Ausschreibung 1030791: (18189) 110 "HELENE"
Publiziert am: 23. Juli 2018
Bundesanwaltschaft BA, Generalsekretariat
Mit dieser Ausschreibung werden insb. IT-Dienstleistungen zur Konzeption, Realisierung, Einführung und Betrieb einer zentralen Arbeitsplattform (Digitaler Arbeitsplatz) auf der Basis der aktuellsten MS-SharePoint Version für die Mitarbeitenden der BA sowie allfällige (Standard-) Softwarelösungen bzw. Lizenzen beschafft. Angestrebt wird ein Betrieb auf Basis MS-SharePoint 2019. Zudem wird hiermit die Wartung sowie der Support der entsprechend zu implementierenden Plattform für 10 Jahre ausgeschrieben.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
23. Juli 2018 | Publikationsdatum | |
23. Juli 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
7. August 2018 | Frist für Fragen | Achtung: Es werden 2 Fragerunden durchgeführt. Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
3. September 2018 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
6. September 2018 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
1. Februar 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. August 2029 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | ZK01 Qualifikationsanforderungen |
30% | ZK02 Preise und Kosten |
30% | ZK03 Präsentation |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK 01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis: Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK 02 Verfahrensgrundsätze
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Beilage 1).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt ""Fazit (rtp_fazit)"" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html).
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK 03 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK 04 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen und Schlüsselperson Stv.
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen mit direktem Kontakt zur BA einzusetzen, die in deutscher Sprache mündlich und schriftlich (mindestens Niveau C1 gemäss Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) kommunizieren und die Projektergebnisse/Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen können. Zudem muss für die Schulung ein Mitglied des Projektteams von Seiten Anbieter in französischer Sprache mündlich und schriftlich (mindestens Niveau C1 gemäss Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) kommunizieren und die vorgesehenen Schulungen durchführen können.
Als Nachweis ist zu beschreiben, wie dieses Kriterium erfüllt wird und wenn die aufgeführten Schlüsselpersonen weder Deutsch noch Französisch als Muttersprache haben, so sind die entsprechenden Zertifikate beizulegen bzw. eindeutig nachzuweisen inwiefern die Sprachniveaus erfüllt werden (z.B. durch Belegen von entsprechender Berufserfahrung im IT-Umfeld im relevanten Sprachraum).
EK 05 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK 06 Ansprechpartner
Nachweis, dass der Anbieter über einen Ansprechpartner (SPOC) verfügt, welcher bei der Eskalation von Problemen während der Vertragslaufzeit zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Hierzu bitte Name, Vorname, Koordinaten und Funktionsbezeichnung des SPOCs sowie der Stellvertretung angeben.
EK 07 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
- für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
- für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010
- für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
(https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html)
EK 08 Vertragsentwurf
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 5 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK 09 Referenzen SharePoint
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in der Entwicklung von SharePoint-Lösungen um die ausschreibende Stelle effektiv bei der Leitung und Umsetzung ihrer künftigen Vorhaben gemäss Pflichtenheft unterstützen zu können.
Als Nachweis sind zwei abgeschlossene Referenzprojekte im Anhang 4 zu beschreiben. Die Referenzprojekte müssen mind. folgende Merkmale aufweisen:
- Auftraggeber: Unternehmen > 250 MA, Bundesverwaltung oder andere öffentlich-rechtliche Institution
- Komplexität: mind. 3 unabhängige Organisationen oder -einheiten waren am Projekt massgeblich (Einbringen von Anforderungen) beteiligt
- Projektmethodik: klassisch oder agil
- Tätigkeit Anbieter: mind. (Teil-)Projektleitung und Entwicklung
- Projektdauer: > 500 Arbeitsstunden während mind. 4 Monaten
- Produktivsetzung (nach Abnahme): ab 2015
- Produktive Laufzeit der Anwendung: > 3 Monate
EK 10 Referenzen UX/Interaction Design
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in der Entwicklung von Benutzeroberflächen unter Einbezug von UX-Praktiken und -Methoden um die ausschreibende Stelle effektiv bei der Erstellung einer benutzerfreundlichen Bedienoberfläche zu unterstützen.
Als Nachweis ist ein abgeschlossenes Referenzprojekt im Anhang 4 zu beschreiben. Das Referenzprojekt muss mind. folgende Merkmale aufweisen:
- Auftraggeber: Unternehmen > 250 MA, Bundesverwaltung oder andere öffentlich-rechtliche Institution
- Tätigkeit Anbieter: Erstellung eines UX optimierten Benutzerinterfaces für eine SharePoint oder Individualsoftware, Grafische Gestaltung der Benutzeroberfläche ab Style Guide Kunde
- Vorgehen: Aktiver Einbezug der Endanwender durch Feldstudien, A/B Testing und/oder Tests im Usabilty Labor
- Projektmethodik: klassisch oder agil
- Rolle Anbieter: mind. (Teil-)Projektleitung und Entwicklung
- Teilprojekt UX: > 100 Arbeitsstunden während mind. 4 Monaten
- Produktivsetzung (nach Abnahme): ab 2015
- Produktive Laufzeit der Anwendung: > 3 Monate
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes:
- für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
- für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010
- für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Taubenstrasse 16
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...