Ausschreibung 1025217: N1/38, 42 ANU BSA, 100049 / D-5.1, Brandmeldeanlage Tunnel

Publiziert am: 18. Juni 2018

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur

Die Grundleistungen des Beschaffungsgegenstands D-5.1, Brandmeldeanlage Tunnel, beinhalten die neue Brandmeldeanlage Tunnel für die 3. Röhre Gubristtunnel. Die Leistungen im Zusammenhang mit der Brandmeldeanlage Tunnel in der 1. & 2. Röhre Gubristtunnel sind als Option 1 enthalten.

Grundleistungen: Brandmeldeanlage (BMA) Tunnel für die 3. Röhre Gubristtunnel
Die zu beschaffenden Leistungen beinhalten im Wesentlichen:
• Bestellung (übergeordneter Prozess), Lieferung & Montage der Bereichsrechner
• Herstellung, Lieferung & Montage der Brandmeldezentrale Tunnel
• Herstellung, Lieferung & Montage der Brandmeldekabel inkl. aller zugehörigen Kom-ponenten
• Herstellung, Lieferung & Montage der NS-Unterverteilungen
• Herstellung, Lieferung & Montage der I/O Module

Weitere Informationen unter Ziff. 4.5


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 31625100: Brandmeldesysteme
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
18. Juni 2018 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

3. Juli 2018 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 13.07.2018 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 03.07.2018 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

2. August 2018 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (CD/USB, sauber beschriftet) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

9. August 2018 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (CD/USB, sauber beschriftet) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. November 2018 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2027 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% ZK1: PREIS
40% ZK2: QUALITÄT AUSRÜSTUNGEN UND AUSFÜHRUNGEN
25% - ZK 2.1: Qualität der angebotenen Komponenten
10% - ZK 2.2: Auftragsanalyse (inkl. Termine) und Qualitätssicherungsprozesse IBS
5% - ZK 2.3: Prüfplan des Unternehmers
10% ZK3: ORGANISATION UND SCHLÜSSELPERSON
5% - ZK 3.1: Projektorganisation
5% - ZK 3.2: Schlüsselperson

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Erfahrungen der Schlüsselpersonen
EK4: Nachweis der Verfügbarkeit
EK5: Unterakkordanten

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK 1: Technische Leistungsfähigkeit
Für den Anbieter:
1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich

Zu EK 2: Wirtschaftliche/Finanzielle Leistungsfähigkeit
Für den Anbieter:
Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages
Bei einer ARGE muss das EK 2 min. durch die federführende Firma erfüllt werden.

Zu EK 3: Erfahrung der Schlüsselperson (Projektleiter):
1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich

Zu EK 4: Nachweis der Verfügbarkeit
Nachweis für die Schlüsselperson (Projektleiter), dass die projektbezogene, erforderliche Verfügbarkeit während der ersten 24 Monate ab Projektstart gewährleistet ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.

Zu EK 5: Unterakkordanten
Maximal 70% der Leistung darf über Subunternehmen erbracht werden.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Begehung: Es ist keine Begehung vorgesehen
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
4. Ausschluss, Vorbefassung: keine
5. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB (für Bauleistungen) sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.

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Zu 2.6 Detaillierter Aufgabenbeschrieb:

• Herstellung, Lieferung & Montage der gesamten Verkabelung & Erdung (Energieverkabelung, Erdungskabel, Kupfer- & LWL-Verkabelung sowie Kommunikations- und Schwachstromverkabelung)
• Werkplanung / Realisierungspflichtenheft
• Programmierung der Steuerungen / Bereichsrechner und Einbindung in das bestehende UeLS
• Sämtliche Qualitätssicherungen
• Durchführung sämtlicher Prüfungen gemäss Prüfplan B32
• Inbetriebsetzung der Anlagen (Einzel-, Verbundtest, Objekttests, Integrale Tests)
• Durchführung sämtlicher Schulungen, Erstellen der Dokumentationen
• Garantieleistungen
• Pikettdienst

Option 1: Brandmeldeanlage Tunnel 1. und 2. Röhre Gubristtunnel

Die zu beschaffenden Leistungen beinhalten im Wesentlichen (je Röhre):
• Rückbau / Entsorgung der bestehenden Anlagen
• Bestellung (übergeordneter Prozess), Lieferung & Montage der Bereichsrechner
• Herstellung, Lieferung & Montage der Brandmeldezentralen Tunnel
• Herstellung, Lieferung & Montage der Brandmeldekabel inkl. aller zugehörigen Komponenten
• Herstellung, Lieferung & Montage der NS-Unterverteilungen
• Herstellung, Lieferung & Montage der I/O Module
• Herstellung, Lieferung & Montage der gesamten Verkabelung & Erdung (Energieverkabelung, Erdungskabel, Kupfer- & LWL-Verkabelung sowie Kommunikations- und Schwachstromverkabelung)
• Werkplanung / Realisierungspflichtenheft
• Programmierung der Steuerungen / Bereichsrechner und Einbindung in das bestehende UeLS
• Sämtliche Qualitätssicherungen
• Durchführung sämtlicher Prüfungen gemäss Prüfplan B32
• Mehrstufige Inbetriebsetzungen der Anlagen (Einzel-, Verbundtest, Objekttests, Integrale Tests)
• Durchführung sämtlicher Schulungen, Erstellen der Dokumentationen
• Garantieleistungen
• Pikettdienst

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Grüzefeldstrasse 41
8404 Winterthur
Telefon: +41 58 480 47 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.winterthur@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1025217 N1/38, 42 ANU BSA, 100049 / D-5.1, Brandmeldeanlage Tunnel