Ausschreibung 1030791: (18189) 110 "HELENE"

Publiziert am: 23. Juli 2018

Bundesanwaltschaft BA, Generalsekretariat

Mit dieser Ausschreibung werden insb. IT-Dienstleistungen zur Konzeption, Realisierung, Einführung und Betrieb einer zentralen Arbeitsplattform (Digitaler Arbeitsplatz) auf der Basis der aktuellsten MS-SharePoint Version für die Mitarbeitenden der BA sowie allfällige (Standard-) Softwarelösungen bzw. Lizenzen beschafft. Angestrebt wird ein Betrieb auf Basis MS-SharePoint 2019. Zudem wird hiermit die Wartung sowie der Support der entsprechend zu implementierenden Plattform für 10 Jahre ausgeschrieben.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72200000: Softwareprogrammierung und -beratung
  • 72212224: Entwicklung von Software für die Webseitenbearbeitung
  • 72212400: Entwicklung von Software für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe
  • 72212220: Entwicklung von Internet- und Intranetsoftware
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
23. Juli 2018 Publikationsdatum
23. Juli 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

7. August 2018 Frist für Fragen

Achtung: Es werden 2 Fragerunden durchgeführt.
Eingabefrist 1. Fragerunde: 07.08.2018
Eingabefrist 2. Fragerunde: 21.08.2018

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

3. September 2018 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

6. September 2018 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Februar 2019 Geplanter Projektstart
31. August 2029 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK01 Qualifikationsanforderungen
30% ZK02 Preise und Kosten
30% ZK03 Präsentation

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK 01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis: Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02 Verfahrensgrundsätze
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Beilage 1).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt ""Fazit (rtp_fazit)"" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html).
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 03 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK 04 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen und Schlüsselperson Stv.
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen mit direktem Kontakt zur BA einzusetzen, die in deutscher Sprache mündlich und schriftlich (mindestens Niveau C1 gemäss Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) kommunizieren und die Projektergebnisse/Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen können. Zudem muss für die Schulung ein Mitglied des Projektteams von Seiten Anbieter in französischer Sprache mündlich und schriftlich (mindestens Niveau C1 gemäss Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) kommunizieren und die vorgesehenen Schulungen durchführen können.
Als Nachweis ist zu beschreiben, wie dieses Kriterium erfüllt wird und wenn die aufgeführten Schlüsselpersonen weder Deutsch noch Französisch als Muttersprache haben, so sind die entsprechenden Zertifikate beizulegen bzw. eindeutig nachzuweisen inwiefern die Sprachniveaus erfüllt werden (z.B. durch Belegen von entsprechender Berufserfahrung im IT-Umfeld im relevanten Sprachraum).

EK 05 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK 06 Ansprechpartner
Nachweis, dass der Anbieter über einen Ansprechpartner (SPOC) verfügt, welcher bei der Eskalation von Problemen während der Vertragslaufzeit zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Hierzu bitte Name, Vorname, Koordinaten und Funktionsbezeichnung des SPOCs sowie der Stellvertretung angeben.

EK 07 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
- für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
- für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010
- für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
(https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html)

EK 08 Vertragsentwurf
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 5 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK 09 Referenzen SharePoint
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in der Entwicklung von SharePoint-Lösungen um die ausschreibende Stelle effektiv bei der Leitung und Umsetzung ihrer künftigen Vorhaben gemäss Pflichtenheft unterstützen zu können.
Als Nachweis sind zwei abgeschlossene Referenzprojekte im Anhang 4 zu beschreiben. Die Referenzprojekte müssen mind. folgende Merkmale aufweisen:
- Auftraggeber: Unternehmen > 250 MA, Bundesverwaltung oder andere öffentlich-rechtliche Institution
- Komplexität: mind. 3 unabhängige Organisationen oder -einheiten waren am Projekt massgeblich (Einbringen von Anforderungen) beteiligt
- Projektmethodik: klassisch oder agil
- Tätigkeit Anbieter: mind. (Teil-)Projektleitung und Entwicklung
- Projektdauer: > 500 Arbeitsstunden während mind. 4 Monaten
- Produktivsetzung (nach Abnahme): ab 2015
- Produktive Laufzeit der Anwendung: > 3 Monate

EK 10 Referenzen UX/Interaction Design
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in der Entwicklung von Benutzeroberflächen unter Einbezug von UX-Praktiken und -Methoden um die ausschreibende Stelle effektiv bei der Erstellung einer benutzerfreundlichen Bedienoberfläche zu unterstützen.
Als Nachweis ist ein abgeschlossenes Referenzprojekt im Anhang 4 zu beschreiben. Das Referenzprojekt muss mind. folgende Merkmale aufweisen:
- Auftraggeber: Unternehmen > 250 MA, Bundesverwaltung oder andere öffentlich-rechtliche Institution
- Tätigkeit Anbieter: Erstellung eines UX optimierten Benutzerinterfaces für eine SharePoint oder Individualsoftware, Grafische Gestaltung der Benutzeroberfläche ab Style Guide Kunde
- Vorgehen: Aktiver Einbezug der Endanwender durch Feldstudien, A/B Testing und/oder Tests im Usabilty Labor
- Projektmethodik: klassisch oder agil
- Rolle Anbieter: mind. (Teil-)Projektleitung und Entwicklung
- Teilprojekt UX: > 100 Arbeitsstunden während mind. 4 Monaten
- Produktivsetzung (nach Abnahme): ab 2015
- Produktive Laufzeit der Anwendung: > 3 Monate

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes:
- für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
- für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010
- für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Die Auftraggeberin behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesanwaltschaft BA, Generalsekretariat
Taubenstrasse 16
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1030791 (18189) 110 "HELENE"