Ausschreibung 1024693: Ersatz primärer Storage, P1-18-02

Publiziert am: 14. Juni 2018

Kantonsspital Baselland

Ersatz primärer Storage für das Kantonsspital Baselland (KSBL) an den Standorten Bruderholz und Liestal mit synchroner und bidirektionaler Replikation an den jeweils anderen Standort., inklusive Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Einbindung in die bestehenden IT-Systeme des KSBL.


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 30234000: Speichermedien
  • 30233100: Computerspeichereinheiten
  • 30234600: Flashspeicher
  • 30233180: Flashspeichergeräte
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
14. Juni 2018 Publikationsdatum
14. Juni 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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21. Juni 2018 Frist für Fragen

bis 18 Uhr

3. Juli 2018 Abgabetermin 12:00

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3. Juli 2018 Offertöffnung

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3. Juli 2018 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2018 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen, s. Punkt 5.16 Pflichtenheft

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Das KSBL akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten ausschliesslich die in den Ausschreibungsunterlagenaufgeführten AGB des Kantonsspital Baselland.

Grundsätzliche Anforderungen:

Preisvarianten (Pauschale, Globale, Kostendach oder Zahlungsplan oder weitere) werden nicht als Unternehmervarianten akzeptiert und demzufolge im Beschaffungsverfahren nicht zugelassen.

Offizielles Publikationsorgan:

Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft

Rechtsmittelbelehrung:

Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.


Kontakt

Kantonsspital Baselland
Mühlemattstrasse 26
4410 Liestal
E-Mail-Adresse:  
ksbl.zek@ksbl.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1024693 Ersatz primärer Storage, P1-18-02