Ausschreibung 1024527: (18132) 805 Rückerstattung Netzzuschlag
Publiziert am: 11. Juni 2018
Bundesamt für Energie BFE
Mit dem Netzzuschlag werden die erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz gefördert. Endverbraucher mit einer hohen Stromintensität können sich den Netzzuschlag rückerstatten lassen. Sie reichen dazu jährlich ein Gesuch beim Bundesamt für Energie ein. Zur Bestimmung der Stromintensität wird das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung hinzugezogen. Im Rahmen der ausgeschriebenen Aufgaben geht es darum, die Angaben der Gesuchsteller zu überprüfen. Namentlich sind dies der Nachweis der Bruttowertschöpfung, der Bericht der Revisionsstelle, der Nachweis der Elektrizitätskosten sowie der Nachweis der bezogenen Strommenge und des dafür entrichteten Netzzuschlags. Zudem muss verifiziert werden, ob der Gesuchsteller Anspruch auf Rückerstattung des Netzzuschlags hat.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
In den eigenen Räumlichkeiten des Anbieters in der ganzen Schweiz oder am ausländischen Standort des Anbieters sowie am Standort des BFE in Ittigen. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Untergruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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11. Juni 2018 | Publikationsdatum | |
11. Juni 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
21. Juni 2018 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
23. Juli 2018 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
27. Juli 2018 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
1. Januar 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
100 Punkte | ZK 1.1 Erfahrung bezüglich Berechnung und Prüfung der Bruttowertschöpfung in schweizerischen Unternehmen |
100 Punkte | ZK 1.2 Erfahrung bezüglich Berechnung, Bilanzierung und Prüfung des elektrischen Energieverbrauchs in schweizerischen Unternehmen |
100 Punkte | ZK 1.3 Erfahrung in der Erfüllung von Aufträgen und Mandaten für Bund, Kantone, Gemeinden, privaten Unternehmen oder NGOs mit Fokus auf die Bestimmung der Energieintensität |
100 Punkte | ZK1.4 Erfahrung in der Beratung von Bund, Kantonen, Gemeinden, privaten Unternehmen oder NGO's in Rechtsfragen mit Fokus auf den Themenbereich Energie |
100 Punkte | ZK1.5 Erfahrung in der Beratung von Bund, Kantonen, Gemeinden, privaten Unternehmen oder NGO's in Rechtsfragen mit Fokus auf die Themenbereiche Unternehmensstrukturen und Unternehmensorganisation |
100 Punkte | ZK 1.6 Erfahrung in der Beurteilung der Rechtsformen schweizerischer öffentlich-rechtlicher und privater Unternehmen oder deren Unternehmensteilen |
150 Punkte | ZK 1.7 Auftragsverständnis |
500 Punkte | ZK 2 Preis und Kosten |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 Zulassung durch die Revisionsaufsichtsbehörde des Bundes (RAB) Revisionsdienstleistungen erbringen zu dürfen
EK03 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhält.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK04 Kenntnisse und einschlägige Erfahrungen im Bereich der Rechnungslegung, Revision von Jahresabeschlüssen und der Beurteilung von Finanzkennzahlen
Der Anbieter verfügt über sehr gute Kenntnisse der oben genannten Aspekte, insbesondere der Definition und Berechnung der Bruttowertschöpfung sowie Erfahrung in der Beurteilung der Rechnungslegung von komplexen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz (z. B. Beurteilung der Einbettung von Einzelabschlüssen in konsolidierte Jahresabschlüsse von übergeordneten Unternehmen). Er weist diese Erfahrung anhand von drei (3) Referenzen nach, deren Realisierung in den letzten 3 Jahren vor Publikation dieser Ausschreibung abgeschlossen wurde.
EK05 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können und während der gesamten Laufzeit des Vertrags Gesuche um Rückerstattung des Netzzuschlags innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt der Gesuche durch den Auftraggeber zu beurteilen und den Entwurf der Verfügung gemäss Pflichtenheft z.H. des Auftraggebers zu erstellen.
EK06 Bestätigung des Einsatzes einer qualifizierten Person als Projektleiter:
Der Anbieter setzt über den gesamten Leistungszeitraum eine qualifizierte, für die Projektleitung gegenüber dem Auftraggeber verantwortliche Person ein. Die Anforderungen an Ausbildung und Fachpraxis erfüllen folgende Personen: a) eidgenössisch diplomierter Wirtschaftsprüfer; b) eidgenössisch diplomierte Treuhandexperten, Steuerexperten oder Experten in Rechnungslegung und Controlling, je mit mindestens fünf Jahren Fachpraxis; c) Absolventen mit Universitäts- oder Fachhochschulstudium in Betriebs-, Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften an einer schweizerischen Hochschule, Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen mit eidgenössischem Fachausweis sowie Treuhänder mit eidgenössischem Fachausweis, je mit mindestens zwölf Jahren Fachpraxis; Der Projektleiter ist zwingend Mitglied der Treuhand-Kammer.
EK07 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK08 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher, französischer und italienischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher, französischer und italienischer Sprache erstellen und abliefern können.
EK09 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK10 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK11 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
AGB für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
EK12 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 8 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK13 Unabhängigkeit
Der Anbieter verpflichtet sich jegliche Interessenskonflikte (z. B. Durchführung der Jahresrevision eines Gesuchstellers, andere Auftragsverhältnisse und Mandate, etc.) vor Beginn der Prüfung eines Gesuchs um Rückerstattung des Netzzuschlags intern abzuklären und dem Auftraggeber zu signalisieren.
EK14 Aufnahme der Tätigkeit
Der Anbieter ist in der Lage die Arbeiten gemäss Pflichtenheft ab dem 1. Januar 2019 aufnehmen.
EK15 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig verfügt.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Mühlestrasse 4
3063 Ittigen
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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