Ausschreibung 1026061: (18000) 609 Partnerschaft Integration Services 2019-2023

Publiziert am: 20. Juni 2018

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Mit diesem Beschaffungsvorhaben sollen in 6 Losen mehrere Anbieter pro Los für das BIT gefunden werden, welche Integrationsleistungen im Anwendungsbereich von Los 1: Applikationsintegration; Los 2: Engineering DB Oracle und EXA-Data; Los 3: Engineering DB; Los 4: Engineering Middleware Weblogic; Los 5: Engineering Middleware; Los 6: Engineering ESB erbringen können.

Die Leistungen der Firma während der Rahmenvertragslaufzeit umfassen: Auftragsrechtliche Leistungen; Auftragsrechtliche Leistungen mit werkvertraglichen Nebenleistungen; Werkverträge. Das gesamte maximale optionale Beschaffungsvolumen aller Lose beträgt 18.5 Mio. CHF.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Die Leistungen sind aus betrieblichen und kundenspezifischen Gründen grundsätzlich Vorort, d. h. in den Räumen der Bundesverwaltung in der ganzen Schweiz zu erbringen. Innerhalb der Bundesverwaltung erfolgt die Leistungserbringung in der Regel im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation in Bern und Zollikofen.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Applikationsintegration
    Anzahl Zuschlagsempfänger: 3

  • Lot 2:

    Engineering DB Oracle und EXA-Data
    Anzahl Zuschlagsempfänger: 3

  • Lot 3:

    Engineering DB
    Anzahl Zuschlagsempfänger: 3

  • Lot 4:

    Engineering Middleware Weblogic
    Anzahl Zuschlagsempfänger: 3

  • Lot 5:

    Engineering Middleware
    Anzahl Zuschlagsempfänger: 3

  • Lot 6:

    Engineering ESB
    Anzahl Zuschlagsempfänger: 3

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
20. Juni 2018 Publikationsdatum
20. Juni 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

6. Juli 2018 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

3. August 2018 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

9. August 2018 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Januar 2019 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2023 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Applikationsintegration Anzahl Zuschlagsempfänger: 3
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2019 bis 31.12.2023

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
3000 Punkte - ZK 1.1: Erfahrung
4000 Punkte - ZK 1.2: Leistungsfähigkeit
3000 Punkte - ZK 2.1: Preis Maximaler Stundensatz

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 2 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Engineering DB Oracle und EXA-Data Anzahl Zuschlagsempfänger: 3
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2019 bis 31.12.2023

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
3000 Punkte - ZK 1.1: Erfahrung
4000 Punkte - ZK 1.2: Leistungsfähigkeit
3000 Punkte - ZK 2.1: Preis Maximaler Stundensatz

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 2 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



3: Engineering DB Anzahl Zuschlagsempfänger: 3
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2019 bis 31.12.2023

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
3000 Punkte - ZK 1.1: Erfahrung
4000 Punkte - ZK 1.2: Leistungsfähigkeit
3000 Punkte - ZK 2.1: Preis Maximaler Stundensatz

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 2 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



4: Engineering Middleware Weblogic Anzahl Zuschlagsempfänger: 3
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2019 bis 31.12.2023

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
3000 Punkte - ZK 1.1: Erfahrung
4000 Punkte - ZK 1.2: Leistungsfähigkeit
3000 Punkte - ZK 2.1: Preis Maximaler Stundensatz

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 2 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



5: Engineering Middleware Anzahl Zuschlagsempfänger: 3
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2019 bis 31.12.2023

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
3000 Punkte - ZK 1.1: Erfahrung
4000 Punkte - ZK 1.2: Leistungsfähigkeit
3000 Punkte - ZK 2.1: Preis Maximaler Stundensatz

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 2 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



6: Engineering ESB Anzahl Zuschlagsempfänger: 3
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2019 bis 31.12.2023

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
3000 Punkte - ZK 1.1: Erfahrung
4000 Punkte - ZK 1.2: Leistungsfähigkeit
3000 Punkte - ZK 2.1: Preis Maximaler Stundensatz

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 2 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK 01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK 03
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf im Anhang [5] des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK 04
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK 05
Leistungsgüte der Firma
Der Anbieter bestätigt, dass die Leistungsgüte der Firma und der eingesetzten Mitarbeiter in ihren jeweiligen Vorhaben bewertet werden können (vgl. Anhang [5], Kapitel 5 Rahmenvertrag).

EK 06
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Bei einem Mitarbeiterersatz aufgrund fehlender erforderlicher Fachkenntnisse oder bei einem durch die Auftragnehmerin initiierten Wechsel, hat die Auftragnehmerin für die Einarbeitungszeit aufzukommen. Diese Einarbeitungszeit wird durch die Bedarfsstelle nicht vergütet.

EK 07
Spesen
Akzeptieren, dass grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden.
In den Preisen müssen sämtliche Nebenkosten (im Besonderen Spesen, Versicherungen, Sozialversicherungskosten /-beiträge etc.) inbegriffen sein. Es können grundsätzlich keine Spesen geltend gemacht werden, da die Arbeiten am im Abrufverfahrens bekanntgegebenen Einsatzort auszuführen sind. Eine Vergütung für allfällige Reisezeit kann nicht geltend gemacht werden (siehe AGB Bund, Ziffer 15.2). Ausnahme: für die Erbringung von Leistungen im Ausland, die im ausdrücklichen Auftrag des Auftraggebers erfolgen, können die Reisezeit und Spesen geltend gemacht werden; beides gemäss den einschlägigen Regelungen der Bundesverwaltung. Die Vergütung erfolgt nach Genehmigung des zuständigen Verantwortlichen des Auftraggebers.
Regelungen der Bundesverwaltung:
- Bei Übernachtungskosten werden maximal CHF 150.00 vergütet, dafür muss die Quittung des Hotels der Rechnung beigelegt werden.

EK 08
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK 09
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)

EK 10
Elektronische Rechnungsstellung
Bestätigung: ab dem 1. Januar 2016 Rechnung an den Auftraggeber dieser Ausschreibung nur noch elektronisch via "E-Billing" zu stellen. Nähere Informationen können unentgeltlich unter www.e-rechnung.admin.ch bezogen werden.

EK 11
Kompetenz des Anbieters
Erfüllt Ihre Firma die geforderten Bedingungen betreffend der benötigten Erfahrung?
Weisen Sie die Erfüllung dieses Kriteriums nach, indem Sie das Referenzblatt im Anhang [4] ausfüllen. Bitte befolgen Sie die Anweisungen aus Kapitel 4.2.1 des Pflichtenheftes.

EK 12
Leistungsfähigkeit des Anbieters
Erfüllt Ihre Firma die geforderten Bedingungen betreffend der benötigten Kapazität?
Weisen Sie die Erfüllung dieses Kriteriums nach indem Sie das Referenzblatt im Anhang [4], ausfüllen. Bitte befolgen Sie die Anweisungen aus Kapitel 4.2.2 des Pflichtenheftes.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010).
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1026061 (18000) 609 Partnerschaft Integration Services 2019-2023