Zuschlag 1023625: Schutzwesten mit Schutzpaketen
Publiziert am: 8. Juni 2018
Kanton Schwyz, Kantonspolizei Schwyz, stellvertretend für das Zentralschweizer Polizeikonkordat (ZPK)
Es handelt sich um die Ersetzung, Ergänzung und Erweiterung bereits erbrachter Leistungen an den bisherigen Anbieter weil einzig dadurch die Austauschbarkeit mit schon vorhandenen Materialien gewährleistet bleibt. Gestützt auf § 9 Abs.1, Bst. c und f VIVöB (Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen, SRSZ 430.130) kommt das freihändige Verfahren zur Anwendung.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
05.06.2018
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Gegen diesen Zuschlag kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Publikation ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien. (Art. 15 IVöB).
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Bahnhofstrasse 7
6430 Schwyz
Telefon: 041 / 819 28 18
E-Mail-Adresse:
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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