Ausschreibung 1030597: (18216) 608 ARC-18

Publiziert am: 19. Juli 2018

Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB

Unternehmensarchitektur im Umfeld von strategisch wichtigen, grossen oder komplexen Projekten innerhalb der Bundesverwaltung. Gesucht werden zehn Anbieter. Vom 01.10.2018 – Ende 2023 sollen insgesamt optional Leistungen für total 17.28 Mio. Schweizer Franken im Abrufverfahren bezogen werden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Standorte der Bundesverwaltung in der Schweiz; abweichende Regelungen ergeben sich aus den Einzelverträgen.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 79400000: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
19. Juli 2018 Publikationsdatum
19. Juli 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

17. August 2018 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

14. September 2018 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

20. September 2018 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Oktober 2018 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% ZK01: Qualität + Leistung
30% ZK02: Preis
10% ZK03: Präsentation

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK 1.1 Leistungsfähigkeit
Der Anbieter bestätigt, dass er über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis: Amtlicher Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Falls diese Eignungsnachweise fehlen, können sie auch erst auf Aufforderung eingereicht werden (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

EK 1.2 Verfahrensgrundsätze
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er sowie seine Subunternehmer und Unterlieferanten die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis Einhaltung Lohngleichheit Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden (MA) und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 MA müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt (SDB) nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung des SDB im Anhang. Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Teil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis Einhaltung Lohngleichheit Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib. Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist unterzeichnet einzureichen. ODER
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung/Zertifikat ist einzureichen. ODER
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell Bund verwendet wird. Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten. Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 1.3 Fachkompetenz
Der Anbieter bestätigt, dass er über genügend Erfahrung in der Konzeption, Umsetzung und Weiterentwicklung von Unternehmensarchitekturen in komplexen Vorhaben von Organisationen verfügt, vergleichbar mit der Schweizerischen Bundesverwaltung. Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand von einer Referenz aus den letzten 8 Jahren nach.
Als Nachweis sind die vollständigen Angaben im Referenzformular zu machen. Der Auftraggeber behält sich vor, mit den angegebenen Kontaktpersonen in Verbindung zu treten. Die Kontaktpersonen müssen erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen). Die Referenzen werden nur bewertet, wenn die Kontaktpersonen mit angemessenem Aufwand erreichbar sind und ohne Vorbehalte (Sicherheit, Vertraulichkeit usw.) Auskunft geben dürfen.
Die Referenz aus dem hier vorliegenden EK darf nicht in den ZK verwendet werden. Referenzen können jedoch gleichzeitig in mehreren ZK und für mehrere Mitarbeiter verwendet werden.

EK 1.4 Ressourcen
Der Anbieter bestätigt, dass er über die nötigen personellen Ressourcen verfügt, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK1.5 Ansprechpartner
Der Anbieter bestätigt, dass er über einen fliessend Deutsch oder Französisch sprechenden Ansprechpartner (SPOC) verfügt, welcher für Anfragen und bei der Eskalation von Problemen zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Als Nachweis sind im Referenzformular die Koordinaten des SPOC und seines Stellvertreters einzufügen.
- Name, Vorname und Funktion
- Telefon direkt Fix und/oder Mobil und E-Mail

EK1.6 Sprache
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, Mitarbeitende einzusetzen, die in deutscher oder französischer Sprache sehr gut mündlich und schriftlich kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder in französischer Sprache erstellen und abliefern können.
Der Anbieter bestätigt, dass er bei den nachgelagerten Abrufen nur Mitarbeitende anbieten wird, welche die jeweils geforderte Projektsprache Deutsch oder Französisch wie erwähnt beherrschen.
Nachweis:
Nachvollziehbare Dokumentation (Beilage zum Angebot) der deutschen und/oder französischen Sprachkenntnisse auf Niveau Muttersprache, je für Mitarbeiter A (MA-A) und B (MA-B). Als Nachweis gelten jeweils ein Lebenslauf, welcher 6 Jahre Aufenthalt in deutsch- oder französischsprachigem Gebiet aufzeigt oder ein Nachweis für ein deutsch- oder französischsprachiges Studium. Es kann auch ein anerkanntes Sprach-Zertifikat, mindestens Niveau C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" (GER) eingereicht werden. In jedem Fall ist ein aussagekräftiger Lebenslauf für beide Mitarbeiter als Beilage mit dem Angebot einzureichen.

EK1.7 Personensicherheit
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, die zum Einsatz vorgesehenen Personen nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK1.8 Anstellung
Der Anbieter bestätigt, dass alle angebotenen Mitarbeiter unmittelbar (im Arbeitsverhältnis) an den Anbieter vertraglich gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit für den geplanten Einsatz gewährleistet ist. Die Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzlichen Auflagen erfüllen. Für den unfall- oder krankheitsbedingten Ausfall einer angebotenen Person ist eine gleichwertige Stellvertretung sicher zu stellen.

EK1.9 Personalersatz
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK1.10 Ergebnisverantwortung
Der Anbieter bestätigt, dass er die Ergebnisverantwortung für seine Leistungen übernehmen wird. Er nimmt zur Kenntnis, dass somit Angebote unter Personalverleihbedingungen ausgeschlossen werden.

EK1.11 Vorgaben
Der Anbieter bestätigt, dass er die Vorgaben und Werkzeuge des Auftraggebers anwenden wird.

EK1.12 Unabhängigkeit
Der Anbieter bestätigt, dass seine Firma unabhängig ist von Hardware- und Software-Lieferanten, insbesondere bei der Beratung des Bundes im Umfeld von Unternehmensarchitekturen.

EK1.13 Spesen
Der Anbieter bestätigt, dass grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden.

EK1.14 Akzeptanz AGB Bund
Der Anbieter bestätigt, dass er sowie alle Subunternehmer folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) akzeptieren:
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)

EK1.15 Vertragsmuster
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, das Rahmenvertragsmuster im Anhang des Pflichtenhefts vollumfänglich und vorbehaltlos zu akzeptieren.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016, Stand September 2016. Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife der Programme und Projekte sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb des 1. - 3. Kreises der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Im konkreten Bedarfsfall wird ein Wettbewerb unter den Zuschlagsempfängern durchgeführt. Es wird gesamthaft höchstens das in der Ausschreibung publizierte maximale Gesamttotal abgerufen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB
Schwarztorstrasse 59
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1030597 (18216) 608 ARC-18