Ausschreibung 1028111: Mobile Warnanlage (MWA)
Publiziert am: 9. Juli 2018
Einkauf Sicherungsanlagen
AWAP-Light ist ein System zur Generierung und Ausgabe einer Warnung für Mitarbeiter an Arbeitsstellen im Gleisbereich vor sich nähernden Schienenfahrzeugen durch den Anstoss einer automatischen, zeitgerechten und fahrwegbezogenen Warnung, basierend auf Informationen der Leit- und Sicherungstechnik (LST), inklusive aller organisatorischen, administrativen und fachlichen Belange.
Die MWA, als Warneinrichtung des Rottenwarnsystems auf der Arbeitsstelle, generiert mit Hilfe der durch die AWAP-Software (AWAP-SW) bereitgestellten Warninformationen ein akustisches und/oder optisches Warnsignal. Dazu muss die MWA mittels Arbeitsstellen-Identifikation (AS-ID) an der AWAP-SW angemeldet und die zugehörigen Warnbereiche müssen durch die AWAP-SW aktiviert sein.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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9. Juli 2018 | Publikationsdatum | |
9. Juli 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
17. August 2018 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
20. Juli 2018 | Frist für Fragen | None |
17. August 2018 | Abgabetermin 17:30 | None |
Offertöffnung | None |
|
1. April 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2035 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
5
Zusätzliche Informationen
AGB SBB AG für Dienstleistungsaufträge (AGB-D)
AGB SBB für die Beschaffung von tech. Systemen, Maschinen und Apparaten (AGB-T)
AGB SBB für die Instandhaltung von Anlagen, tech. Systemen, Maschinen und Apparaten (AGB-Insta)
Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Verhandlungen werden mit Anbieterinnen geführt, deren Angebote Aussicht auf einen Zuschlag haben.
Verhandlungssprache ist deutsch.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Angebote und weitere Vertragsbestandteile müssen in der in Ziffer 6.10 der Präqualifikationsunterlagen genannten Vertragssprache eingereicht werden.
Die massgebenden AGB und diverse Musterformulare stehen in d/f/i und teilweise auch in Englisch zur Verfügung und können bei der in Ziffer 1.2 dieser Publikation genannten Stelle angefordert werden.
Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen.
Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbedingungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in deutscher Sprache verfügbar.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit der Angabe der Beweismittel sowie der Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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