Ausschreibung 1020617: (18025) 602 Personalverleih ZAS

Publiziert am: 16. Mai 2018

Zentrale Ausgleichstelle ZAS

Die vorliegende Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt. Jedes Los wird maximal an die fünf Anbieter vergeben, die das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht haben.

Mit jedem Zuschlagsempfänger wird ein Rahmenvertrag (siehe Anhang 5) abgeschlossen. Dieser regelt die gegenseitigen Verpflichtungen während der Vertragsdauer (Vergütung, Antwortfrist, usw.). Auf der Grundlage dieses Rahmenvertrags wird für jede einzelne Anfrage von Profilen ein Personalverleih-Einzelvertrag abgeschlossen. Der Rahmenvertrag und die Einzelverträge stellen somit Personalverleih im Sinne des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) dar.

Maximal fünf Zuschläge pro Los werden vergeben. Der Gesamtauftrag dieser Ausschreibung beträgt maximal 491'575 Stunden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Genf (95%) und Bern (5%).

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 79620000: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Gruppen:
  • C: Consulting
  • IT: IT
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Das Los 1 erstreckt sich auf den Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Maximal 5 Zuschläge.

  • Lot 2:

    Das Los 2 erstreckt sich auf den administrativen und technischen Bereich. Maximal 5 Zuschläge.

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
16. Mai 2018 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

30. Mai 2018 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

25. Juni 2018 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

28. Juni 2018 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. September 2018 Geplanter Projektstart
31. August 2023 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Das Los 1 erstreckt sich auf den Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Maximal 5 Zuschläge.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • System- und Netzwerkingenieur: 32'875 Stunden Datenbankadministrator: 24'450 Stunden Business Analyst: 15'375 Stunden Projektleiter IT: 15'375 Stunden IT-Techniker: 15'375 Stunden Anwendungsentwickler: 92'250 Stunden IT-Architekt: 15'375 Stunden
  • Projektdauer von 01.09.2018 bis 31.08.2023

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% ZK1 Preis des Angebots
30% ZK2 Bewertung der Referenzen
20% ZK3 Qualifizierung

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Das Los 2 erstreckt sich auf den administrativen und technischen Bereich. Maximal 5 Zuschläge.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Büroangestellte: 80'000 Stunden Telefonist: 20'000 Stunden Verwaltungsassistent I: 35'000 Stunden Verwaltungsassistent II: 25'000 Stunden Fachspezialist: 60'000 Stunden Jurist: 40'500 Stunden Techniker: 20'000 Stunden
  • Projektdauer von 01.09.2018 bis 31.08.2023

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% ZK1 Preis des Angebots
30% ZK2 Bewertung der Referenzen
20% ZK3 Qualifizierung

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Personnelle Ressourcen
Los 1:
Die Anbieterin stellt das erforderliche Personal ein für die Erbringung der im Pflichtenheft beschriebenen Dienstleistungen (mindestens zwei Personalverleiher) mit mindestens drei Jahren Erfahrung m Verleih von Zeitarbeitskräften im IKT-Bereich.

Los 2:
Die Anbieterin stellt das erforderliche Personal ein für die Erbringung der im Pflichtenheft beschriebenen Dienstleistungen (mindestens zwei Personalverleiher) mit mindestens drei Jahren Erfahrung im Verleih von Zeitarbeitskräften im administrativen Bereich.

EK03
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK04
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen (Personalverantwortlicher, SPOC) einzusetzen, die in französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und die erforderlichen Dokumene in französischer Sprache erstellen können.

EK05
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Mandaten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 3 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK06 Einstellungsprozess
Nachweis, dass die Anbieterin über einen Einstellungsprozess von maximal 10 Tagen verfügt und folgende Anforderungen erfüllt: Gespräch mit dem/den Bewerber/n vor der Übermittlung der Unterlagen, Übergabe eines zusammenfassenden Berichts des/der Bewerber/s einschliesslich seiner/ihrer umfassenden Bewerbungsunterlage/n an den Auftraggeber, Referenzaufnahme der letzten zwei Auftragsverantwortlichen, Durchführung von Sprachtests.

EK07 (Los 1) Geschäftsgrund
Nachweis, dass der Personalverleih von IT-Spezialisten eine Kernkompetenz der Anbieterin ist.

EK08 Arbeitzeit
Bereitschaft, für alle eingesetzten Personen während der ganzen Auftragsdauer die regulären Arbeitszeiten zu akzeptieren und sicherzustellen: Montag bis Freitag, 41.5 Stunden-Woche (max. 45 Stunden), zwischen 06.00 – 19.00 Uhr, mindestens 30 Minuten Mittagspause, wenn die Arbeitstagt mehr als 7 Stunden dauert.

EK09 Pikettdienst und Wochenend-, Abend- und Nachtarbeit
Auf Anfrage der Auftraggeberin und falls der Projektablauf dies erfordert, ist die Anbieterin einverstanden, dass ihre Arbeitnehmer gelegentlich Pikettdienste leisten, abends, nachts oder am Wochenende arbeiten.

EK10 Arbeitszeiterfassung
Die Anbieterin erklärt sich damit einverstanden, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes (Auftrag) die Vorgaben der Auftraggeberin betreffend Zeiterfassung und Rapportierung gelten.

EK11 Spesen
Die Anbieterin erklärt sich damit einverstanden, dass die während der Dauer des geplanten Einsatzes entstandenen Kosten gemäß Ziffer 7.4 des Pflichtenheftes nicht erstattet werden.

EK12 Mitarbeiterprofil
Die Anbieterin erklärt sich damit einverstanden, dass für die vorgeschlagenen Arbeitnehmer ausser den Personendaten (wie Nachname, Vorname, Geburtsdatum) ein Lebenslauf sowie die erforderlichen Nachweise (z.B. Kopie der Diplome) dem Angebot beigefügt werden.

EK13 Bewilligung für den Personalverleih
Nachweis der Anbieterin, dass ihr die eidgenössische Bewilligung im Bereich Personalverleih erteilt wurde.

EK14 Einhaltung des AVG und der AVV
Die Anbieterin bestätigt, dass die geltenden Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG; SR 823.11) sowie dessen Verordnung (AVV; SR 823.111) eingehalten werden, insbesondere nach dem Zuschlag, während der Zeit, in welcher die Leistungen erbracht werden.

EK15 Arbeitssort
Die Anbieterin erklärt sich einverstanden, dass die Arbeitnehmer ihren Einsatz hauptsächlich in Genf (95%) oder, auf ausdrückliche Anfrage, in Bern (maximal 5%, je nach Anfrage) leisten.

EK16
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Beilage 6).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html).
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK17
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK18
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes
Los 1:
Die Anbieterin akzeptiert die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
Die oben genannten AGB gelten für den Auftrag dieser Ausschreibung mit folgenden Änderungen durch den Auftraggeber:
Für diesen Auftrag werden die AGB in Bezug auf die Gewährleistung (Ziff. 12) und die Haftung (Ziff. 20) an die Besonderheiten des Personalverleihs angepasst:
In Bezug auf den Einsatzbetrieb haftet der Verleiher nur für die Auswahl der Arbeitnehmer, die er dem Auftraggeber vorschlägt. Darüber hinaus haftet der Verleiher nicht für Schäden, die der Arbeitnehmer vorsätzlich oder fahrlässig begeht sowohl innerhalb des Einsatzbetriebs als auch im Zusammenhang mit den Aufgaben, die er für den Einsatzbetrieb ausführt. Kapitel C der AGB "Ergänzende Bestimmungen für Leistungselemente mit werkvertraglichem Charakter" gilt nicht für den vorliegenden Auftrag.
Im Übrigen wird auf die geltenden Bestimmungen des AVG und der AVV verwiesen. Diese Sonderbestimmungen haben Vorrang vor den geltenden AGB und sind Bestandteil des Rahmenvertrags für Personalverleih.
Anbieter, die weitere Änderungen oder Ergänzungen der AGB vornehmen, sind vom Verfahren ausgeschlossen.

Los 2:
Die Anbieterin akzeptiert die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016)
Im übrigen wird auf die geltenden Bestimmungen des AVG und der AVV verwiesen. Diese Sonderbestimmungen haben Vorrang vor den geltenden AGB und sind Bestandteil des Rahmenvertrags zum Personalverleih.
Anbieter, die Änderungen oder Ergänzungen der AGB vornehmen, sind vom Verfahren ausgeschlossen.

EK19
Ersatz von Mitarbeitenden
Die Anbieterin verpflichtet sich, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistungen der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber bewertet. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob die Anbieterin verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Kalendertagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen entspricht.
Während der Auftragserfüllung könnnen auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten (wie negative Personensicherheitsüberprüfung, Kündiung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit, usw.). Die Anbieterin muss in jedem Fall den betreffenden Arbeitneh-mer durch eine gleich qualifizierte Person ersetzen. Das Engagement in anderen Projekten der Anbieterin gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Anmerkung: Alle von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen müssen Angestellte der Anbieterin sein (siehe Punkte 12.3.4 und 12.3.5 des Pflichtenheftes).

EK20
Akzeptanz der Vertragsentwürfe
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 4 (Entwurf Rahmenvertrag) und 5 (Entwurf Einzelvertrag) des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB):
Los 1:
Die Anbieterin akzeptiert die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
Die oben genannten AGB gelten für den Auftrag dieser Ausschreibung mit folgenden Änderungen durch den Auftraggeber:
Für diesen Auftrag werden die AGB in Bezug auf die Gewährleistung (Ziff. 12) und die Haftung (Ziff. 20) an die Besonderheiten des Personalverleihs angepasst:
In Bezug auf den Einsatzbetrieb haftet der Verleiher nur für die Auswahl der Arbeitnehmer, die er dem Auftraggeber vorschlägt. Darüber hinaus haftet der Verleiher nicht für Schäden, die der Arbeitnehmer vorsätzlich oder fahrlässig begeht sowohl innerhalb des Einsatzbetriebs als auch im Zusammenhang mit den Aufgaben, die er für den Einsatzbetrieb ausführt. Kapitel C der AGB "Ergänzende Bestimmungen für Leistungselemente mit werkvertraglichem Charakter" gilt nicht für den vorliegenden Auftrag.
Im Übrigen wird auf die geltenden Bestimmungen des AVG und der AVV verwiesen. Diese Sonderbestimmungen haben Vorrang vor den geltenden AGB und sind Bestandteil des Rahmenvertrags für Personalverleih.
Anbieter, die weitere Änderungen oder Ergänzungen der AGB vornehmen, sind vom Verfahren ausgeschlossen.

Los 2:
Die Anbieterin akzeptiert die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016)
Im übrigen wird auf die geltenden Bestimmungen des AVG und der AVV verwiesen. Diese Sonderbestimmungen haben Vorrang vor den geltenden AGB und sind Bestandteil des Rahmenvertrags zum Personalverleih.
Anbieter, die Änderungen oder Ergänzungen der AGB vornehmen, sind vom Verfahren ausgeschlossen.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu erwerben.

Die Ausschreibung erfolgt nach dem 3. Kapitel der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB).
Die vorliegende Beschaffung erfolgt als Personalverleih [vgl. dazu Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG) vom 06. Oktober 1989, SR 823.11, sowie dazugehörige Verordnung, SR 823.111]. Der Personalverleih untersteht nicht dem Anwendungsbereich des BöB (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts B-1687/2010 vom 21. Juni 2011), sondern dem 3. Kapitel der VöB, d.h. ohne Rechtsmittelschutz. Eine Rechtsmittelbelehrung wird der Ausschreibung daher nicht beigestellt.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch


Kontakt

Zentrale Ausgleichstelle ZAS
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1020617 (18025) 602 Personalverleih ZAS