Ausschreibung 1024693: Ersatz primärer Storage, P1-18-02
Publiziert am: 14. Juni 2018
Kantonsspital Baselland
Ersatz primärer Storage für das Kantonsspital Baselland (KSBL) an den Standorten Bruderholz und Liestal mit synchroner und bidirektionaler Replikation an den jeweils anderen Standort., inklusive Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Einbindung in die bestehenden IT-Systeme des KSBL.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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14. Juni 2018 | Publikationsdatum | |
14. Juni 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
21. Juni 2018 | Frist für Fragen | bis 18 Uhr |
3. Juli 2018 | Abgabetermin 12:00 | None |
3. Juli 2018 | Offertöffnung | None |
3. Juli 2018 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2018 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen, s. Punkt 5.16 Pflichtenheft
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Das KSBL akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten ausschliesslich die in den Ausschreibungsunterlagenaufgeführten AGB des Kantonsspital Baselland.
Preisvarianten (Pauschale, Globale, Kostendach oder Zahlungsplan oder weitere) werden nicht als Unternehmervarianten akzeptiert und demzufolge im Beschaffungsverfahren nicht zugelassen.
Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
Mühlemattstrasse 26
4410 Liestal
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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