. 15 Fahrzeuge)
• Los 3: Niederflurbus 12m (ca 65 Fahrzeuge)
• Los 4: Niederflurbus 12m, mit Gurten (ca 5 Fahrzeuge)
- Los 5: Niederflurgelenkbus (ca 50 Fahrzeuge)
- Los 6: Niederlflurbus Dieselhybrid (ca. 5 Fahrzeuge)
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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27. August 2018 | Publikationsdatum | |
27. August 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
15. Oktober 2018 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
28. September 2018 | Frist für Fragen | Fragen des Anbieters zum Pflichtenheft oder zu den Ausschreibungsunterlagen sind bis spätestens 28.09.18; 12.00 Uhr, direkt in der Ausschreibungsplattform www.simap.ch zu stellen. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt bis am 15.10.18 ebenfalls auf www.simap.ch. Verspätet eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet |
15. November 2018 | Abgabetermin 12:00 | Das Angebot ist in 1-facher Ausfertigung einzureichen. Die Übermittlung per E-Mail genügt nicht. Der Anbieter hat neben der Abgabe seines Angebotes in Papierform eine elektronische Version (CD, DVD oder Memory-Stick) abzugeben. Spezifische Fristen und Formvorschriften: Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; die Aufgabe eines Angebotes per Post zum angegebenen Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt. |
19. November 2018 | Offertöffnung | Das Angebot ist in 1-facher Ausfertigung einzureichen. Die Übermittlung per E-Mail genügt nicht. Der Anbieter hat neben der Abgabe seines Angebotes in Papierform eine elektronische Version (CD, DVD oder Memory-Stick) abzugeben. Spezifische Fristen und Formvorschriften: Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; die Aufgabe eines Angebotes per Post zum angegebenen Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt. |
1. Januar 2020 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2021 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2020 bis 31.12.2021
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2020 bis 31.12.2021
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2020 bis 31.12.2021
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2020 bis 31.12.2021
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2020 bis 31.12.2021
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2020 bis 31.12.2021
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
Uneingeschränkte Akzeptanz der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf von Bussen" von PostAuto Schweiz AG
Nachweis, dass die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt wurden
Bestätigung dass der den Unterlagen beiliegende Sozial- und Ethikkodex eingehalten wird
Abgabe eines Betreibungs- und handelsregisterauszuges (nicht älter als 3 Monate)
Nachweis über das Vorhandenseins der benötigten Kapzität zur Durchführung des Auftrags
Betreiben eines Servicenetzes mit verschiedenen Reparaturwerkstätten in der gesamten Schweiz
Betreiben eines technischen Kundendienstes mit geeigneten Mitarbeitern
Betreiben eines Übernachtlieferdienstes für Ersatzteile
Nachweis einer Lieferfrist von höchstens 8 Monaten
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
ABG von PostAuto Schweiz AG für den Kauf von Bussen V2 Januar 2012
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Die Anbieter können für die Ausarbeitung des Angebotes keine Entschädigung beanspruchen
PostAuto Schweiz AG behält sich ausdrücklich vor, je Fahrzeugkateegorie (Los) unter denjenigen Fahrzeugen, welche alle Muss-Kriterien erfüllen, nur die jeweilis fünf kostengünstigsten (Gesamtkosten gemäss Ausschreibung) Fahrzeuge für den Werkstattcheck und die Probefahrt vorzusehen. Die übrigen Angebote würden im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt.
Geheimhaltungsverpflichtung: Alle Unterlagen sind absolut vertraulich zu behandeln. Die Dokumente dürfen weder kopiert noch in irgendeiner Form an Dritte weiter gegeben werden. Falls die Dokumente zwecks Einreichung eines Angebotes zwingend Dritten vorgelegt werden müssen, so sind auch diese zur strikten Wahrung der Vertraulichkeit anzuhalten. Im Übrigen verpflichten sich der Anbieter, dessen Mitarbeiter und allfällige Unterlieferanten, über alle Informationen und Tatsachen, die ihnen im Rahmen des vorliegenden Beschaffungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, stillschweigen zu bewahren. Dies gilt sowohl während Offert- und allfälligen Vertragsdauer als auch nach Beendigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Belpstrasse 37
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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