Ausschreibung 1027211: N04/06, SH Süd - Herblingen, Engpassbeseitigung, PV Verkehr

Publiziert am: 28. Juni 2018

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur

Mit dem Ausbau zwischen den Anschlüssen Schaffhausen Süd und Herblingen wird die A4 von heute einer Spur auf zwei Spuren je Fahrtrichtung erweitert. Kernstücke bilden dabei die zweite Röhre des Fäsenstaubtunnels, die Galerie Schönenberg sowie die Anbindung der neuen Fahrspuren an das bestehende Autobahnnetz.

Der Planverfasser Verkehr ist im Austausch mit den weiteren Auftragnehmern und Dienstleistern und bildet die Schnittstelle für sämtliche Verkehrsthemen. Er erarbeitet die Grundlagen betreffend Verkehr (inkl. notwendiger flankierende Massnahmen) und steht dem Auftraggeber und den Projektverfassern im Zuge der Erarbeitung des AP beratend und beurteilend zur Seite. Für den detaillierten Leistungsbeschrieb siehe Unterlagen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Schweiz, Winterthur, Schaffhausen, Bern, eigenes Büros

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
28. Juni 2018 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

13. Juli 2018 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 27.07.2018 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 13.07.2018 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

17. August 2018 Abgabetermin 00:00

Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (CD/USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

24. August 2018 Offertöffnung

Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (CD/USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Januar 2019 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK1: PREIS
35% ZK2: SCHLÜSSELPERSONEN, QUALIFIKATION BEZÜGLICH DER ANFORDERUNGEN IM PROJEKT
22% - Projektleiter
13% - Projektleiter Stv.
25% ZK3: AUFGABENANALYSE UND VORGEHENSVORSCHLAG, QM-KONZEPT / RISIKOANALYSE

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Firmenerfahrung/-referenz
EK2: Schlüsselperson, Referenz
EK3: Nachweis der Verfügbarkeit
EK4: Qualitätssicherung
EK5: Subunternehmer
EK6: Wirtschftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1: 1 Referenz über die Ausführung von einem mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren Projekt (vergleichbares Investitionsvolumen, vergleichbare ausgeführten Arbeiten, vergleichbarer Honorarumfang);
Zu EK2: Für die Schlüsselperson: 1 Referenz über die Ausführung von einem mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren Projekt (vergleichbares Investitionsvolumen, vergleichbare ausgeführten Arbeiten, vergleichbarer Honorarumfang);
Zu EK3: Für Projektleiter PL, Stellvertreter Projektleiter: Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten, Mindestverfügbarkeit PL 20%, PL Stv. 10%
Zu EK4: Kopie Zertifizierung nach ISO 9001, bei Bietergemeinschaften mindestens Zertifizierung der federführenden Unternehmung erforderlich.
Zu EK5: Maximal 50% der Leistung darf durch Subunternehmer erbracht werden.
Zu EK6: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages
Nach Offerteingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen:
Zu EK6: Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug, Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV, Bestätigung UVG-Versicherer, Steuerverwaltung, Versicherungsnachweise; allesamt nicht älter als 3 Monate

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschluss, Vorbefassung:
Die Schatzmann Bauengineering GmbH, Flawil ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen;
Die Firmen büro widmer ag, Gruner AG, Gruner Wepf AG, Pöyry Schweiz AG haben das Verkehrsmodell respektive das Generelle Projekt mit den verkehrlichen Details erarbeitet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen. Die durch die Firmen erarbeiteten Projektunterlagen sind dieser Ausschreibung vollumfänglich beigefügt. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefassten Firmen oder Bietergemeinschaft, an der diese Firmen beteiligt sind, endet am 07.08.2018. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die Firmen büro widmer ag, Gruner AG, Gruner Wepf AG, Pöyry Schweiz AG im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 21a VöB);

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Grüzefeldstrasse 41
8404 Winterthur
Telefon: +41 58 480 47 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.winterthur@astra.admin.ch