Ausschreibung 1020561: OST09
Publiziert am: 31. Mai 2018
Gemeinde Ostermundigen Bildung, Kultur, Sport
GL01: Beschaffung Hardware (Notebooks, Notebookwagen, Minitower, Monitore, Server, Access Points)
OP01: Beschaffung Hardware (Notebooks)
OP02: Ergänzung Garantieleistung um 3 zusätzliche Jahre auf gesamthaft 5 Jahre
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
31. Mai 2018 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
14. Juni 2018 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
27. Juli 2018 | Abgabetermin 23:59 | None |
30. Juli 2018 | Offertöffnung | None |
1. Januar 2019 | Geplanter Projektstart | |
29. März 2019 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
80% | Preis |
20% | Qualitätsanforderungen |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
EK02 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK03 Verantwortung
Der Anbieter tritt als einzige Kontaktstelle und in alleiniger Verantwortung zum Auftraggeber auf. Allfällige Partner (z.B. Zulieferanten) müssen durch den Anbieter verpflichtet werden. Der Anbieter trägt für die Leistungen der Partner die volle Verantwortung.
EK04 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren.
EK05 Preisreduktionen
Der Anbieter bestätigt, dass er allfällige Preisreduktionen, die sich im Zeitraum von der Angebotseinreichung bis zur ersten Lieferung einstellen, an den Kunden weitergibt bzw. zu den gleichen Konditionen ein höherwertiges Gerät anbieten wird.
EK06 Kompatibilität
Der Anbieter bestätigt, dass er je einen Arbeitsstations-Typen zwecks Prüfung der Kompatibilität mit netCIM/IBM und netUNIMECS vor Lieferung zur Verfügung stellt. Die Lieferung der Geräte wird erst nach dem Nachweis der Kompatibilität ausgelöst.
EK07 AGB der SIK
Uneingeschränkte Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SIK für IKT-Leistungen, Ausgabe 2015 (http://www.sik.ch/agb.html).
EK08 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SIK:
- AGB der SIK für IKT-Leistungen, Ausgabe 2015
Abrufbar unter http://www.sik.ch/agb.html
Werden nicht geführt.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/-innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Gemeinde erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland (Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen) angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Mitteldorfstrasse 6
3072 Ostermundigen
E-Mail-Adresse:
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✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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