Ausschreibung 1031157: (18218) 620 Multimedia-Anlagen G1

Publiziert am: 24. Juli 2018

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL

Mit der vorliegenden Ausschreibung will das das BBL in Zuge eines Gebäudeneubaus Multimedia-Ausrüstungen beschaffen.

Gegenstand der Beschaffung sind mehrere lose und fest eingerichtete, teilweise komplexere Multimedia-Anlagen (basierend auf Projektoren und Monitoren bzw. Monitorwänden) mit entsprechend den Raumverhältnissen dimensionierten Beschallungs- und Mikrofonanlagen, Mediensteuerungen, Videokonferenzanlagen und Infosystemen inklusive ergänzendes Material sowie die dazugehörige Wartung.

Angestrebt wird auch eine möglichst einfache Bedienung der Anlagen. Dies ist über Mediensteuerungen, welche die wichtigsten Raum- und Gerätefunktionen zentral zusammenfassen, zu verwirklichen. Die dazu notwendigen Programmierungen an den, dafür vorgesehen Einheiten der jeweiligen Anlage, sind durch den Anbieter bzw. Lieferanten vorzunehmen. Der Einbezug der Bedürfnisse der Benutzer gilt davon als mitverstanden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 32322000: Multimediaausrüstung
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
24. Juli 2018 Publikationsdatum
24. Juli 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

13. August 2018 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

14. September 2018 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

20. September 2018 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
68% ZK1 Preise und Kosten
32% ZK2 Erfüllung der Anforderungen

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK 01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK 03
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- die Beschaffung von Gütern (Ausgabe September 2016, Stand September 2016
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

EK 04
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK 05
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.

EK 06
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK 07
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK 08
Gewährleistung
Die Gewährleistungszeit beträgt für alle Artikel 24 Monaten ab Ablieferung. Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere auf sämtliche Material- oder Fabrikationsfehler. Entscheid, ob der Artikel vor Ort instand zu setzen oder auszutauschen ist liegt jeweils bei dem Käufer. Beim Austausch wird das alte Produkt kostenfrei durch ein neues Produkt gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt. Sofern das betroffene Produkt zum Zeitpunkt der Fehleranzeige nicht mehr hergestellt wird, muss ein adäquates Nachfolgemodell geliefert werden. Der Anbieter soll das Produkt innerhalb 5 Arbeitstagen ersetzen/nachbessern. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Gewährleistung (insb. allfällige Transport-, Reise-, Aus- und Einbaukosten) gehen zulasten des Anbieters.

EK 09
Wartung, Unterhalt und Reparatur
Der Anbieter garantiert Wartung, Unterhalt und Reparatur (inkl. Ersatzteile) für die gesamte Einsatzzeit der Anlagen von mindestens 8 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Abnahme der letzten Anlage.

EK 10
Nachweis der Reaktionszeit nach Störungsmeldung
Als Reaktionszeit gilt, wenn der Anbieter die geplanten Schritte und die voraussichtliche Lösungszeit bekannt gibt.
Der Anbieter bestätigt eine Reaktionszeit nach Störungsmeldung von längstens 4 Stunden innerhalb der normalen Arbeitszeiten (Montag bis Freitag, jeweils von 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Schweizer Zeit).

EK 11
Mängelbehebung
Nachweis der Mängelbehebung: Ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Störungsmeldung gewährleistet der Anbieter eine Behebung innerhalb von 24 Stunden innerhalb der normalen Arbeitszeiten (Montag bis Freitag, jeweils von 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Schweizer Zeit) oder – bei darüber hinaus gehender Behebungsdauer – ab diesem Zeitpunkt kostenlos die umgehende Ersatzlieferung.

EK 12
Ressourcen
Bereitschaft und Fähigkeit, die geforderten Liefertermine einzuhalten. Der Anbieter muss nachweisen, dass er die Kapazität besitzt, die eingegebene Offerte im vollen Umfang zu erfüllen.

EK 13
Referenzen
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von min. 2 Referenzen nach, die in den letzten 5 Jahren (ab Datum der Veröffentlichung dieser Ausschreibung) abgeschlossen wurden.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Auftragsvolumen:
pro Referenzprojekt min. Sfr. 1 Mio (exkl. MwSt.).
Komplexität:
über alle Referenzen mindestens enthaltend:
- Mehrfachprojektion
- anspruchsvoller Beschallung (Nachweis: STI - Protokoll)
- Mediensteuerung
- Monitorwand min. 2x3
- AV over IP - Technologie

EK 14
Testgeräte
Der Anbieter bestätigt, dass auf Verlangen der Auftraggeberin innerhalb von 10 Arbeitstagen kostenlos Testgeräte in der Konfiguration gemäss Ausschreibungsunterlagen, während einer Zeitspanne von 30 Arbeitstagen zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt sowohl für die angebotenen Geräte als auch für Testgeräte im Falle von Nachfolgemodellen. Für Schäden an den Testgeräten bei sachgerechter Behandlung wird keine Haftung übernommen.

EK 15
Informationen
Der Lieferant informiert die Bedarfsstelle unaufgefordert über:
- bekannte Mängel bzw. Störungen (Sicherheit, Hardware oder Software)
- entsprechend geplante Lösungen
- vorhandene oder notwendige Security-Patches, Software Updates und dergleichen

EK 16
Quellencode
Das Eigentum an den eigens für die Vergabestelle vorgenommenen Programmierungen (wie Mediensteuerungen) im Besonderen unter Einschluss des Quellencodes gehört der Vergabestelle; bei der Abnahmeprüfung sind die entsprechend verlangten Leistungen anforderungsgemäss der Vergabestelle verfügbar zu machen.

EK 17
Akzeptanz der Ausschreibungsunterlagen
Der Anbieter ist bereit, die kompletten Ausschreibungsunterlagen vorbehaltlos zu akzeptieren.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- die Beschaffung von Gütern (Ausgabe September 2016, Stand September 2016
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
Es werden keine reinen Preisverhandlungen/Abgebotsrunden abgehalten. Die Anbieter sind aufgefordert, den Best Price anzubieten.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Die vorliegende Ausschreibung erfolgt ohne Mindestabnahmemenge (Grundauftrag), sondern enthält ausschliesslich Optionen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Zuschlag nicht zur Lieferung der angebotenen Produkte und Dienstleistungen berechtigt. Der Auftraggeber behält sich vielmehr vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen. Insbesondere hat der Zuschlagsempfänger keinen Anspruch darauf, die im Anhang 1 (Angebotsübersicht) angegebenen Volumen in vollem Umfang zu erbringen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1031157 (18218) 620 Multimedia-Anlagen G1