Ausschreibung 1023325: ZMB ÖV-Erschliessung Inselareal

Publiziert am: 19. Juni 2018

Kanton Bern, Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination (AÖV)

In einer Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) soll die längerfristige ÖV-Erschliessung des Inselareals untersucht werden (Zielzustand 2040). Der Auftrag umfasst ein ergebnisoffenes Variantenstudium mit Variantenauswahl, die Beurteilung der betrieblichen und technischen Machbarkeit unter Berücksichtigung des bestehenden Stadtraums, die Bewertung der Varianten, den Variantenvergleich und die Gesamtsynthese.
Das ausgeschriebene Mandat umfasst sämtliche Fachbereiche, welche zur Bearbeitung der ZMB erforderlich sind (Gesamtprojektleitung, Verkehrsplanung, Ingenieurwesen, Städtebau und Landschaftsarchitektur, Ökonomie / Kosten sowie Spezialthemen wie Verkehrsmodellierung und Umwelt). Siehe auch Pflichtenheft.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Stadt und Agglomeration Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71330000: Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
19. Juni 2018 Publikationsdatum
19. Juni 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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16. August 2018 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
4. Juli 2018 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache bis zum 4.7.2018 unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden rasch möglichst unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet.

16. August 2018 Abgabetermin 17:00

Vollständiges Dossier in Papierform unterzeichnet (zweifach) und elektronisch auf CD/DVD oder USB-Stick in einem verschlossenen Umschlag mit der Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen". Bei Widersprüchen geht die unterzeichnete Papierform der elektronischen Form der Unterlagen vor. A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle). Bei Abgabe am Empfangsschalter des Amts für öffentlichen Verkehr (durch Anbieter selbst oder Kurier), muss das Angebot spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während der Öffnungszeiten des Empfangsschalters (siehe Website AÖV) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des Amts für öffentlichen Verkehr eingereicht werden. Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder der Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während der Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung bis zum Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden, andernfalls gilt das allenfalls später eintreffende Angebot als nicht eingereicht. Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten.

21. August 2018 Offertöffnung

Vollständiges Dossier in Papierform unterzeichnet (zweifach) und elektronisch auf CD/DVD oder USB-Stick in einem verschlossenen Umschlag mit der Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen". Bei Widersprüchen geht die unterzeichnete Papierform der elektronischen Form der Unterlagen vor. A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle). Bei Abgabe am Empfangsschalter des Amts für öffentlichen Verkehr (durch Anbieter selbst oder Kurier), muss das Angebot spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während der Öffnungszeiten des Empfangsschalters (siehe Website AÖV) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des Amts für öffentlichen Verkehr eingereicht werden. Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder der Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während der Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung bis zum Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden, andernfalls gilt das allenfalls später eintreffende Angebot als nicht eingereicht. Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten.

1. Oktober 2018 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2020 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen. Nicht
fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Verfahren ausgeschlossen. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

Nachverhandlungen:

Sind gemäss Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV) des Kantons Bern nicht zulässig. D.h. über
den Preis werden keine Verhandlungen geführt. Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.

Grundsätzliche Anforderungen:

Insbesondere diejenigen gemäss Selbstdeklarationsblatt in den Ausschreibungsunterlagen

Sonstige Angaben:

4.5.1 Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
4.5.2 Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
4.5.5 Kontur Projektmanagement AG ist nicht zur Eingabe eines Angebotes berechtigt.
4.5.6 Bezug der Unterlagen: Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die
Einreichung der Angebote (Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.
4.5.7 Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehältlich der Verfügbarkeit genügender
Voranschlags- und Projektkredite.
4.5.8 Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der
Auftraggeberin ausgewechselt werden.
4.5.9 Das Honorar wird auf Basis des vom Anbieter angebotenen gewichteten durchschnittlichen Honoraransatzes
gemäss Formular Aufwandschätzung sowie der Stundenschätzung der Bauherrschaft berechnet. Die Bauherrschaft
gibt die Arbeiten quartalsweise auf der Grundlage des jeweils vom Auftragnehmer geschätzten Stundenaufwands frei.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und
Energiedirektion, Reiterstrasse 11, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Kanton Bern, Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination (AÖV)
Reiterstrasse 11
3011 Bern
E-Mail-Adresse:  
christian.aebi@bve.be.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1023325 ZMB ÖV-Erschliessung Inselareal